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Herausforderungen einer Jugendberufsagentur (JBA) 2.0 aufgrund der aktuellen Veränderungen im Ausbildungs- und Arbeitsmarkt; aufsuchende und proaktive Beratung in den Schulen; Erprobung einer JBA-Leitung zur Steuerung der Aufgabenwahrnehmung über alle Partner-Organisationen hinweg sowie zur Steuerung der Maßnahmenplanung; Schaffung eines Kompentzcenters und angebotene Leistungen; Weiterentwicklung der bezirklichen Filialen; Entwicklung mobiler Beratungsangebote; Projekt Hamburger Servicestelle für Qualität in der Berufsorientierung (HSQB); Angebote für junge Menschen mit Behinderung; Umsetzungsschritte in der Pilotierungsphase; Zukunftsaufgaben

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Geschäftsbericht Studierendenwerk Hamburg AöR

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Forcierung des Glasfaserausbaus durch Kooperation und Beteiligung der Hamburger Gesellschaft für Vermögens und Beteiligungsmanagement (HGV) am Unternehmen willy.tel GmbH; Anlage 1: Vorstellung willy.tel und Ergebnisse Unternehmensprüfung; Anlage 2: Vertragseckpunkte

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Darstellung der Berechnung der Wertschöpfung und der Anzahl der Beschäftigten in der Seeschifffahrt in Hamburg für das Jahr 2022

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Gesetz für die Digitale Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg und zur Änderung weiterer Gesetze; Art. 1 Gesetz für die Digitale Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Verwaltungsdigitalisierungsgesetz - HmbVwDiG); Art. 2 Änderung des Hamburgischen Transparenzgesetzes vom vom 19. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 271), zuletzt geändert am 19. Dezember 2019 (HmbGVBl. 2020 S. 19, 56); Art. 3 Änderung des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HmbVwVfG) vom 9. November 1977 (HmbGVBl. S. 333, 402), zuletzt geändert am 7. März 2023 (HmbGVBl. S. 109); Art. 4 Änderung des Hinterlegungsgesetzes (HintG) vom 25. November 2010 (HmbGVBl. S. 614), zuletzt geändert am 20. Dezember 2022 (HmbGVBl. S. 659, 661); Regelungskomplexe: Elektronische Abwicklung von Verwaltungsleistungen einschließlich Schriftformersatz (§§ 5, 7 HmbVwDiG, § 3a Absatz 2 ff. HmbVwVfG), elektronische Vorgangsbearbeitung (Ende-zu-Ende-Digitalisierung), elektronische Akteneinsicht, interne Behördenkommunikation (§§ 8, 10, 12 HmbVwDiG), Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Verwaltung (§ 13 HmbVwDiG), "Digital Only" für Unternehmensleistungen (§ 3 HmbVwDiG), Übernahme des "Once-Only"-Prinzips für alle Landesverwaltungsverfahren (§ 6 HmbVwDiG), Regelung zum Einsatz von "Open Source"-Lösungen (§ 8 HmbVwDiG), gemeinsame Nutzung von IT-Infrastrukturen und -Komponenten (§ 13 HmbVwDiG), Übernahme wesentlicher Regelungen des Planungssicherstellungsgesetz in das Verwaltungsverfahrensrecht (§ 27a ff. HmbVwVfG), Regelungen zur Digitalisierung des Hinterlegungsverfahrens (§ 3a HintG); Stellungnahme der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung

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Jahresabschluss 2023 der Handelskammer Hamburg

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Kenntnisnahmeverschickung Süntelstraße Gehwegneubau

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Vergabe von Sondermitteln - Rahlstedter Netzwerk e. V.

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Stellungnahmen u. a. zu den Themen polizeiliche Datenverarbeitung, sichere Kommunikation zwischen Allgemeinem Sozialen Dienst und Jugendhilfeträgern, Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, intelligente Videoüberwachung des Hansaplatzes, Microsoft Rights Management System (RMS) und Robotic Process Automation (RPA) in der Freien und Hansestadt Hamburg, Einführung eines neuen Krankenhausinformationssystems im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Videoüberwachung in Spielbanken, Digitalisierung der behördlichen Posteingangsbearbeitung

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Erläuterungsbericht und Lageplan für die Kenntnisnahmeschlussverschickung Neuer Wall/ Große Bleichen

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Protokoll der Sitzung des Plenums der Handelskammer Hamburg am 06.06.2024

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Kommunale Eingliederungsleistungen gemäß § 16 a SGB II haben das Ziel, zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit beizutragen. Die Beratungen sollen bei der Bewältigung und dem Abbau von finanziellen, persönlichen oder gesundheitlichen Problemlagen helfen. Damit wird eine Vermittlung in den Arbeitsmarkt oder die Teilnahme an einer weiterführenden Maßnahme zur beruflichen Eingliederung vorbereitet. Zu den Angeboten des § 16 a SGB II gehören auch die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen und die Suchtberatung. Die kostenfreie und freiwillige Lebenslagenberatung hilft Arbeitslosengeld II-Beziehenden bei der Bewältigung und dem Abbau von persönlichen Problemlagen. Im Rahmen einer professionellen Einzelberatung werden Ratsuchende bei der Bewältigung von Problemlagen unterstützt, mit dem Ziel, ihre Lebenssituation zu stabilisieren. Der berufliche Wiedereinstieg ist mit gesundheitlichen Einschränkungen in vielen Fällen erschwert. Die hamburger arbeit bietet vor diesem Hintergrund für erwerbslose Personen oder Menschen, die sich in schwierigen sozialen Verhältnissen befinden, ein breites Angebot rund um die Fragen der Gesundheitsorientierung, Prävention und Gesundheitsförderung. In individuellen Beratungsgesprächen werden die Ratsuchenden unterstützt und persönliche Lösungen entwickelt. Zudem können verschiedene Kursangebote wahrgenommen werden. Diese Leistungen sind für die Ratsuchenden kostenfrei. Die anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen unterstützen bei der Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens nach § 305 der Insolvenzordnung (InsO). Die öffentlich geförderten Schuldnerberatungsstellen bieten darüber hinaus für Menschen, die Sozialleistungen beziehen oder über ein niedriges Einkommen verfügen umfassende Beratung zu allen Fragen der Verschuldung, wie zum Beispiel bei Lohn- oder Kontopfändung. Eine Übernahme der Beratungskosten durch die Stadt ist hier möglich.

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Datensatz 02.07.2024

Bodenrichtwerte Hamburg

Bodenrichtwerte, bis 2008 lagetypisch, ab 2010 zonal, nach gezahlten Kaufpreisen flächendeckend für Hamburg vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt, seit 1973 in Form von Karten und in digitaler Form als Datenbank sowie im Internet unter www.geoportal-hamburg.de/boris.

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Die Übersichtskarte zeigt normierte Bodenrichtwerte für die Nutzungen Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Bürohäuser, Läden und Produktion / Logistik. Die Bodenrichtwerte wurden auf eine Grundstücksgröße von 1000 m² bzw. eine wertrelevante Geschossflächenzahl von 1,0 umgerechnet (normiert). Es wird jeweils der niedrigste und der höchste normierte Bodenrichtwert im Baublock angegeben. Die Werte werden erst in einem Maßstab von 1: 10 000 oder größer angezeigt. Wenn in einem Baublock dennoch kein Wert angezeigt wird, bedeutet dies, dass die gewählte Nutzung dort nicht vorkommt. Die Karte dient lediglich der Übersicht und ist nicht zur Wertermittlung geeignet. Unter www.geoportal-hamburg.de/boris gelangen Sie zu BORIS.HH, der interaktiven Bodenrichtwertkarte von Hamburg. Dort erhalten Sie ausführliche Informationen über die Bodenrichtwerte von Hamburg und die Möglichkeit, den Bodenrichtwert auf individuelle Grundstückseigenschaften umzurechnen. Die angezeigten normierten Bodenrichtwerte beziehen sich auf den Stichtag 01.01.2024.

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Im Jahr 2016 wurden für alle 7 Hamburger Bezirke flächendeckend Daten zu Nahversorgung und Einzelhandel erhoben. Die erhobenen Daten waren Grundlage für die Erstellung von Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepten. Im Rahmen einer Nahversorgungsanalyse wurden die Nahversorgungsangebote in einzelnen Stadtteilen untersucht. Die zugehörigen Daten werden im hier beschriebenen Dienst dargestellt. Thematisch zugehörig sind die unter Verweise dargestellten Dienste "Einzelhandel - übriger Einzelhandel ohne Nahversorgung - Hamburg" sowie "Einzelhandel - Zentrale Versorgungsbereiche (ZVB) - Hamburg". Unter Nahversorgung ist die wohnortnahe Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs zu verstehen. Im Mittelpunkt stehen dabei das Lebensmittelangebot und Drogerieartikel. Es gibt darüber hinaus eine Reihe ergänzender Funktionen und Angebote, die über den Datensatz „Einzelhandel - Zentrale Versorgungsbereiche (ZVB) - Hamburg“ verfügbar sind. Analog zur Nahversorgungsanalyse in den Konzepten werden die verschiedenen Typen bzw. Anbieter der Nahversorgung auch hier unterschieden. • Discounter Einzelhandelsgeschäft mit einer üblichen Verkaufsfläche unter 1.000 m², dessen Angebot sich auf ein Lebensmittelangebot mit umschlagstarken Artikeln konzentriert. Beispiele: ALDI, Penny • Drogeriemarkt Einzelhandelsgeschäft mit Drogeriewaren über 400m²Verkaufsfläche, insbesondere Gesundheit und Körperpflege. Beispiele: BUDNI, Rossmann • SB-Warenhaus Einzelhandelsgeschäft mit einer Verkaufsfläche von mindestens 5.000 m², das ein Lebensmittelvollsortiment und ein umfangreiches Angebot an sonstigen Sortimenten aufweist. Beispiele: Marktkauf, Kaufland • Supermarkt Einzelhandelsgeschäft mit einer Verkaufsfläche zwischen 400m² und 2.500 m², das ein Lebensmittelvollsortiment und ein begrenztes Angebot an sonstigen Sortimenten führt. Große Supermarkt haben eine Verkaufsfläche zwischen 2.500 m² und 5.000 m² und weisen neben einem Lebensmittelvollsortiment ein umfangreicheres Angebot an sonstigen Sortimenten auf. Beispiele: REWE, EDEKA • Wochenmärkte Wöchentlich regelmäßige Marktveranstaltung, auf der vorwiegend frische Lebensmittel angeboten werden. • Übrige Lebensmittelanbieter Überwiegend kleinere Betriebe, die (auch) Lebensmittel anbieten. Beispiele: Tankstellen, Bäckereien, Kioske • Übrige nahversorgungsrelevante Anbieter Überwiegend kleinere Betriebe, die ein nahversorgungsrelevantes Sortiment anbieten. Beispiele: Apotheken, kleine Supermärkte, Parfümerien, Fachgeschäfte für z.B. Tee, Kaffee, Süßwaren Erläuterung einzelner Attribute: Lage: Das Attribut Lage unterscheidet 5 verschiedene Lagetypen. Die Kategorie Übergeordnetes Zentrum wurde im Rahmen des Hamburger Zentrenkonzepts näher spezifiziert und in die 5 Zentrentypen City-Lage, Hauptzentrum, Urbaner Marktplatz, Stadtteilzentrum und Ortzentrum gegliedert. Wenn ein Betrieb in der Kategorie 1 (Übergeordnetes Zentrum) oder 2 (Nahversorgungszentrum) liegt, befindet er sich auch innerhalb eines Zentralen Versorgungsbereiches. 1. Übergeordnetes Zentrum (Zentraler Versorgungsbereich) 2. Nahversorgungszentrum (Zentraler Versorgungsbereich) 3. städtebaulich integrierte Lage 4. städtebaulich nicht integrierte Lage 5. Nahversorgungslage Betriebstyp: Unter Betriebstyp werden verschiedene Arten von Betrieben unterschieden, die sowohl für Betriebe der Nahversorgung als auch des übrigen Einzelhandels Anwendung finden können. 1. Fachgeschäft 2. Supermarkt / großer Supermarkt 3. Lebensmitteldiscounter 4. Warenhaus / Kaufhaus 5. SB-Warenhaus 6. Fachmarkt 7. Sonstiges (Tankstellen, Fabrikverkauf etc.) Verkaufsfläche: Die Verkaufsfläche von Einzelhandelsbetrieben wurde im Rahmen der Erhebung der Daten mit untersucht. Dabei wurde folgende Definition angewandt: Verkaufsfläche ist die Fläche, auf der die Verkäufe abgewickelt werden und die vom Kunden zu diesem Zwecke betreten werden darf, einschließlich der Flächen für Warenpräsentation (auch Käse‐, Fleisch‐ und Wursttheken), Kassenvorraum mit „Pack- und Entsorgungszone“ und Windfang. Ebenso zählen zur Verkaufsfläche auch Pfandräume (ohne Fläche hinter den Abgabegeräten), Treppen, Rolltreppen und Aufzüge im Verkaufsraum sowie Freiverkaufsflächen. Nicht dazu gehören reine Lagerfläche und Flächen, die der Vorbereitung / Portionierung der Waren dienen sowie Sozialräume, WC‐Anlagen, Stellplätze für Einkaufswagen. Relevanz: Bei der Einordnung der Sortimente nach Zentrenrelevanz wurde die Hamburger Sortimentsliste herangezogen. Grundsätzlich wird zwischen folgenden Sortimenten unterschieden: Zentrenrelevante Sortimente: Zentrenrelevante Sortimente sind in den Zentren ortstypisch stark vertreten oder als Ergänzung des Angebots in den Zentren erwünscht. Sie sind von besonderer Bedeutung für den Branchenmix und stellen Frequenzbringer dar, sind aber auch auf Frequenz in Zentren angewiesen. Die Betriebe mit derartigen Sortimenten haben einen überwiegend eher geringen Flächenanspruch, sind also in Zentren integrierbar. Die Sortimente sind transportfähig bzw. vom Kunden gleich mitzunehmen (Handtaschensortimente). Nahversorgungsrelevante Sortimente: Nahversorgungsrelevante Sortimente werden zur Deckung des täglichen bzw. kurzfristigen Bedarfs benötigt, und werden i. d. R. wohnortnah angeboten. Nicht-zentrenrelevante Sortimente: Nicht-zentrenrelevante Sortimente sind ortstypisch nicht zentrenprägend und von geringer Bedeutung für die Attraktivität zentraler Lagen. Aufgrund der Flächenbedarfe der Betriebe und der Bedeutung des PKW als Transportmittel befinden sich Betriebe mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten oftmals außerhalb von Zentren. Erhebungsstand: Die Erhebungen starteten am 22. Februar 2016 und wurden am 26. August 2016 beendet. Änderungen wurde seit diesem Stichtag nicht weiter aktualisiert. Somit gibt der Datensatz nur bedingt den aktuellen Einzelhandelsbesatz wieder. Eine Aktualisierung würde im Rahmen einer Neuauflage der Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepte erfolgen. Hinweis: Es wurde eine sehr große Datenmenge erhoben und aufbereitet. Fehler bei der Erhebung und/oder der technischen Übertragung in die Kartendienste sind daher nicht auszuschließen.

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