Hierbei handelt es sich um die ab dem 01.08.2022 wirksame Verwaltungsvereinbarung über die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe. Dem Dokument lassen sich die Höhe der Kosten für Echtheitsprüfungen sowie der Gutachten über das Vorliegen eines Referenzberufs und der Gleichwertigkeit im Bereich der Anerkennungsverfahren in Heil- und Gesundheitsfachberufen entnehmen.
Zur Erprobung des Haus des Engagements hat die Sozialbehörde im betahaus Schanze Büro-Arbeitsplätze für flexibles und festes CoWorking von Einzelpersonen und Organisationen des freiwilligen Engagements angemietet. Das Haus des Engagements ist eine Maßnahme der Hamburger Engagementstrategie (Drs. 21/19311) und wird als gesamtstädtisches Kompetenzzentrum des freiwilligen Engagements entwickelt. Nach Erprobung und Betrieb im betahaus Hamburg ist für 2026 der Umzug des Haus des Engagements in das Neue Amt Altona geplant. Dieser Nachtrag regelt Anpassungen der Kündigungsfrist und der Nutzungsgebühr.
Mit der Abwendungsvereinbarung wurde die Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB abgewendet. Der Käufer verpflichtet sich, das Grundstück entsprechend der städtebaulichen Ziele der FHH zu nutzen und zu entwickeln.
Die Regelungen des Rahmenvertrages dienen im Wesentlichen der Konkretisierung und praktischen Umsetzung der gesetzlichen und vertraglichen Duldungspflichten bzw. Nutzungsrechte aus der NDAV sowie der Vermeidung eines Enteignungsverfahrens gemäß §45 EnWG i.V.m. den Bestimmungen des Hamburgischen Enteignungsgesetzes im Zusammenhang mit dem Betrieb des Gasnetzes.
Ingenieurvertrag zur Neugestaltung der Verkehrs- und Nebenflächen Domstraße im Abschnitt vom Knotenpunkt Willy-Brandt-Straße/Domstraße bis zur Schmiedestraße, Verkehrsanlagen- und Freianlagenplanung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) als Auftraggeber (AG) hat einen Vertrag über den Erwerb von Emissionsgutschriften abgeschlossen. Diese wurden anschließend stillgelegt, um die THG-Emissionen durchgeführter Dienstflüge abzugelten. Der Erwerb der Emissionsgutschriften diente dabei nicht nur der Kompensation der durch Flugreisen entstandenen THG-Emissionen, sondern zugleich dem zusätzlichen Ziel, die nachhaltige Entwicklung im Partnerland zu fördern.