Link zur Ressource:Akte: 048.12-1-2
Darüber hinaus hat die/der BfH jederzeit die Möglichkeit sich Zuwendungsvorgänge stichprobenartig vorlegen zu lassen.
Link zur Ressource:Akte:048.11-2
Die PrS führt die Prüfung grundsätzlich für jeden Zuwendungsvorgang durch. Bei wiederkehrenden bzw. unveränderten Zuwendungen kann von einer erneuten Ver- schriftlichung abgesehen werden wenn eine solche in den Vorjahren bereits erstellt wurde.
Link zur Ressource:Akte:135.20-20
Die mit dem ZE abgestimmte konkretisierte Zweckbeschreibung Ziele und Leistungen nach Qualität und Quantität das Verfahren zur Überprüfung des Erfolgs sowie ggf. weitere in den Zuwendungsbescheid aufzunehmende Regelun- gen sind schriftlich zu vermerken und dem Zuwendungsvorgang beizufügen. Besteht zu bestimmten Vorgängen besonderer Regelungsbedarf ist dies bei der Dokumentation des Prüfergebnisses im Einzelnen zu begründen 4 Bewilligung Bezug Nr. 4 der W zu § 44 LHO 4.1 Bewilligungs- und Entscheidungsverfahren Der Zuwendungsbescheid ist ein Verwaltungsakt.
Link zur Ressource:Akte:702.22-02-2018
Im Übrigen siehe Verzeichnis der Zuwendungen im Transparenzportal unter http//suche.transparenz.hamburg.de/dataset/zuwendungsvorgaenge-2018-quartal2forceWeb=true. 3. Welche Projekte sind gegenwärtig von der 2017 vorübergehend erfolgten Einstellung finanzieller Zuwendungen für DITIB-Nord in Hamburg betroffen Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hat die zuständige Behörde am 18.04.2018 darüber informiert dass die Förderung des Hamburger Pro Drucksache 21/13108 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21.
Link zur Ressource:Akte:702.22-02-2016
Im Übrigen wird auf das Verzeichnis der Zuwendungen im Transparenzportal unter http//suche.transparenz.hamburg.de/dataset/zuwendungsvorgaenge-2015-quartal-4 verwiesen in dem alle Zuwendungen ab einer Wertgrenze von 1.000 Euro bis zum Bewilligungsdatum 30.
Link zur Ressource:Akte:FB2.100-1-9/02.2019
Eine einzelfallbezogene Übersicht der erfassten Zuwendungsvorgänge wird unter Berücksichtigung der Veröffentlichungsvorschriften nach § 3 Absatz 1 Nr. 14 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Nr. 2 HmbTG regelmäßig im Trans- parenzportal veröffentlicht z.
Link zur Ressource:Akte:FB2.100-1-9/02.2020
Eine einzelfallbezogene Übersicht der erfassten Zuwendungsvorgänge wird unter Berücksichtigung der Veröffentlichungsvorschriften nach § 3 Absatz 1 Nr. 14 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Nr. 2 HmbTG regelmäßig im Trans- parenzportal veröffentlicht. 3.2 Fonds zur Effizienzsteigerung Mit dem Fonds zur Effizienzsteigerung abgebildet als Produkt in der Produkt- gruppe 283.01 „Zentrale Ansätze 1“ im Einzelplan 9.2 können Maßnahmen mit dem Ziel für die Verwaltung Nutzeneffekte zu erzeugen mit einem Betrag von bis zu 1 Mio.
Link zur Ressource:Akte:702.22-02-2018
Darüber hinaus sind die Zuwendungen der für die Salafismusprävention zuständigen Behörde – wie alle städtischen Zuwendungen – im Transparenzportal abrufbar unter http//suche.transparenz.hamburg.de/dataset/zuwendungsvorgaenge-2018-quartal3forceWeb=true. Neben dem Zuwendungsempfänger dem Zuwendungszweck sind dort jeweils auch die bewilligte Höhe der Zuwendung und eventuelle Rückforderungen genannt Zeitraum 2012 – 2017 in 2018 laufende Zuwendungen werden erst mit der Verwendungsnachweisprüfung im Folgejahr abschließend abgerechnet sodass hier auf d
Link zur Ressource:Akte: FB2.100-1-9/02.2021
Eine einzelfallbezogene Übersicht der erfassten Zuwendungsvorgänge wird unter Berücksichtigung der Veröffentlichungsvorschriften nach § 3 Absatz 1 Nr. 14 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Nr. 2 HmbTG regelmäßig im Transparenzportal veröffentlicht. 3.2 Fonds zur Effizienzsteigerung Mit dem Fonds zur Effizienzsteigerung abgebildet als Produkt in der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“ im Einzelplan 9.2 können Maßnahmen mit dem Ziel für die Verwaltung Nutzeneffekte zu erzeugen mit einem Betrag von bis zu 1 Mio.
Haushaltsjahr 2022 Regelungen und Hinweise für die Bewirtschaftung
Link zur Ressource:Akte: FB2.100-1-9/02.2022
Eine einzelfallbezogene Übersicht der erfassten Zuwendungsvorgänge wird unter Berücksichtigung der Veröffentlichungsvorschriften nach § 3 Absatz 1 Nr. 14 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Nr. 2 HmbTG regelmäßig im Transparenzportal veröffentlicht. 3.2 Fonds zur Effizienzsteigerung Mit dem Fonds zur Effizienzsteigerung abgebildet als Produkt in der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“ im Einzelplan 9.2 können Maßnahmen mit dem Ziel für die Verwaltung Nutzeneffekte zu erzeugen mit einem Betrag von bis zu 1 Mio.
Link zur Ressource:Akte:702.22-02-2018
Zur Höhe der institutionellen und Projektförderungen in 2017 und 2018 siehe Transparenzportal vergleiche http//suche.transparenz.hamburg.de/dataset/ zuwendungsvorgaenge-2018-quartal-3forceWeb=true. Die Zuwendungen entstammen der Rahmenzuweisung die die zuständige Fachbehörde den Bezirksämtern auf Grundlage der Globalrichtlinie Stadtteilkultur zur Verfügung stellt sowie teilweise den jeweiligen Einzelplänen EP und Produktgruppen PG der Bezirksämter Altona PG 251.12 EP 3.3 PG 254.09 EP 4.0 PG 209.03 EP 1.3 PG 283.01 EP 9.2 PG 286.15 EP 6.1 PG 283.01 EP 9.2 272.07 EP 8.1
Link zur Ressource:Akte:702.29-01-2017
Zur Höhe der öffentlichen Zuwendungen an die Hamburger Camerata in den Jahren 2011 bis 2017 siehe http//suche.transparenz.hamburg.de/dataset/ zuwendungsvorgaenge-2017-quartal-2. In den Zuwendungen aus dem früheren Haushaltstitel 3910.686.22 Sonstige Musikpflege und den Produktgruppen 251.02 Künste kulturelles Leben Kreativwirtschaft Drucksache 21/11048 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21.
Link zur Ressource:Akte:000.00-01
Nach Nr. 19.1 der VV zu § 46 LHO und § 9 Abs. 2 LHO ist der Beauftragte für den Haushalt BfH entsprechend der bezirklichen Regelungen zu beteiligen siehe An- lage 1. 1.4 Aktenführung Für jeden Zuwendungsvorgang ist eine Akte mit Deckblatt^ anzulegen.
Link zur Ressource:Akte:702.22-02-2016
Im Übrigen wird auf das Verzeichnis der Zuwendungen im Transparenzportal unter http//suche.transparenz.hamburg.de/dataset/zuwendungsvorgaenge-2015-quartal-4 verwiesen in dem alle Zuwendungen ab einer Wertgrenze von 1.000 Euro bis zum Bewilligungsda
Link zur Ressource:Akte:702.22-02-2017
Im Übrigen siehe zum Verzeichnis der Zuwendungen im Transparenzportal http//suche.transparenz.hamburg.de/dataset/zuwendungsvorgaenge-2017-quartal-1. Eine mögliche Förderung an der die Freie und Hansestadt Hamburg nicht beteiligt ist aus Mitteln der Bundesregierung liegt außerhalb des Verantwortungsbereiches des Senats sowie dessen parlamentarischer Kontrolle und ist daher vom Fragerecht nicht erfasst.
Link zur Ressource:Akte:702.22-02-2016
Erhalten die Stadtteilkulturzentren neben der in den bezirklichen Rahmenzuweisungen Stadtteilkultur weitere institutionelle Förderungen durch die Stadt Wenn ja wie hoch waren diese jeweils Zu den Förderungshöhen und zur Förderungsart siehe Transparenzportal http//suche.transparenz.hamburg.de/dataset/zuwendungsvorgaenge-2016-quartal-1. Zu den Zuwendungshöhen des Jahres 2011 siehe den vierten empfängerbezogenen Zuwendungsbericht unter http//www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/34149/ vierter-empf%c3%a4ngerbezogener-zuwendungsbericht.pdf. 4.
Link zur Ressource:Akte:702.29-01-2015
Wahlperiode 2 unter anderem aus den jeweiligen Haushaltsplänen insbesondere aus dem Bereich der Senatskanzlei Amt Medien sowie der Kulturbehörde der „Liste der nach dem HmbTG zu veröffentlichenden Zuwendungsvorgänge und der eingetretenen Änderungen“ siehe http\\www.transparenz.hamburg.de dem Evaluationsbericht der Kreativgesellschaft siehe Drs. 20/13047 sowie der Drucksachen zur Kultur- und Tourismustaxe siehe unter anderem Drs. 21/1579 entnehmen.
Link zur Ressource:Akte:702.29-01-2017
zur Förderung siehe http//suche.transparenz.hamburg.de/dataset/ zuwendungsvorgaenge-2017-quartal-3 zu früher geleisteten Zuwendungen der für Bildung zuständigen Behörde siehe Anlage 1.
Link zur Ressource:Akte:702.29-01-2018
Zu den Details der Förderungen siehe http//suche.transparenz.hamburg.de/dataset/zuwendungsvorgaenge-2017-quartal-4. 2. Welches Budget wird für die Umbenennung des Museums veranschlagt beziehungsweise wurde bereits freigegeben Wenn noch kein Budget festgelegt wurde Sind die Schätzungen von 200.000 Euro für die Umbenennung und ein neues Logo realistisch 3.
Link zur Ressource:Akte:702.29-01-2017
Weitere Förderungsdetails sind bereits oder werden in Kürze im Transparenzportal unter http//suche.transparenz.hamburg.de/dataset/zuwendungsvorgaenge-2017-quartal-1 veröffentlicht der einfachen Identifikation dienen die angegebene