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Der Bauschutzbereich gem. § 12 LuftVG stellt den Bereich dar, in dessen Bereich in der Umgebung eines Flughafens für die Errichtung von permanentem (Bauwerken, Masten etc.) bzw. temporären (Kräne) eine Genehmigung durch die Luftfahrtbehörde einzuholen ist.

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Standort- und Potentialanalyse - Endbericht für im zukünftigen Wohnquartier - Diekmoor

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Bahrenfeld 78, 1. Vertragsnachtrag zum Durchführungsvertrag

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Drucksache zur Änderung der Verordnung über den Gutachterausschuss für Grundstückswerte

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Der Datenbestand wird seit dem 01.01.2019 nicht mehr fortgeführt. Gestaltungsverordnungen nach §81 Abs. 1 Nr. 2 HBauO Die Daten sind Teil des Datenbestands Digitales Informationssystems Planrecht (DIP), das seit dem 31.12.2018 nicht mehr fortgeführt wird. Gestaltungsverordnungen, die bis zum 31.12.2018 festgestellt waren, wurden im Datenbestand berücksichtigt.

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Datensatz 16.07.2026

Milieugebiete Hamburg

Milieugebiete auf der Grundlage des Milieuschutzberichts vom 08.08.1985 . Der Bericht beschreibt die Milieus im Detail und nennt Instrumente, die zu ihrem Schutz dienen. Der Datenbestand wurde einmalig erfasst. Die Daten sind Teil des Datenbestands Digitale Informationssystems Planrecht (DIP).

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Datensatz 16.07.2026

Polizeikommissariate Hamburg

Die Polizeikommissariate Hamburg enthalten die Gebietsgrenzen, die die örtlichen Zuständigkeiten der Hamburger Polizeikommissariatsgebiete regelt und die Standorte der Polizeikommissariate.

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Durch die Umsetzung der Anforderungen aus der Energiesparverordnung EnEV des Bundes und der Hamburger Klimaschutzverordnung wurde durch die im Zuge dessen vorgenommenen Fassadendämmungen auch das Erscheinungsbild des Altbaubestandes verändert. Prägend für das baukulturelle Erbe Hamburgs sind unter anderem die Backsteingebiete, darunter insbesondere die der 20er und 30er Jahre. Um Wege zur Erhaltung des Erscheinungsbildes dieser Gebiete zu entwickeln - beispielsweise durch besondere zusätzliche Förderung einer Riemchenverkleidung durch Landesfördermittel - wurde als erster Schritt eine Kartierung des erhaltenswerten Backsteinbestands erstellt. Erfasst wurden insbesondere backsteingeprägte Wohngebiete (Wohnquartiere, Wohnsiedlungen und Gebäudeensembles) im Geschossbau mit ihrem Umfeld. Bei Einfamilienhaus- und Reihenhausgebieten liegt der Schwerpunkt der Erhebung bei Siedlungen der 20er und 30er Jahre und früher. Aber auch Gebiete der 50/60er Jahre mit Backsteinprägung von geringerer Bedeutung wurden kartiert (stadträumliche Lage, ihre städtebauliche und architektonische Gestaltung und/oder durch Fassadendämmung mit "Riemchen").

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Das Niederschlagsentwässerungs-Informationssystem (NEwIS) enthält Entwässerungsnetzdaten von Hamburg und setzt sich aus einem Datensatz der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und einem Datensatz von Hamburg Wasser zusammen. Der vorliegende Datensatz enthält das Teilnetz der FHH. Die Daten werden von Hamburg Wasser zentral zusammengeführt, bereitgestellt und fortlaufend aktualisiert. Die Daten enthalten Lage- und Sachinformationen zu allen Objekten (Knoten, Stränge) mit einer Auswahl an Attributen. Aktualisierungen und/oder Korrekturen können an geodatenservice@hamburgwasser.de gesendet werden.

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Dokument 15.07.2026

Gastronomie

Upload eines in Oktagon erstellten Bescheids

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Dokument 14.07.2026

Rodigallee Ost GaLa-Bau

GaLa-Bau begleitend zum Straßenbau Rodigallee Ost

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Gesetz zur Novellierung des Gebührengesetzes und zur Anpassung weiterer Vorschriften; Erschließung von neuen Gebührenpotenzialen: Einführung der Gebühren für "sonstige öffentliche Leistungen", Erweiterung gebührenrechtlicher Anwendungsfelder, Sicherstellung kostendeckender Gebühren bei Ausführung von Bundesrecht, Förderung elektronischer oder automatisierter Verwaltungsleistungen, Ausgliederung der allgemeinen Gebührentatbestände und Zusammenführung mit der bisherigen Gebührenfreiheitsverordnung in der neuen Allgemeinen Gebührenordnung; Einführung von Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung oder aufschiebender Wirkung, Einführung des dynamischen Zinssatzes im Gebührengesetz sowie redaktionelle Anpassungen in landesgesetzlichen Bestimmungen mit Bezug zum Gebührengesetz (Artikelgesetze 2 bis 27); Art. 1 Gebührengesetz (GebG); Art. 2 Änderung des Grundwassergebührengesetzes; Art. 3 Änderung des Oberflächengewässergebührengesetzes; Art. 4 Änderung des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes; Art. 5 Änderung des Hamburgischen Wassergesetzes; Art. 6 Änderung des Gesetzes über die Bergbehörden der Freien und Hansestadt Hamburg; Art. 7 Änderung des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Art. 8 Änderung des Hamburgischen Transparenzgesetzes; Art. 9 Änderung des Hamburgischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes; Art. 10 Änderung des Gesetzes über die Hamburgische Investitions- und Förderbank; Art. 11 Änderung des Hamburgischen Wegegesetzes; Art. 12 Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Körperschaft Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf; Art. 13 Änderung des Stadtentwässerungsgesetzes; Art. 14 Änderung des Sielabgabengesetzes; Art. 15 Änderung des Hamburgischen Rettungsdienstgesetzes; Art. 16 Änderung des Landwirtschaftskammergesetzes; Art. 17 Änderung des Hundegesetzes; Art. 18 Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes; Art. 19 Änderung des Hamburgischen Berufsakademiegesetzes; Art. 20 Änderung des Hamburgischen Abfallwirtschaftsgesetzes; Art. 21 Änderung des Feuerwehrgesetzes; Art. 22 Änderung des Kostenerstattungsgesetzes; Art. 23 Änderung des Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes; Art. 24 Änderung des Gesetzes über die Anstalt öffentlichen Rechts f & w fördern und wohnen AöR; Art. 25 Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Hamburger Friedhöfe - Anstalt öffentlichen Rechts; Art. 26 Änderung des Gesetzes über die Hamburg Port Authority; Art. 27 Änderung des Stadtreinigungsgesetzes; Art. 28 Schlussbestimmungen: Inkrafttreten am 1. Februar 2027; Begründung

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In der das Magistralengutachten B 73 begleitenden Betrachtung werden die Bestandssituation sowie unterschiedliche verkehrliche Planfälle hinsichtlich des zu erwartenden Verkehrslärms (Straße und Schiene) aus schallschutzfachlicher Sicht untersucht. Grundlage waren in einer Verkehrsuntersuchung zur B 73 im Auftrag der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende prognostizierte zukünftige Verkehrsbelastungen.

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Dokument 13.07.2026

Magistralengutachten B 73

Im Magistralengutachten wird ein Zukunftsbild 2040+ für den Stadtraum entlang der B 73 vom Harburger Bahnhof bis zur westlichen Landesgrenze aufgezeigt, das städtebauliche, landschaftsplanerische, verkehrliche sowie stadtklimatische Belange integriert. Ziel ist die Initiierung eines langfristigen Entwicklungsprozesses, der umfangreiche städtebauliche Potentiale mobilisiert. Die als Grundlage für das Magistralengutachten erarbeitete Schallschutzfachliche Betrachtung der Magistrale B 73 (Anlage 1) ist als eigenständiges Gutachten im Transparenzportal abrufbar.

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Achtung: Dieser Dienst wird nicht weitergeführt und demnächst gelöscht. Aktuelle Daten finden sich in dem Dienst "Regionalstatistische Daten der Stadtteile Hamburgs". Statistische Daten zu Wohnungen in Hamburger Stadtteilen am 31.12.2014 des Statistikamtes Nord. Es handelt sich um endgültige Ergebnisse der Wohnungsfortschreibung auf Grundlage der Gebäude- und Wohnungszählung 2011. Sie umfassen Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie Wohnheime. Die durchschnittliche Wohnungsgröße sowie die durchschnittliche Wohnfläche je Einwohnerin und Einwohner sind in m² angegeben.

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Datensatz 12.07.2026

Feuerwehrwachen Hamburg

Dieser Datensatz stellt die Standorte der "Staatlichen- und Freiwilligen Feuer- und Rettungswachen" von Hamburg dar.

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Datensatz 11.07.2026

Hamburger Finanzamtsbezirke

Finanzamtsbezirke der Stadt Hamburg

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Datensatzbeschreibung „Zentrale Versorgungsbereiche“ Im Jahr 2016 wurden für alle 7 Hamburger Bezirke flächendeckend Daten zu Nahversorgung und Einzelhandel erhoben. Die erhobenen Daten waren Grundlage für die Erstellung von Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepten. In diesen Konzepten wurden auch die zentralen Versorgungsbereiche festgelegt und deren Versorgungsradien (fußläufige Erreichbarkeit) dargestellt. Neben den Zentralen Versorgungsbereichen wurden auch die sog. Nahversorgungslagen sowie die Fachmarktstandorte abgebildet. Darüber hinaus wurden in den zentralen Versorgungsbereichen die ergänzenden Zentrenfunktionen (Komplementärnutzungen) erhoben. Zentraler Versorgungsbereich: Zentrale Versorgungsbereiche (i. S. des § 34 Abs. 3 BauGB) sind räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen aufgrund vorhandener Einzelhandelsnutzungen – häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote – eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt. Für die Beurteilung, ob ein Versorgungsbereich einen zentralen Versorgungsbereich darstellt, ist eine wertende Gesamtbetrachtung der städtebaulich relevanten Gegebenheiten erforderlich. Auch eine räumlich konzentrierte Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben, die darauf angelegt ist, einen fußläufigen Einzugsbereich zu versorgen, kann einen zentralen Versorgungsbereich bilden. Zentraler Versorgungsbereich - Versorgungsradien: Dargestellt sind die 500 m- und die 800 m-Radien um zentrale Versorgungsbereiche und Einzelstandorte (ab einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m²). Diese Radien stellen den Nahversorgungsbereich dar, der in den Gebieten mit höherer Wohndichte in etwa dem 500m-Radius und in weniger dicht besiedelten Gebieten eher dem 800m-Radius entspricht. Nahversorgungslage: Nahversorgungslagen können aufgrund eines geringen Besatzes und fehlender Entwicklungsmöglichkeiten nicht als zentrale Versorgungsbereiche definiert werden. Gleichzeitig besitzen sie aber aufgrund ihrer städtebaulichen integrierten Lage zwischen Wohnnutzungen, der ansässigen Nutzungen (Lebensmittelmarkt, kleinteiliger Einzelhandel, ergänzende Dienstleistungen und Gastronomie) und des vorhandenen Zentrencharakters eine hohe Bedeutung für die wohnortnahe Grundversorgung. Fachmarktstandort: Fachmarktstandorte sind Einzelhandelsstandorte, die häufig durch großflächige Betriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten (z. B. Möbel, Bau‐, Hobby‐ und Gartenbedarf) gekennzeichnet sind. Sie sind meist flächenintensiv, für den motorisierten Individualverkehr gut anfahrbar und verfügen in der Regel nicht über ausgeprägte Versorgungsfunktionen für ein benachbartes Wohnumfeld. Zentrenfunktionen: Als Zentrenfunktionen sind solche Nutzungen dargestellt, die den Einzelhandelsbestand eines Zentrums ergänzen und in dieser Standortkombination eine von Kunden gewünschte Multifunktionalität sicherstellen. Durch den dadurch erreichten Funktionsmix erhöhen sich der Kundenzustrom sowie die Kundenaustauschbeziehungen. Neben gastronomischen Einrichtungen, Beherbergungsbetrieben, Banken, Versicherungen oder z.B. Reisebüros zählen auch Freizeitangebote (z. B. Kino, Theater, Museum) sowie Verwaltungseinrichtungen (z. B. Rathaus), kulturelle Einrichtungen (z. B. Museen), Bildungs‐ und Sozialeinrichtungen (z. B. Volkshochschulen, Kindergarten) zu wichtigen Angeboten. Die Zentrenfunktionen sind differenziert nach folgenden Nutzungskategorien dargestellt: • Zentrenfunktionen - Dienstleistungen Der Bereich der Dienstleistungen umfasst ein sehr breit gestreutes Spektrum wie etwa Arztpraxen, Anwalts- und Ingenieurbüros, Friseure, Reinigungen, Banken, Versicherungen, Post usw. und ist hier nicht ausdifferenziert dargestellt. • Zentrenfunktionen - Freizeit und Kultur – Spielhallen/Wettbüros/Sportsbars Hierbei handelt es sich um Vergnügungsstätten oder vergnügungsstättenähnliche Betriebe. Eine Häufung in Zentren kann zu negativen Auswirkungen auf die Funktionalität des Zentrums als Versorgungsstandort führen. • Zentrenfunktionen - Freizeit und Kultur – Sport Hierzu zählen z.B. Einrichtungen wie Fitness-Studios, Kegelbahnen, Schwimmbäder, Tennis-Center usw. • Zentrenfunktionen - Freizeit und Kultur – kulturelle Einrichtungen Den kulturellen Einrichtungen werden z.B. Einrichtungen wie Theater, Kleinkunstbühnen, Veranstaltungshallen, Museen, Galerien oder Kinos usw. zugerechnet. • Zentrenfunktionen - Freizeit und Kultur – religiöse Einrichtungen Hierzu zählen z.B. Kirchen und Gemeindehäuser. • Zentrenfunktionen - Freizeit und Kultur – sonstige Einrichtungen Als sonstige Einrichtungen sind Einrichtungen dargestellt, die nicht näher zugeordnet werden können bzw. bereits in anderen Datensätzen vorliegen. • Zentrenfunktionen - Gastronomie/Hotellerie - Hotel und weitere Beherbergungsbetriebe • Zentrenfunktionen - Gastronomie/Hotellerie - Kneipe/Bar/Café • Zentrenfunktionen - Gastronomie/Hotellerie - Restaurant/Imbiss • Zentrenfunktionen - Gastronomie/Hotellerie - sonstige Gastronomie Hierzu zählen Gastronomiebetriebe mit reinem bzw. überwiegendem Lieferservice, Kantinen sowie sonstige Einrichtungen, die nicht näher zugeordnet werden können. Zentrenfunktionen wie öffentliche Einrichtungen (z.B. Verwaltung, Finanzamt, Polizei etc.) und Bildungseinrichtungen wie Schulen, Hochschulen, Bibliotheken usw. sind hier nicht dargestellt, da sie in anderen Diensten / Datensätzen bereits enthalten sind; eine doppelte Darstellung soll nicht erfolgen. Ebenfalls nicht dargestellt sind Handwerk und Gewerbe. Zwar können auch diese Nutzungen Zentrenfunktionen erfüllen, jedoch liegt dazu kein konsistenter Datensatz vor. Erhebungsstand: Die Erhebungen starteten am 22. Februar 2016 und wurden am 26. August 2016 beendet. Änderungen wurde seit diesem Stichtag nicht weiter aktualisiert. Somit gibt der Datensatz nur bedingt den aktuellen Einzelhandelsbesatz wieder. Eine Aktualisierung würde im Rahmen einer Neuauflage der Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepte erfolgen. Hinweis: Es wurde eine sehr große Datenmenge erhoben und aufbereitet. Fehler bei der Erhebung und/oder der technischen Übertragung in die Kartendienste sind daher nicht auszuschließen.

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Datensatz 11.07.2026

Werbeanlagen Hamburg

Der Datensatz enthält die Standorte der Werbeanlagen der Hauptwerbeträger in Hamburg (DSM Werbetr. GmbH & Co.KG und Wall GmbH sowie Anlagen von anderen Anbietern). Die Darstellung der Layer basiert auf den drei möglichen Anbietern. Die Unterscheidung basiert auf Farben: rot: DSM Werbetr. GmbH & Co.KG blau: Wall GmbH rosa: Werbeanlagen andere Anbieter Zusätzlich wird jeweils nach Kategorie unterschieden (Symbole). Dafür wird für eine vereinfachte Darstellung anbieterübergreifend eine Clusterung auf Basis des Typs der Werbeanlagen vorgenommen: Fahrgastunterstände mit Werbung (Raute): - Fahrgastunterstand mit integrierter Werbeanlage Stadtinformationsanlagen (Dreieck): - Stadtinformationsanlage - Stadtinformationsanlage zu Fahrgastunterstand Großwerbeanlagen (Quadrat): - Großwerbeanlage - Mega-Light - Digital Board Werbesäulen (Pentagon) - City-Light -Säule - Digital Säule - Litfaßsäule Uhrensäulen (Kreis): - Uhrensäule mit Werbung Der Datensatz enthält zusätzlich Angaben zum Aufstellungszeitpunkt und zur Art der Anlage (digital oder analog). Die Koordinaten geben nur den ungefähren Standpunkt der Anlagen wieder, es kann zu Abweichungen um einige Meter kommen. Grundlage des Datensatzes sind von den jeweiligen Anbietern zur Verfügung gestellte Listen, die vierteljährlich aktualisiert werden.

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Radwegenetz im Hamburger Hafen als Grundlage für die Winterdienstplanung

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