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380 Suchergebnisse für "*"

Datensatz 05.10.2026

Bebauungsplan TB 1043 Hamburg

Fährstraße (TP)

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Gebiet I W: Südwestgrenzen der Flurstücke 433, 432 und 431, Südwest-, Nordwest- und Nordostgrenze (teilweise) des Flurstücks 1313 der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt, über das Flurstück 629 (Bökenbarg) in nördliche Richtung, Nordwestgrenze des Flurstücks 2228 (teilweise), über das Flurstück 2228 in östliche Richtung, Nordwestgrenze des Flurstücks 2229 (teilweise), über das Flurstück 2229 in nordöstliche Richtung, Südwest-, Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 584, über die Flurstücke 584, 2229 und 629 (Bökenbarg) in südliche Richtung der Gemarkung Duvenstedt, über das Flurstück 433 in südliche Richtung der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt. Gebiet II W: Über die Flurstücke 1144, 3514, 3516, 3515, 3424 und 1406 in nördliche Richtung, Nordost-, Südost- und Südwestgrenze (teilweise) des Flurstücks 1406, Ostgrenzen der Flurstücke 3424 und 3515, über das Flurstück 3516 in südliche Richtung und Südgrenzen der Flurstücke 3516 und 1144 der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt. Gebiet III W: Westgrenze des Flurstücks 1825, West- und Nordgrenze (teilweise) des Flurstücks 1587, über das Flurstück 1587 in südliche Richtung, Ostgrenze des Flurstücks 1825, über das Flurstück 1825 in westliche Richtung, Südgrenze des Flurstücks 1825 der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt. Gebiet IV W: Über die Flurstücke 446, 3508, 3510, 1442, 3829, 3830, 442, 2435, 2432 und 440 in nördliche Richtung, Nordgrenze des Flurstücks 440, über das Flurstück 440 in südliche Richtung, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2433, Ostgrenze des Flurstücks 2435, über das Flurstück 442 in südliche Richtung, Nordgrenze (teilweise) und Ostgrenze des Flurstücks 3830, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 446 der Gemarkung Lemsahl- Mellingstedt. Gebiet V W: Über die Flurstücke 2610 und 593 in nördliche Richtung, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 593 und Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2610 der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt. (TP)

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Datensatz 17.09.2026

Landschaftsprogramm Hamburg

Bezugsmaßstab für die Darstellungen des Landschaftsprogramms: 1:20.000 Aktualität des Datenbestandes: Landschaftsprogramm Hamburg in der Fassung vom Juli 1997, einschließlich der 1.-173. Änderung, der 1.- 32. Berichtigung und aktualisierter Anpassungen - Stand 03/2026 - einschließlich der Anpassungen aufgrund des Konturenabgleichs (Bau-/Freiflächen) mit dem Flächennutzungsplan im September 2014 - Das Landschaftsprogramm mit der Karte Arten- und Biotopschutz legt die Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege für Hamburg fest. Es wurde am 12.6.1997 durch die Bürgerschaft beschlossen. Rechtliche Grundlage sind das Bundesnaturschutzgesetz und das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes. Mit dem Landschaftsprogramm werden bedeutsame Landschaftsbestandteile, wertvolle Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume gesichert und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft erhalten. Mit dem Schutz der Hamburger Kulturlandschaften, der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft sowie der Sicherung von Freiräumen soll die Lebensqualität der Bewohner erhalten oder verbessert werden. Auch Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, die Versorgung mit Grünflächen und die Qualität von Grünflächen sind wichtige Themen im Landschaftsprogramm. Das Landschaftsprogramm ist neben dem Flächennutzungsplan maßgebliches Steuerungsinstrument für bodennutzungsrelevante gesamthamburgische Belange. Für die Politik und die Verwaltung ist das Landschaftsprogramm bindend. Seine Ziele und Inhalte sind in der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung zu berücksichtigen. Bürger/innen können aus dem Landschaftsprogramm jedoch keinen Rechtsanspruch ableiten. Die Inhalte des Landschaftsprogramms werden für drei Themenschwerpunkte entwickelt und dargestellt: Erholung/Landschaftsbild - Stadtklima/Naturhaushalt und Arten- und Biotopschutz (i. d. Karte Arten- und Biotopschutz des Landschaftsprogramms). Für die Schutzgebietsinformationen werden die Originalquellen aus dem Datensatz „Arten- und Biotopschutz - AuBS (ehem. APRO)“ herangezogen. Weitere Informationen zu diesen Daten entnehmen Sie bitte der entsprechenden Datensatzbeschreibung. Die flächenbezogenen Planungsinhalte des Landschaftsprogramms werden in unterschiedlichen Planungskategorien, sog. 'Milieus' dargestellt. Das Milieu ist die zentrale flächenbezogene Planungskategorie, es umfasst Nutzung, Struktur und Entwicklungsziel der jeweiligen Flächeneinheit. Für jedes Milieu gibt es besondere Entwicklungsziele. In einer zweiten Darstellungsebene, den sog. 'Milieuübergreifenden Funktionen' werden Zielvorgaben aus den o.g. Themenschwerpunkten des Landschaftsprogramms dargestellt, die sich nicht in die Milieuebene integrieren lassen. Das Landschaftsprogramm kann durch formale Änderungsverfahren, über die die Bürgerschaft beschließt, geändert oder aktualisiert werden. Die Darstellung der Inhalte des Landschaftsprogramms erfolgt stets unter Beachtung der Planungsziele des Flächennutzungsplans. Das Landschaftsprogramm besteht aus einem Plan im Maßstab 1:20.000 (6 Blätter) und einem ausführlichen Erläuterungsbericht. Letzter Neudruck des Landschaftsprogramms im Maßstab 1:50.000 sowie 1:20.000 (6 Blätter) - April 2013 Hinweise: Die Geodaten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Download der Gesamtdatei z. Zt. nur als gml Datei möglich.

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Die Karte "Landschaftsprogramm Hamburg / Freiraumverbund" ist Bestandteil des Landschaftsprogramms. Hinweis: Das "Freiraumverbundsystem des Landschaftsprogramms" wird aus dem Datenbestand des aktuellen Landschaftsprogramms abgeleitet. Die Abgrenzungen von Landschaftsachsen, Grünen Ringen und weiteren Elementen des Freiraumverbundes entsprechen somit der Darstellung im Landschaftsprogramm. Eine Aktualisierung erfolgt einmal im Quartal. Die Karte beschreibt die wesentlichen Entwicklungsziele des Freiraumverbundes für die Stadt-Landschaft Hamburgs: Ein grünes Netz aus Landschaftsachsen, 2 Grünen Ringen, breiteren Grünzügen und schmaleren Grünverbindungen, die Parkanlagen, Spiel- und Sportflächen, Kleingartenanlagen und Friedhöfe verknüpfen. So soll es möglich sein, sich ungestört vom Straßenverkehr auf Fuß- und Radwegen im Grünen innerhalb der Stadt und bis in die freie Landschaft am Rande der Stadt zu bewegen. Der genaue Verlauf und die Abgrenzung des 2. Grünen Ringes wurden erst nach Verabschiedung des Landschafts-programms als Thematischer Entwicklungsplan erarbeitet. Der 2. Grüne Ring verläuft in etwa 8 - 10 km Entfernung vom Hamburger Rathaus in einer Länge von ca. 90 km zwischen innerer und äußerer Stadt. Er umfasst Grün- und Freiflächen der unterschiedlichsten Arten: öffentliche Grünflächen, wie Parks, Kleingartenparks, Wald sowie landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaften der Marsch. Die Landschaftsachsen sind weiträumig zusammenhängende Grün- und Freiflächen, die sich zwischen den Siedlungs-räumen vom Umland bis in den Stadtkern erstrecken. Ihre Lage ist vor allem bestimmt durch die noch erhaltenen naturräumlichen Strukturen Hamburgs: Die Gewässerläufe mit begleitenden Grünzügen, (z.B. Elbe-Achse, Alster-Achse, Wandse-Achse), die Feldmarken mit Acker- und Grünlandnutzung und die Wälder, (z.B. Eimsbüttel Achse, Volkspark Achse), die Marschengebiete mit Gemüse- und Blumenkulturen in der Elbmarschen-Achse, das Obstanbaugebiet in der Süderelbe-/Moorgürtel-Achse. Am Stadtrand bestehen die Landschaftsachsen aus großflächigen landwirtschaftlichen Gebieten, Wäldern und Naturschutzgebieten, die als städtische Naherholungsgebiete von großer Bedeutung sind. An die weiträumigen Landschaften am Stadtrand schließen sich Grünzüge an, die aus Parkanlagen, Kleingärten, Friedhöfen und Sportflächen bestehen. Je weiter sich die Landschaftsachsen in die dicht bebaute Stadt hineinziehen, desto schmaler und lückenhafter werden sie. Wichtiges Planungsziel ist daher, die noch vorhandenen Lücken in den Landschaftsachsen zu schließen Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Hinweis: Download z.Zt. nur als gml Datei möglich

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Bekanntmachung einer Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts zu der Verordnung über den Bebauungsplan Niendorf 93 Vom 19. August 2026 Aus den Urteilen des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2026 – 2 E 1/25.N, 2 E 2/25.N und 2 E 4/25.N –, die im Normenkontrollverfahren nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung zu der Verordnung über den Bebauungsplan Niendorf 93 vom 11. März 2024 (HmbGVBl. S. 67) ergangen sind, wird folgender Entscheidungssatz veröffentlicht: „Die Verordnung über den Bebauungsplan Niendorf 93 vom 11. März 2024 (HmbGVBl. S. 67) ist unwirksam.“ Diese Entscheidung ist nach § 47 Absatz 5 der Verwaltungsgerichtsordnung allgemein verbindlich. Hamburg, den 19. August 2026. Das Bezirksamt Eimsbüttel Das Plangebiet wird begrenzt durch die Straßen Wendlohstraße - Joachim-Mähl-Straße - Paul-Sorge-Straße - Graf-Anton-Weg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318).

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Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Rathenaustraße, Hindenburgstraße, die Bahnanlagen der U- und Fernbahn, Carl-Cohn-Straße, Alsterdorfer Damm. (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 407). Das Gebiet der Änderung betrifft die im Plangebiet des geltenden Bebauungsplans Alsterdorf 8 ausgewiesenen Gewerbegebiete nördlich und südlich der Alsterdorfer Straße.

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Das Plangebiet des geltenden Bebauungsplans Alsterdorf 7 liegt im Bezirk Hamburg-Nord, Stadtteil Alsterdorf (Ortsteilnummer 407). Der Geltungsbereich wird durch die Alsterdorfer Straße, die Carl-Cohn- Straße und der Südgrenze des Flurstücks 33 (Kleingärten) der Gemarkung Alsterdorf begrenzt.

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Die Karte Arten- und Biotopschutz (AuBS) mit ihrem dazugehörigen Erläuterungsbericht ist ein wesentlicher, verbindlicher Bestandteil des Landschaftsprogramms. Sie beschreibt flächendeckende Entwicklungsziele für alle Bereiche der Stadt und legt Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Lebensräume einheimischer Pflanzen- und Tierarten fest. Die Karte Arten-und Biotopschutz wurde ursprünglich als Arten- und Biotopschutzprogramm (APRO) als eigenständiger Teil des Landschaftsprogramms am 12. Juni 1997 von der Bürgerschaft beschlossen. Die Basis zur Entwicklung des Programms waren die Arten- und Biotopkartierungen, die für das gesamte Stadtgebiet erhoben wurden. Fünfzehn verschiedene Kategorien mit insgesamt 39 verschiedenen Biotopentwicklungsräumen wurden auf dieser Grundlage zusammengefasst und hierzu Ziele und Maßnahmen formuliert. Heute ist es als Karte Arten-und Biotopschutz (AuBS) in das Landschaftsprogramm integriert. Zukünftig sieht das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG § 13) vor, Aussagen des Apro zusammen mit weiteren naturschutzfachlich bedeutenden Inhalten in einer Fachkonzeption Arten- und Biotopschutz (FABio) darzustellen. Planungskartenwerk nebst Erläuterungsbericht für den Arten- und Biotopschutz in Hamburg. Das Arten- und Biotopschutzprogramm ist Teil des Landschaftsprogramms. Grundlage: Hamburgisches Naturschutzgesetz und Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft. Analoges Kartenwerk in den Maßstäben 1:20 000 und 1:50 000. Daten liegen digital in ArcGIS-Version 10.x vor und werden ständig gepflegt. Die Daten werden für die Öffentlichkeit als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst bereitgestellt.

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Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans verläuft wie folgt: Hessepark - Blankeneser Bahnhofstraße - Propst-Paulsen-Straße - Mühlenberger Weg - Elbchaussee - Baurs Park - Süd-grenzen der Flurstücke 657, 654, 2515, 651, 650, 649, 1786, Westgrenzen der Flurstücke 1786 und 1785, über die Flurstücke 1796 (Baurs Park) und 474 (Blankeneser Hauptstraße), Westgrenze des Flurstücks 466, über das Flurstück 2272 (Hoher Weg), Westgrenze des Flurstücks 2271, West-, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1843, über die Flurstücke 455, 2615 und 2613 (letzeres: Am Kiekeberg), Westgrenze der Flurstücke 2614, 2581, 2564 und 2241, Südgrenze des Flurstücks 768 der Gemarkung Blankenese (Bezirk Altona, Ortsteil 223).

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Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans verläuft wie folgt: Otzenstraße - West-grenze der Flurstücke 1680 und 1678 der Gemarkung Altona-Nord - Thadenstraße - Bernstorffstraße - Otzenstraße - über das Flurstück 2688 der Gemarkung Altona-Nord

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Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans verläuft wie folgt: Blankeneser Landstraße - Westgrenzen der Flurstücke 5538 und 682, über das Flurstück 682 (Bahnanlage) der Gemarkung Dockenhuden - Sülldorfer Kirchenweg (Bezirk Altona, Ortsteil 224).

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Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans verläuft wie folgt: Große Brunnenstraße - Erdmannstraße - Am Born - Nöltingstraße - Ottenser Hauptstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 213).

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Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans verläuft wie folgt: Rissener Dorfstraße - Westgrenzen der Flurstücke 4694, 4695 und 750 der Gemarkung Rissen - Wedeler Landstraße - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1606, Südgrenze des Flurstücks 6318, über das Flurstück 6318, Nordgrenze des Flurstücks 6318 der Gemarkung Rissen, über das Flurstück 6482 (Wedeler Landstraße), Westgrenze des Flurstücks 4972, über die Flurstücke 693, 692, 4748, 3328, 3329, 692, 693, 4972 (Wedeler Landstraße), über die Flurstücke 4973, 5173 (Sülldorfer Landstraße), Nordgrenzen der Flurstücke 5324 und 711 (Gudrunstraße) - Grete-Nevermann-Weg - Ostgrenze der Flurstücke 5387 und 5388, über das Flurstück 5389 der Gemarkung Rissen - Wedeler Land-straße - Ole Kohdrift (Bezirk Altona, Ortsteil 227).

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Das Plangebiet liegt zwischen der Landesgrenze zu Niedersachsen im Westen, der Bahnlinie im Norden, der bestehenden Wohnsiedlung Sandbek im Osten und der B 73 im Süden. Das Plangebiet grenzt sich wie folgt ab: West- und Südgrenzen des Flurstücks 5848 (Wiesengrund), Westgrenzen der Flurstücke 1114 und 1111(Neuwulmstorfer Schul-straße), Südgrenzen der Flurstücke 1045 (teilweise), 1044, 1043, 1042, 1041, 1040, 1039, 1038, Süd- und Westgrenzen der Flurstücke 4249 und 4250, Westgrenzen der Flurstücke 1037, 4012, 1036, 6848 (Weg), Nord- und Westgrenzen des Flurstücks 1035, Nordgrenzen der Flurstücke 1034, 1033, 1032, 1031, 1030, 1029, 2600, 1028, 1027, 1026, 1025, 1024, 1023, 1022, 1021, 1020, 1019, 1018, 1017, 1016, 1015, 6770, 6745, 6763, 6766, 6767, 6729, 8393, 8394, 8396, 8395, 8204, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 8205, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 8209, über das Grundstück 4397 (Ohrnsweg) über das Flurstück 8208, Südgrenze des Flurstücks 8204, Ostgrenze des Flurstücks 6732, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 7862, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 6847 (Weg), Ostgrenze des Flurstücks 1064, Nordgrenze des Flurstücks 7802, über das Flurstück 7802, über das Flurstück 6851 (Weg), Ostgrenze des Flurstücks 1082, Nordgrenze des Flurstücks 5854 (Weg), über die Flurstücke 7234 und 7109 (Cuxhavener Straße), Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1518, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1517, Westgrenzen der Flurstücke 7234 und 7109 (Cuxhavener Straße) der Gemarkung Fischbek (Bezirk Harburg, Ortsteil 715).

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Das Plangebiet besteht aus den Flurstücken 525, 526, 547, 245, 528 und 529 der Gemarkung Eppendorf.

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Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Nordlandweg, Ost- und Nordgrenze der Zellerstraße, über die Zellerstraße, Ostgrenze des Flurstücks 4304, über die Flurstücke 5353, 5330 und 5004, Westgrenzen der Flurstücke 4296 und 4303 der Gemarkung Meiendorf.

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Das Bebauungsplangebiet liegt im Bezirk Altona, Stadtteil Bahrenfeld, Ortsteil 215, und wird wie folgt begrenzt: Im Westen durch die Tasköprüstraße (Flurstück 1820 der Gemarkung Ottensen), im Norden durch die Nordgrenze des Flurstücks 4922 und die Nordostgrenze des Flurstücks 4920 der Gemarkung Ottensen, im Osten durch die Ostgrenze des Flurstücks 5672 und im Süden durch die Südgrenze der Flurstücke 5670 und 5668 der Gemarkung Ottensen.

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Geltungsbereich zwischen Gaußstraße und der S-Bahntrasse Altona - Wedel (Bezirk Altona, Ortsteil 211) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Westgrenze des Flurstücks 2466, über die Flurstücke 2466 und 4999, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 4999, Ostgrenze des Flurstücks 5004, über das Flurstück 5002 (Gaußstraße), Südgrenzen der Flurstücke 5002 (Gaußstraße) und 1679, über das Flurstück 1679 der Gemarkung Ottensen.

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Der vorhabenbezogene Bebauungsplan für den Geltungsbereich südlich der Güterumgehungsbahn zwischen Salomon-Heine-Weg und Alster wird wie folgt begrenzt: Salomon-Heine Weg (Flurstück 3055), Bahntrasse (Flurstück 2910), Alster, Südgrenzen der Flurstücke 3851 und 3850 (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 405).

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Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans verläuft wie folgt: Sülldorfer Kirchenweg - Nordgrenze der Flurstücke 5905, 5772, 5627, 5628 und 5629, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 5629, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 5772, Südgrenze des Flurstücks 5905, über Flurstück 5773, Ostgrenze des Flurstücks 5630, über das Flurstück 5630, Ostgrenze des Flurstücks 5908, Nordgrenze des Flurstücks 5818, über das Flurstück 5635, Nordost-,Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2985 der Gemarkung Dockenhuden - Erik-Blumenfeld-Platz - über das Flurstück 5271 der Gemarkung Dockenhuden (Bezirk Altona, Ortsteil 223).

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