Vereinbarung zur Zusammenarbeit und zur Übernahme von Planungs-, Gutachter- und Maßnahmekosten im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren "Schnelsen 97" zwischen dem Bezirksamt Eimsbüttel und dem Sondervermögen Schulimmobilien
Der Bezirk Eimsbüttel plant die Umgestaltung der Lindenallee. Der Bereich erstreckt sich von der Margaretenstraße bis zur Fruchtallee unter zusätzlicher Berücksichtigung der Querungsmöglichkeiten an der Amandastraße auf Höhe des Lindenparks. Der Ingenieurvertrag beinhaltet die Leistungsphasen 1 bis 3 der Planung und deckt damit die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung der Verkehrs- und Freianlagen ab.
Gegenstand des Durchführungsvertrages war das Vorhaben „Errichtung einer Werkshalle sowie eines Traileryards“ für die Erweiterung des ansässigen Automobilwerks. Der Druchführungsvertrag wurde im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Heimfeld 48 geschlossen. Die Regelungen im Durchführungsvertrag spiegeln die städtebauliche Planung des Vorhabenträgers wieder, die innerhalb eines überschaubaren Zeitraums umgesetzt werden soll. Der Vorhabenträger verpflichtet sich, gemäß Durchführungsvertrag, die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Heimfeld 48 vorgesehenen Maßnahmen durchzuführen und die Planungskosten zu tragen.
Die mit diesem Vertrag vergebene Gutachtenerstellung soll eine aktuelle Wohngebäudetypologie für Hamburg zum Ziel haben. Hierzu ist der Ist-Zustand der Gebäude in Hamburg empirisch zu ermitteln.
Es handelt sich um den 6. Nachtrag zur Vereinbarung zur weiteren Entwicklung und Projektneuordnung des südlichen Überseequartiers. Wesentliche Regelungsinhalte sind Konkretisierungen zu bau- und nutzungsbezogenen Regelungen aus dem Ursprungsvertrag (Abschluss der Planung sowie Plausibilisierung von Mehrkosten des Kreuzfahrtterminals, Mehrkosten durch Bodenkontamination, Aussichtsplattform, div. Planungsthemen).