Das BMF-Schreiben enthält Regelungen zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer und dem Inhalt von Steuerbescheinigungen, die von den Kreditinstituten usw. zu beachten sind.
Das BMF-Schreiben regelt die Datenübermittlung im Zusammenhang mit den Kapitalerträgen nach § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a EStG (z.B. Dividendenerträge aus Aktien, die im Inland sammelverwahrt werden).
Fachanweisung zur Unterstützung der bezirklichen Seniorenvertretungen (Bezirks-Seniorenbeiräte und Seniorendelegiertenversammlung) durch die Bezirksämter gem. § 8 Hamburgischen Seniorenmitwirkungsgesetzes in der Fassung vom 3. November 20202