Erweiterung der NSG Kirchwerder Wiesen und Boberger Niederung vor dem Hintergrund der beabsichtigten Etablierung von NSG auf mindestens 10 % der Hamburger Landesfläche aufgrund zunehmender Nutzungsansprüche an die Landschaft und den damit verbundenen Sicherungs- und Entwicklungserfordernissen für den Naturschutz. Diese Vergrößerung der Schutzgebietskulisse ist Bestandteil der Drs. 21/19411 zur Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung von Hamburgs Grün.
Die FHH stellt mit dieser Strategie zur Anpassung Hamburgs an den Klimawandel die Weichen für die Entwicklung einer klimaresilienten Stadt.
Gemäß § 10 Bundes-Klimaanpassungsgesetz ist die Vorlage einer umfassenden Klimaanpassungsstrategie erforderlich. Zudem wird hiermit die Grundlage für die Umsetzung der Maßnahmen der Strategie zur Anpassung Hamburgs an den Klimawandel durch den Senat gemäß § 5 Absatz 1 Satz 2 des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes (HmbKliSchG) geschaffen.
Mitteilung an die Bürgerschaft zur Beantwortung des Bürgerschaftlichen Ersuchens mit der Darstellung der aktuellen wissenschaftlichen Studien und der für die BUKEA relevanten Erkenntnisse zum Meeresspiegelanstieg und zu Extremwetterereignissen. Inhaltliche Schwerpunkte sind prognostizierte Folgen für Hamburg infolge des Meeresspiegelanstiegs, der Stand der Umsetzung des Bauprogramms Hochwasserschutz, konzeptuelle Überlegungen zum künftigen Umgang mit den Sekundärdeichen sowie bisherige und geplante Beteiligungsformate und Kommunikationsformen zur Einbeziehung und Information der Bevölkerung.
In der Beantwortung des Bürgerschaftlichen Ersuchens wird u.a. über Mittel für Maßnahmen zum Waldumbau und zur Sanierung von Forstgebäuden, über den aktuellen Stand zum Forschungsthema Agri-Photovoltaik sowie Fassaden-PV, PV-Anlagen auf Denkmälern und den Stand des Ausbaus von Photovoltaik-Anlagen auf markanten Gebäuden städtischer Unternehmen und Körperschaften berichtet.
Umsetzung des Senatsbeschlusses aus der Drucksache Nr. 2023/01223 Hafenentwicklungsplan 2040 „Mit Innovationskraft und Qualität zu nachhaltiger Wertschöpfung“ vom 05.06.2023 zur Ausweisung des Naturschutzgebietes Vollhöfner Weiden in den Gemarkungen Altenwerder, Moorburg und Francop.
Aktenvorlage gemäß Artikel 30 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg: Aktenvorlage zur Aufklärung des Projektverlaufs zum Bau der neuen Klärschlammverbrennungsanlage VERA II (Drucksache 22/17029)
Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 2. Juni 2021 "Hamburgs Zukunft zu allen Zeiten klug, sozial und nachhaltig gestalten: Biodiversität im besiedelten Bereich steigern" (Drs. 22/4412)
Modernisierung, Sanierung des Freizeitbads MidSommerland inklusive Optimierung der technischen Gebäudeausrüstung und Ergänzung des Standorts um eine Trainingsschwimmhalle mit 4 25m Bahnen und Sprunganlage durch die BLH.
Einführung eines Laubbehälters als saisonales freiwilliges, kostenpflichtiges Angebot durch die Stadtreinigung Hamburg AöR zur komfortableren Laubentsorgung und Reduktion des Kunststoffverbrauchs durch Einsparung von Laubsäcken.
Die Anwendung der sog. Gemeinwohlbilanzierung/Gemeinwohlökonomie (GWB/GWÖ) wurde am Beispiel der Stadtreinigung AöR durchgeführt und evaluiert. Auf dieser Grundlage sieht der Senat nicht die Notwendigkeit, einen Roll-out und verpflichtende Nutzung der Öffentlichen Un-ternehmen anzustreben – wohl aber ist es empfehlenswert, Aspekte der GWB/GWÖ in den Unternehmensalltag von öffentlichen und privaten Unternehmen bzw. in andere Berichtswesen zu integrieren.
Alster-Bille-Grünzug: Kreuzung der Bahnanlage (Durchstich) zwischen Neuem Huckepackbahnhof und Rothenburgsort mittels einer Unterführung für den Fuß- und Radverkehr