Diese Anweisung regelt die Ablage, Archivierung und Sicherung der Unterlagen und Nachweise
des Liegenschaftskatasters beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV).
Gegenstand dieser Anweisung ist das Mitteilungsverfahren des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung (LGV) im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) gegenüber externen Dienststellen, Eigentümerinnen oder Eigentümern und Inhaberinnen oder Inhabern grundstücksgleicher Rechte sowie gegenüber Auftraggebern des LGV.
Nicht Gegenstand dieser Anweisung ist das Mitteilungsverfahren anderer Dienststellen an den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung.
Das BMF-Schreiben enthält die Beträge, die bei der Ermittlung der Lohnsteuer zu berücksichtigen sind, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt Mahlzeiten abgibt.
Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen durch gemeinnützige Arbeit in Justizvollzugsanstalten unter Berücksichtigung der Tilgungsverordnung vom 11.12.2021