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Nordgrenze des Flurstücks 3275, nördlich, nordöstlich und östlich über das Flurstück 3276 (Holmbrook), Ost- und Nordgrenzen des Flurstücks 2166, nördlich, östlich und südlich über das Flurstück 3276 (Holmbrook), Südgrenze des Flurstücks 2166, Ostgrenze des Flurstücks 2629, östlich, südlich und westlich über das Flurstück 984 (Bernadottestraße), Westgrenze des Flurstücks 2629, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2166, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1947, Südwestgrenze des Flurstücks 1112, Westgrenze des Flurstücks 2211, West- und Südgrenzen des Flurstücks 2920 und südwestlich über das Flurstück 3282 (Lie-bermannstraße) der Gemarkung Othmarschen.

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Das Dokument stellt Vorschläge für Anforderungen in vorhabensbezogenen B-Plänen, Durchführungsverträgen und städtebaulichen Verträgen für Neubauten und Sanierungen dar und gibt Vorschläge für die Formulierung im Vertrag.

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Die Freie und Hansestadt Hamburg hat sich gesetzlich das Ziel gesetzt, bis 2045 CO2-Neutralität zu erreichen und hierfür mit der 2. Fortschreibung des Hamburger Klimaplans eine Umsetzungsstrategie mit konkreten Maßnahmen beschlossen. Um zu prüfen, ob und vor allem wie Hamburg seine bereits bestehenden Klimaziele früher erreichen könnte, hat die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Ende 2024 ein Kurz-Gutachten in Auftrag gegeben. Das nun fertig gestellte Gutachten zeigt, welche Maßnahmen in Hamburg ergriffen werden müssten, um eine CO2-Neutralität bereits 2040 zu erreichen und welche Auswirkungen dies auf Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen hätte.

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In den Jahren 2021/22 hat ein Konsortium von Hamburg Institut, Öko-Institut e.V. und der Prognos AG im Auftrag der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft verschiedene Szenarien für die Klimaziele der Freien und Hansestadt Hamburg entwickelt. Diese Szenarien dienten als fachlich-wissenschaftliche Grundlage für die Aktualisierung der Klimaziele, die im Hamburger Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) und in der zweiten Fortschreibung des Hamburger Klimaplans im Jahr 2023 festgelegt wurden. Vor dem Hintergrund landes- und bundesweiter klimaschutzrelevanter Entwicklungen und veränderten Rahmenbedingungen seit der ursprünglichen Erstellung der Szenarien erfolgte nun eine umfassende Aktualisierung der Berechnungen des Szenario B. Im Ergebnis bestätigte sich der angenommene Entwicklungspfad mit dem Ziel einer Netto-CO2-Neutralität im Jahr 2045 weitgehend, auch wenn Verschiebungen zwischen den Nutzungssektoren zu erwarten sind.

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Es wird untersucht, wie die Wirtschaftlichkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen ist im Hinblick auf die Bundesförderung.

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Es findet ein Abgleich des SNAP-Systematik mit den gesetzlichen Anforderungen aus dem Klimaschutzgesetz statt.

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Jährlicher Bericht der Fluglärmschutzbeauftragten

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zwischen Rathauswettern, Rotenhäuser Straße, Rotenhäuser End, Dratelnstraße, Neuenfelder Straße und Wilhelmsburger Inselpark

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In dem Dokument befinden sich Textbausteine für den Auslobungstext, Vorprüfkonzepte und sonstige Hinweise für hochbauliche Wettbewerbe

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Das etwa 2,1 ha große Plangebiet befindet sich im Zentrum des Stadtteils Neugraben-Fischbek im Bezirk Harburg. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 8917 (tlw.), 5731, 9727, 824, 9728, 7301, 8916 (tlw.) 9217, 9218, 7072, 5761, 5895, 7887 (tlw.) der Gemarkung Fischbek, Bezirk Harburg. Er wird im Osten durch die Straße „Süderelbebogen“, im Norden durch die Straße „Am Neugrabener Bahnhof“ im Westen durch die westliche Grenze des Flurstücks 5731 und im Süden durch die Straße „Cuxhavener Straße“ begrenzt.

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Das Plangebiet liegt zwischen dem Nordlandweg und Lapplandring und wird wie folgt begrenzt: Ostgrenze bilden die Flurstücke 2942 und 2943, Süd- und Westgrenze das Flurstück 2943 und die Nordgrenze die Straße Nordlandweg (Flurstücks 736) der Gemarkung Meiendorf (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 541).

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Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) als Auftraggeber (AG) hat einen Vertrag über den Erwerb von Emissionsgutschriften abgeschlossen. Diese wurden anschließend stillgelegt, um die THG-Emissionen durchgeführter Dienstflüge abzugelten. Der Erwerb der Emissionsgutschriften diente dabei nicht nur der Kompensation der durch Flugreisen entstandenen THG-Emissionen, sondern zugleich dem zusätzlichen Ziel, die nachhaltige Entwicklung im Partnerland zu fördern.

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Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Marmstorfer Flottsandplatte

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Anpassung von Zuständigkeiten im Bestattungswesen

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Nachbewilligungen Haushaltsplan

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Anordnung zum Neuerlass und zur Aufhebung von Anordnungen im Klimaschutzrecht

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Städtisches Gesamtkonzept für die öffentlichen Spielplätze "Gutachten Spielen in Hamburg 2030" (Fachgutachten Teil 1-3) und Kurzfassung. Drucksache 21/11673: „Angebote auf den öffentlichen Spielplätzen an sich verändernde Nutzungsbedürfnisse einer modernen Stadtgesellschaft und deren Freizeitverhalten anzupassen sowie auf Entwicklungen und Trends bei der Spielraumgestaltung zu reagieren.“ Koalitionsvertrag 22. Legislaturperiode: „Die Koalitionspartner wollen die Qualität der Hamburger Spielplätze konsequent weiter verbessern und deutlich mehr inklusive und naturnahe Spielangebote schaffen. Das bereits von rot-grün gemeinsam eingeführte Erhaltungsmanagement ist dafür ein wichtiges Instrument. Über das Erhaltungsmanagement der Spielplätze hinaus werden wir weiter vorantreiben, an welchen Orten heute das Spielen in der Stadt stattfindet und wo neuen Bedarfen nach Spiel und Freiräumen für Kinder und Jugendliche begegnet werden muss.“

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Senatsbeschluss im Verfügungswege

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Im Scoping-Termin sollen die für das Planverfahren relevanten und derzeit bereits bekannten Umweltinformationen zusammengetragen und notwendige Untersuchungserfordernisse be­nannt werden. Im Ergebnis des Scoping-Termins soll vereinbart werden, in welchem Umfang und Detaillie­rungsgrad die Ermittlung der Belange des Umweltschutzes nach dem zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Kenntnisstand erforderlich ist.

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Das Betriebliche Mobilitätskonzept Bezirksamt Hamburg-Nord (2022) untersucht die Mitarbeitendenmobilität und zeigt Potenziale und Maßnahmen zur Dekarbonisierung auf.

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