Dokument
21.01.2022
Haushaltsjahr 2022 Regelungen und Hinweise für die Bewirtschaftung
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Akte: FB2.100-1-9/02.2022
Eine einzelfallbezogene Übersicht der erfassten Zuwendungsvorgänge wird unter Berücksichtigung der Veröffentlichungsvorschriften nach § 3 Absatz 1 Nr. 14 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Nr. 2 HmbTG regelmäßig im Transparenzportal veröffentlicht. 3.2 Fonds zur Effizienzsteigerung Mit dem Fonds zur Effizienzsteigerung abgebildet als Produkt in der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“ im Einzelplan 9.2 können Maßnahmen mit dem Ziel für die Verwaltung Nutzeneffekte zu erzeugen mit einem Betrag von bis zu 1 Mio.
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