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17001 Suchergebnisse für "*"

Haushaltsplan 2026 des Sielverbandes Moorwerder

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Architektenvertrag Objektplanung Ladeinfrastruktur Jungfernstieg ATG Alster-Touristik

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Datensatz 27.02.2026

Fließwegekarte Hamburg

Die vorliegende Karte zeigt eine topografische Fließwegeanalyse. Sie ist das Ergebnis einer Analyse von Rasterdaten auf Grundlage des Digitalen Geländemodells aus dem Jahr 2023. Ihr liegen keine Regenbelastungen zugrunde. Die Karte gibt erste Anhaltspunkte, wo es aufgrund topografischer Gradienten zu Fließwegen in Folge von Starkregenereignissen kommen könnte. Weitere Informationen finden sich auf https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/wasser/regenwasser/starkregenhinweiskarte-160556

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Krötenwanderung zwischen Reemtsmapark und Jenischpark Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.01.2026

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Schulenbrooksbek: Renaturierung und Uferbefestigungen östlich der Ernst-Henning-Straße

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Umgang mit invasiven Neophyten in öffentlichen Grünflächen im Bezirk Bergedorf

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Umsetzung des Hamburger Masterplans BNE 2030

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Bericht über den Neubau des Bus-Betriebshofs Langenfelde

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Entsiegelungspotential auf der Schnackenburgallee nutzen – Alleebäume nachpflanzen

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Parkanlage am Sportplatzring gestalten

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Die Roten Listen der Tiere und Pflanzen dienen als Inventarliste der einheimischen Arten und dokumentieren deren Gefährdung. Der vorliegende Atlas bietet u.a. einen Überblick über das Vorkommen der Hamburger Heuschreckenarten inkl. der kurzzeitig eingeschleppten Arten, deren Erforschungsgeschichte, Gefährdungsursachen und schlägt sinnvolle Maßnahmen für deren Schutz vor. Die neue Rote Liste der Heuschrecken Hamburgs enthält 41 Arten und somit vier Arten mehr im Vergleich zur letzten Roten Liste von 2007.

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Anlagen zum städtebaulichen Vertrag NF76 SAGA-FHH

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Moore und Torfböden haben eine herausragende Bedeutung für die Biodiversität und den Klimaschutz. Sie zu schützen und in ihren Funktionen für die Erhaltung und Entwicklung der Artenvielfalt und in ihrer Rolle als CO2-Speicher zu stärken, ist zur Erreichung der international vereinbarten Ziele zum Klimaschutz unerlässlich. Vor diesem Hintergrund ist der Schutz von Mooren und Torfböden auch in Hamburg von großer Wichtigkeit. Mit dem vorliegenden Moorschutzkonzept werden die fachlichen Grundlagen und die sich hieraus ableitenden Handlungserfordernisse aus Sicht der Abteilung Naturschutz aufbereitet und dargestellt.

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Städtebaulicher Vertrag NF76

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West- und Nordgrenze des Flurstücks 1852, Nordgrenzen der Flurstücke 798, 1863 und 1864 - Amtsstraße - Nordgrenzen der Flurstücke 1982, 1983, 1984 und 2854, Ostgrenze und über das Flurstück 2854, über die Flurstücke 1984 und 1983, Ost und Südgrenze des Flurstücks 1982 - Amtsstraße - Südgrenze des Flurstücks 1864, über das Flurstück und Westgrenze des Flurstücks 1864, über das Flurstück 1863, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 798, über die Flurstücke 1860, 1859, 4648 (Klettenstieg), 6092, 1857, 1856, 1855, 6091, 5787 und 1852 der Gemarkung Neu-Rahlstedt (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526)

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Hebebrandstraße - Bahnanlagen - Alte Wöhr - Saarlandstraße - über die Flurstücke 1311 (Jahnring) und 1618 (Jahnbrücke), Westgrenzen der Flurstücke 1615, 1608, 1318 und 1591 der Gemarkung Alsterdorf.

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Mit der Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa stellte die Europäische Union (EU) im Jahr 2008 verbindliche Vorgaben zu Grenz- und Zielwerten von Luftschadstoffen auf. Dort sind für die Mitgliedstaaten der EU für zahlreiche Luftschadstoffe verbindlich einzuhaltende Luftqualitätsgrenzwerte vorgegeben. Die Vorgaben der EU-Richtlinie wurden mit der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) im Jahr 2010 in deutsches Recht umgesetzt und gelten somit unmittelbar im gesamten Bundesgebiet. Die Aufgabe der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in ihrer Funktion als Oberste Immissionsschutzbehörde in Hamburg ist der Vollzug dieser gesetzlichen Vorgaben. Der Jahresbericht über die Ergebnisse der Messungen der Luftqualität im Landesgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 30 der 39. BImSchV.

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Mit der Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa stellte die Europäische Union (EU) im Jahr 2008 verbindliche Vorgaben zu Grenz- und Zielwerten von Luftschadstoffen auf. Dort sind für die Mitgliedstaaten der EU für zahlreiche Luftschadstoffe verbindlich einzuhaltende Luftqualitätsgrenzwerte vorgegeben. Die Vorgaben der EU-Richtlinie wurden mit der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) im Jahr 2010 in deutsches Recht umgesetzt und gelten somit unmittelbar im gesamten Bundesgebiet. Die Aufgabe der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in ihrer Funktion als Oberste Immissionsschutzbehörde in Hamburg ist der Vollzug dieser gesetzlichen Vorgaben. Der Jahresbericht über die Ergebnisse der Messungen der Luftqualität im Landesgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 30 der 39. BImSchV.

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Mit der Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa stellte die Europäische Union (EU) im Jahr 2008 verbindliche Vorgaben zu Grenz- und Zielwerten von Luftschadstoffen auf. Dort sind für die Mitgliedstaaten der EU für zahlreiche Luftschadstoffe verbindlich einzuhaltende Luftqualitätsgrenzwerte vorgegeben. Die Vorgaben der EU-Richtlinie wurden mit der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) im Jahr 2010 in deutsches Recht umgesetzt und gelten somit unmittelbar im gesamten Bundesgebiet. Die Aufgabe der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in ihrer Funktion als Oberste Immissionsschutzbehörde in Hamburg ist der Vollzug dieser gesetzlichen Vorgaben. Der Jahresbericht über die Ergebnisse der Messungen der Luftqualität im Landesgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 30 der 39. BImSchV.

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