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439 Suchergebnisse für "*"

Die Karte „Referenzwerte Naturnaher Wasserhaushalt“ ist eine wasserwirtschaftliche Planungskarte aus der die Anteile der Grundwasserneubildung, der Verdunstung und des Abflusses am Regenwasser für den naturnahen Zustand abgelesen werden können. Die Planungskarte dient der gebietsspezifischen Bestimmung von Ziel- und Orientierungsgrößen bei städteplanerischen und wasserwirtschaftlichen Fragestellungen für die Hamburger Verwaltungs- und Planungsebene. Weitere Erläuterungen siehe unter www.hamburg.de/go/1041528 (oder Link auf der MetaVer-Seite ganz unten)

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Datensatz 24.06.2025

Wasserschutzgebiete Hamburg

Daten zu den Hamburger Wasserschutzgebieten (WSG). Dargestellt werden die Schutzzonen II und III zur Veröffentlichung im Internet. Neben den nach §51 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) und §27 HWaG (Hamburgisches Wassergesetz) festgesetzten Wasserschutzgebieten, werden auch die geplanten WSG gezeigt. Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.

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Dieser Datensatz enthält aus Datenschutzgründen nur eine Teilmenge der Ausgleichsflächen des Hamburger Kompensationsverzeichnisses. Diese Daten enthalten alle Ausgleichsflächen aus großen Eingriffsvorhaben, aus der Bauleitleitplanung sowie Ökokontoflächen gemäß §16 BNatSchG in Verbindung mit der Hamburger Ökokontoverordnung. Zusätzlich werden Maßnahmenflächen gem. §9 (1) Nr. 20 BauGB dargestellt. Die Maßnahmenflächen gemäß BauGB sind keine naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, sondern werden in Bebauungsplänen ohne Zuordnung als „Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ festgesetzt, um andere Nutzungen oder Bebauung auf diesen Flächen planerisch auszuschließen. Das Kompensationsverzeichnis basiert auf der Rechtsgrundlage des Bundesnaturschutzgesetzes. Nach §17 Abs. 6 BNatSchG werden die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die dafür in Anspruch genommenen Flächen in diesem Verzeichnis erfasst. Darüber hinaus werden Angaben zum jeweiligen Eingriff gespeichert. In der Datenbank sind Eingriffsart, Eingriffsbeschreibung sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beschrieben. Diese Daten sind mit einem GIS-Programm verknüpft, in dem die entsprechenden Flächen kartografisch dargestellt sind. Vor der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 2009 wurde das Kompensationsverzeichnis "Eingriffskataster" genannt. Die Rechtsgrundlage war das Hamburgische Naturschutzgesetz.

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Nordwestgrenze des Flurstücks 3253, Südwest- und Westgrenze des Flurstücks 2902, West- und Nordwestgrenze des Flurstücks 229, über Winsener Straße (Flurstück 1035), Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 236, Südostgrenze des Flurstücks 3253, über das Flurstück 3253 und Südwestgrenze des Flurstücks 3253 der Gemarkung Wilstorf (Bezirk Harburg, Ortsteil 705)

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Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Winterhude 74 für den Bereich zwischen Überseering und Kapstadtring (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 408) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Überseering - Nordgrenze des Flurstücks 1155 der Gemarkung Alsterdorf - Kapstadtring - Dakarweg.

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Vektordatensatz mit den Grundwassergleichenplänen für Hamburg. Es werden 3 verschiedene Isolinienpläne dargestellt: 1. Grundwassergleichen Min Grundwassergleichen in Meter NHN des hydrologischen Jahres 2019 (minimale/niedrige Grundwasserstände im 1. Hauptgrundwasserleiter). 2. Grundwassergleichen Max Grundwassergleichen in Meter NHN des hydrologischen Jahres 2018 (maximale/höchste Grundwasserstände im 1. Hauptgrundwasserleiter). 3. Grundwassergleichen Mittel Grundwassergleichen in Meter NHN des hydrologischen Jahres 2010 (mittlere Grundwasserstände im 1. Hauptgrundwasserleiter). Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst, WFS-Downloaddienst und über die OGC API - Features (OAF) Hamburg bereitgestellt.

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Datensatz 21.05.2025

Grundwasserflurabstand Min

Achtung: Dieser Datensatz ist veraltet und wird seit #04.2025# nicht mehr aktualisiert. Gemäß Hamburger Transparenzgesetz wird er für 10 Jahre vorgehalten und im Anschluss gelöscht. Die Daten sind zukünftig unter dem Datensatznamen „GrundwasserFlurabstand Hamburg“ zu finden. Alte Beschreibung: Minimaler Flurabstand zur Grundwasseroberfläche in Meter unter Geländeoberkante (GOK) des hydrologischen Jahres 2018 (= hohe Grundwasserstände). Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.

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Datensatz 21.05.2025

Grundwasserflurabstand Max

Achtung: Dieser Datensatz ist veraltet und wird seit #04.2025# nicht mehr aktualisiert. Gemäß Hamburger Transparenzgesetz wird er für 10 Jahre vorgehalten und im Anschluss gelöscht. Die Daten sind zukünftig unter dem Datensatznamen „GrundwasserFlurabstand Hamburg“ zu finden. Alte Beschreibung:Hoher Flurabstand zur Grundwasseroberfläche in Meter unter Geländeoberkante (GOK) des hydrologischen Jahres 2019 (= niedrige Grundwasserstände). Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.

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Datensatz 20.05.2025

Grundwassergleichen Max

Grundwassergleichen in Meter NHN des hydrologischen Jahres 2018 (maximale/höchste Grundwasserstände im 1. Hauptgrundwasserleiter). Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.

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Datensatz 17.05.2025

Feinkartierung Grün Hamburg

Der Geodatensatz Feinkartierung Grün bildet die die innere Struktur der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) ab. Der Datensatz versteht sich als Bestandserfassung und enthält Informationen zur Nutzung und Materialität der einzelnen (Flächen-)Objekte in den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (hier Spielplätze, Parkanlagen, Grün an Kleingärten, Schutzgrün, Friedhof und Anderweitige Flächen). In der Regel sind im Datensatz alle Objekte im Bereich des Verwaltungsvermögens Stadtgrün der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH)enthalten. Folgende Datenfelder werden angegeben: Bezirksnummer, Bezirk, Stadtteil, Ortsteil, Kategorie, Objektdetail, Flächengröße, Stand der Erfassung. Die Ersterfassung der Feinkartierung Grün erfolgte auf Grundlage einer Luftbilddigitalisierung im Zeitraum von 2020 bis 2022. Die Pflege der Daten erfolgt seit 2023 kontinuierlich anhand von Planunterlagen, Luftbildern durch den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) im Auftrag der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA). Hinweis: Es kann keine Gewähr für die Richtigkeit aller Daten übernommen werden. Aufgrund der Aktualität des Datensatzes kann keine rechtssichere bzw. tagesaktuelle Aussage getroffen werden.

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Dieser Dienst enthält als WMS-Darstellungsdienst und WFS-Downloaddienst unterschiedliche Ebenen der Gewässereinzugsgebiete in Hamburg. Die Einteilung erfolgt nach der Richtlinie für die Gebietsbezeichnung und die Verschlüsselung von Fließgewässern der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA). Dies stellt sicher, dass die oberirdischen Einzugsgebiete der Fließgewässer in einer bundeseinheitlichen Systematik einzelnen Räumen zugeordnet sind. In Hamburg fallen alle Einzugsgebiete in das Stromgebiet der Elbe (1. Ordnung). In der fortlaufenden Systematik werden die Einzugsgebiete mit steigender Ordnung bis zur Quelle immer kleiner. Dargestellt werden die Teileinzugsgebiete der 4. bis 7. Ordnung.

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Informationen über alle geführten Grünarten - Spielplätze, Parkanlagen, Allgemeines Grün, Wanderwege, Grün an Kleingärten, Kleingärten, Dauerkleingärten, Schutzgrün, Sportplätze und Friedhöfe. Wesentliche Datenfelder: Eindeutige Identifikationsnummer (IDNR), Grünart, Belegenheit, Flächengröße, Bezirk, Stadtteil, Ortsteil und Eigentum/Verwaltungsvermögen. Aktualisierungsrhythmus (quartalsweise): 01.01. / 01.04. / 01.07. / 01.10.

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Datensatz 15.05.2025

Biotopkataster Hamburg

Daten und Karten zu Lebensräumen von Pflanzen und Tieren unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Biotope. Grundlage für die Datenerfassung der Biotope/Lebensräume von Hamburg sind die "Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Hamburg" sowie die "Biotopbewertung für die Biotopkartierung Hamburg". Beide sind als Downloaddatei im PDF-Format unter https://www.hamburg.de/biotopkartierung zu finden. Auf dieser Seite wird die Biotopkartierung auch kurz erläutert. Trotz Plausibilitätsprüfungen kann keine Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten gegeben werden. Für den Vollzug des gesetzlichen Biotopschutz ist immer der Ist-Zustand eines Biotops in der Natur entscheidend. WMS-Kartendienste: Die diesen Daten zugrundeliegenden Datensätze sind abgeleitet aus einer Modellierung, die zu einer flächendeckenden Abbildung als überlagerungsfreie Ebene führt. Dazu wurden die Daten der Gesamtdatenbank des Biotopkatasters Hamburg verwendet, die die Jahrgänge 2010 bis 12/2019 vollständig wiedergeben. Hierbei kann es zu Abweichungen der Größenangaben gegenüber derjenigen im Erhebungsbogen kommen. Maßgeblich sind die Größenangaben in den Erhebungsbögen. Zu dem WMS-Kartendienst gibt es eine GML-Datei entsprechend dem WMS-Kartendienst. Downloadbereich: Außerdem wird eine GML-Dateien mit erweiterter Attributtabelle und aller Jahrgänge zur Verfügung gestellt (gezipt, im Downloadbereich, Link siehe oben), die die geografischen Daten der Biotope sowie deren wesentlichen beschreibenden Daten mit Ausnahme der Pflanzenartenlisten zu den einzelnen Biotopen beinhalten. Die GML-Dateien können in geografische Infosysteme (GIS) eingebunden werden. Die Anleitung hierzu befindet sich im Downloadbereich des Transparenzportals zum Biotopkataster Hamburg (Link: Trefferliste | Transparenzportal Hamburg). Alle Informationen zu einem Biotop können dem dazugehörigen Erhebungsbogen entnommen werden, der ebenfalls im Downloadbereich des Transparenzportals als Zipdatei bereitgestellt ist. Die Bögen sind über die DK5, Biotop-Nr. und das Kartierdatum (z.B. 6620_317_080716.pdf) den Biotopen zugeordnet.

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Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Billhorner Röhrendamm - Westgrenze des Flurstücks 2723, West- und Nordgrenzen der Flurstücke 296, 295, 2720, Westgrenze des Flurstücks 2721 der Gemarkung Billwerder Aus-schlag - Marckmannstraße - Westgrenze der Flurstücke 3207 und 293 der Gemarkung Billwerder Ausschlag - Billhorner Kanalstraße - West- und Nordgrenze des Flurstücks 3174, Westgrenze des Flurstücks 3176, West- und Nordgrenze des Flurstücks 3153, Nordgrenzen der Flurstücke 3180, 3179, 3129, 3131 und 3160 der Gemarkung Billwerder Ausschlag - Billhorner Deich - Billhorner Kanalstraße - Köhnestraße - Marckmannstraße - Ostgrenzen der Flurstücke 3046, 3047 und 3048 der Gemarkung Billwerder Ausschlag (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteile 132 und 133).

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Mundsburger Damm - Ostgrenze der Flurstücke 928, 927 und 926 der Gemarkung Hohenfelde - Hartwicusstraße (Stadtteil Uhlenhorst).

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Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Hufnerstraße - Osterbekkanal - Westgrenzen der Flurstücke 275 und 2073, West- und Nordgrenze des Flurstücks 1966 der Gemarkung Barmbek (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 427).

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Versiegelungskarte und Bodenbedeckung: Mit der Beschreibung des Ausmaßes der Bodenversiegelung kann sowohl ein quantitativer Überblick über die Ausdehnung städtischer Siedlungsräume gegeben als auch qualitative Einflüsse z.B. auf das Stadtklima und die Grundwasserneubildung abgebildet werden. Bodenversiegelung hat viele negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Versiegelte Flächen sind nicht in der Lage, Starkregenereignisse durch Versickerung abzumildern, sie tragen stark zur Entstehung von Hitzeinseln im städtischen Bereich bei und beeinträchtigen durch die gestörten Austauschvorgänge zwischen Erdreich und Atmosphäre die natürlichen Bodenfunktionen.   Seit 1984 wird die Entwicklung der Bodenversiegelung in Hamburg verfolgt. Bisher wurde dafür die Biotopkartierung genutzt. Anhand der dort für ganz Hamburg erfassten Biotoptypen konnte der Versiegelungsgrad geschätzt werden und wurde im 5-Jahresrythmus fortgeschrieben (letzter Bearbeitungsstand 2021). Mit Beginn des Jahres 2020 wird für Hamburg die Bodenbedeckung anhand eines trainierten KI-Modells vorhergesagt. Die erfassten Bodenbedeckungsklassen sind "niedrige Vegetation", "hohe Vegetation", "Gewässer" und "offener Boden" als unversiegelte Flächen, sowie "versiegelte Oberflächen" und "Gebäude" als versiegelte Flächen. Für die Versiegelungskarte wurden Raster mit einer Auflösung von 10, 25 und 50 m über Hamburg gelegt und für jede Rasterzelle der Anteil der versiegelten Flächen in Prozent bestimmt. Um eine bessere Übersicht zu gewährleisten wurde die Darstellung auf 10 Klassen beschränkt. Flächen mit Versiegelungsanteilen von 0 bis 10 % sind in die Versiegelungsklasse "1" und entsprechend fortlaufend bis Klasse "10" eingeteilt. Gewässer sind gesondert dargestellt und als Versiegelungsklasse "0" mit dem Versiegelungsgrad "Gewässer" eingeordnet. Unter "versiegelt" ist in den Daten zusätzlich der prozentuale Anteil der Versiegelung für jede Fläche angegeben. Dieser Datensatz aus Versiegelungskarte in drei verschiedenen Auflösungen und der Bodenbedeckungskarte steht derzeit für das Jahr 2020 zur Verfügung und soll stetig aktualisiert werden, wenn die erforderlichen Eingangsdaten vorliegen.

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- Sülldorfer Landstraße - West- und Nordgrenze des Flurstücks 2020, Nordgrenzen der Flurstücke 627, 2594, 623, 2420, 621, 3439, 619, 3364, 3361, 3362, 3416, 2444, über das Flurstück 2793, Nordgrenze des Flurstücks 2793, über die Flurstücke 2615, 2793, Nordgrenze des Flurstücks 2761, über die Flurstücke 102, 2761, 2793, 2346, 2793 der Gemarkung Sülldorf

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Der Bebauungsplan Billwerder30-Bergedorf120-Neu-Allermöhe2-Lohbrügge95 für ein Gebiet am Mittleren Landweg, südlich Billwerder Billdeich, westlich der Siedlung Bergedorf-West und nördlich der Bahntrasse von Hamburg nach Bergedorf sowie nördlich des Walter-Rudolphi-Wegs (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 602, 611 und 615) sowie für ein Gebiet am Ladenbeker Furtweg, südwestlich der Bergedorfer Straße (B5) und nördlich der Wohnlage an der Unteren Bergkoppel (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) .

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Datensatz 22.04.2025

Badegewässer (Daten) Hamburg

Fachliche Beschreibung: Darstellung der Badegewässer und ihrer Überwachungsmessstellen im Internet. Organisatorische Rahmenbedingungen: Die EG-Badegewässerrichtlinie (2006/7/EG vom 15. Februar 2006) gibt die Anforderungen an die Überwachung und Einstufung der Qualität von Badegewässern, die Bewirtschaftung hinsichtlich der Qualität der Badegewässer sowie die Information der Öffentlichkeit über die Badegewässerqualität vor. Zur rechtlichen Umsetzung dieser EG-Richtlinie hat die Stadt Hamburg am 26. Februar 2008 die "Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer" erlassen. In dieser Verordnung sind insbesondere die Qualitätskriterien und Grenzwerte festgelegt, die während der Badesaison regelmäßig überwacht werden. Die Untersuchungsergebnisse der Badegewässer sind gegenüber der EU-Kommission berichtspflichtig und werden jährlich von dort abgefordert. Die Ergebnisse aller in der EU ausgewiesenen Badegewässer werden auf den Internetseiten der Europäischen Umweltagentur (EEA) veröffentlicht. Die Überwachungsergebnisse der in Hamburg ausgewiesenen Badegewässer werden während der Badesaison kontinuierlich im Internet veröffentlicht. (s. Verweise) Die Daten werden auch hier als WMS-Darstellungsdienst und WFS-Downloaddienst bereitgestellt.

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