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366 Suchergebnisse für "*"

Das Plangebiet liegt nördlich der Flughafenstraße und wird wie folgt begrenzt: Südgrenze des Flurstücks 4286, Ostgrenze des Flurstücks 4536 und die südliche Verlängerung dieser Grenze über Teile der Flurstücke 4534, 4533 und 4532 bis zur Südgrenze des Flurstücks 4532, Südgrenze des Flurstücks 4532 sowie Westgrenze der Flurstücke 2201, 4535, 4537 und 4532 der Gemarkung Hummelsbüttel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 520).

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Anlagen zum städtebaulichen Vertrag

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Städtebaulicher Vertrag

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Das etwa 2,1 ha große Plangebiet befindet sich im Zentrum des Stadtteils Neugraben-Fischbek im Bezirk Harburg. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 8917 (tlw.), 5731, 9727, 824, 9728, 7301, 8916 (tlw.) 9217, 9218, 7072, 5761, 5895, 7887 (tlw.) der Gemarkung Fischbek, Bezirk Harburg. Er wird im Osten durch die Straße „Süderelbebogen“, im Norden durch die Straße „Am Neugrabener Bahnhof“ im Westen durch die westliche Grenze des Flurstücks 5731 und im Süden durch die Straße „Cuxhavener Straße“ begrenzt.

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NF76 Gutachten zur Aufnahme und Beurteilung des Baumbestandes

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NF 76 Landschaftsplanerischer Fachbeitrag und Biotypen Kartierung

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Die Karte "Landschaftsprogramm Hamburg / Freiraumverbund" ist Bestandteil des Landschaftsprogramms. Hinweis: Das "Freiraumverbundsystem des Landschaftsprogramms" wird aus dem Datenbestand des aktuellen Landschaftsprogramms abgeleitet. Die Abgrenzungen von Landschaftsachsen, Grünen Ringen und weiteren Elementen des Freiraumverbundes entsprechen somit der Darstellung im Landschaftsprogramm. Eine Aktualisierung erfolgt einmal im Quartal. Die Karte beschreibt die wesentlichen Entwicklungsziele des Freiraumverbundes für die Stadt-Landschaft Hamburgs: Ein grünes Netz aus Landschaftsachsen, 2 Grünen Ringen, breiteren Grünzügen und schmaleren Grünverbindungen, die Parkanlagen, Spiel- und Sportflächen, Kleingartenanlagen und Friedhöfe verknüpfen. So soll es möglich sein, sich ungestört vom Straßenverkehr auf Fuß- und Radwegen im Grünen innerhalb der Stadt und bis in die freie Landschaft am Rande der Stadt zu bewegen. Der genaue Verlauf und die Abgrenzung des 2. Grünen Ringes wurden erst nach Verabschiedung des Landschafts-programms als Thematischer Entwicklungsplan erarbeitet. Der 2. Grüne Ring verläuft in etwa 8 - 10 km Entfernung vom Hamburger Rathaus in einer Länge von ca. 90 km zwischen innerer und äußerer Stadt. Er umfasst Grün- und Freiflächen der unterschiedlichsten Arten: öffentliche Grünflächen, wie Parks, Kleingartenparks, Wald sowie landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaften der Marsch. Die Landschaftsachsen sind weiträumig zusammenhängende Grün- und Freiflächen, die sich zwischen den Siedlungs-räumen vom Umland bis in den Stadtkern erstrecken. Ihre Lage ist vor allem bestimmt durch die noch erhaltenen naturräumlichen Strukturen Hamburgs: Die Gewässerläufe mit begleitenden Grünzügen, (z.B. Elbe-Achse, Alster-Achse, Wandse-Achse), die Feldmarken mit Acker- und Grünlandnutzung und die Wälder, (z.B. Eimsbüttel Achse, Volkspark Achse), die Marschengebiete mit Gemüse- und Blumenkulturen in der Elbmarschen-Achse, das Obstanbaugebiet in der Süderelbe-/Moorgürtel-Achse. Am Stadtrand bestehen die Landschaftsachsen aus großflächigen landwirtschaftlichen Gebieten, Wäldern und Naturschutzgebieten, die als städtische Naherholungsgebiete von großer Bedeutung sind. An die weiträumigen Landschaften am Stadtrand schließen sich Grünzüge an, die aus Parkanlagen, Kleingärten, Friedhöfen und Sportflächen bestehen. Je weiter sich die Landschaftsachsen in die dicht bebaute Stadt hineinziehen, desto schmaler und lückenhafter werden sie. Wichtiges Planungsziel ist daher, die noch vorhandenen Lücken in den Landschaftsachsen zu schließen Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Hinweis: Download z.Zt. nur als gml Datei möglich

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Datensatz 04.03.2026

Landschaftsprogramm Hamburg

Bezugsmaßstab für die Darstellungen des Landschaftsprogramms: 1:20.000 Aktualität des Datenbestandes: Landschaftsprogramm Hamburg in der Fassung vom Juli 1997, einschließlich der 1.-172. Änderung, der 1.- 32. Berichtigung und aktualisierter Anpassungen - Stand 06/2025 - einschließlich der Anpassungen aufgrund des Konturenabgleichs (Bau-/Freiflächen) mit dem Flächennutzungsplan im September 2014 - Das Landschaftsprogramm mit der Karte Arten- und Biotopschutz legt die Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege für Hamburg fest. Es wurde am 12.6.1997 durch die Bürgerschaft beschlossen. Rechtliche Grundlage sind das Bundesnaturschutzgesetz und das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes. Mit dem Landschaftsprogramm werden bedeutsame Landschaftsbestandteile, wertvolle Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume gesichert und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft erhalten. Mit dem Schutz der Hamburger Kulturlandschaften, der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft sowie der Sicherung von Freiräumen soll die Lebensqualität der Bewohner erhalten oder verbessert werden. Auch Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, die Versorgung mit Grünflächen und die Qualität von Grünflächen sind wichtige Themen im Landschaftsprogramm. Das Landschaftsprogramm ist neben dem Flächennutzungsplan maßgebliches Steuerungsinstrument für bodennutzungsrelevante gesamthamburgische Belange. Für die Politik und die Verwaltung ist das Landschaftsprogramm bindend. Seine Ziele und Inhalte sind in der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung zu berücksichtigen. Bürger/innen können aus dem Landschaftsprogramm jedoch keinen Rechtsanspruch ableiten. Die Inhalte des Landschaftsprogramms werden für drei Themenschwerpunkte entwickelt und dargestellt: Erholung/Landschaftsbild - Stadtklima/Naturhaushalt und Arten- und Biotopschutz (i. d. Karte Arten- und Biotopschutz des Landschaftsprogramms). Für die Schutzgebietsinformationen werden die Originalquellen aus dem Datensatz „Arten- und Biotopschutz - AuBS (ehem. APRO)“ herangezogen. Weitere Informationen zu diesen Daten entnehmen Sie bitte der entsprechenden Datensatzbeschreibung. Die flächenbezogenen Planungsinhalte des Landschaftsprogramms werden in unterschiedlichen Planungskategorien, sog. 'Milieus' dargestellt. Das Milieu ist die zentrale flächenbezogene Planungskategorie, es umfasst Nutzung, Struktur und Entwicklungsziel der jeweiligen Flächeneinheit. Für jedes Milieu gibt es besondere Entwicklungsziele. In einer zweiten Darstellungsebene, den sog. 'Milieuübergreifenden Funktionen' werden Zielvorgaben aus den o.g. Themenschwerpunkten des Landschaftsprogramms dargestellt, die sich nicht in die Milieuebene integrieren lassen. Das Landschaftsprogramm kann durch formale Änderungsverfahren, über die die Bürgerschaft beschließt, geändert oder aktualisiert werden. Die Darstellung der Inhalte des Landschaftsprogramms erfolgt stets unter Beachtung der Planungsziele des Flächennutzungsplans. Das Landschaftsprogramm besteht aus einem Plan im Maßstab 1:20.000 (6 Blätter) und einem ausführlichen Erläuterungsbericht. Letzter Neudruck des Landschaftsprogramms im Maßstab 1:50.000 sowie 1:20.000 (6 Blätter) - April 2013 Hinweise: Die Geodaten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Download der Gesamtdatei z. Zt. nur als gml Datei möglich.

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Das etwa 2,8 ha große Plangebiet befindet sich im Zentrum des Stadtteils Neugraben-Fischbek im Bezirk Harburg. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 7887 (tlw.), 9399 (tlw.), 5658, 5609, 8192, 8190, 8193, 8191, 805, 793, 794, 5073, 8800, 790, 8801, 792, 5485, 786, 3551, 788, 3546, 3465, 6964, 787, 7012, 9413 (tlw.) der Gemarkung Fischbek, Bezirk Harburg. Er wird im Westen durch die Straße „Süderelbebogen“, im Norden und Osten durch die Straße „Dorflageweg“ und im Süden durch die Straße „Kleinfeld“ begrenzt.

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Der Bebauungsplan Poppenbüttel 46 für das Gebiet nördlich, südlich und westlich der Straße Hinsbleek (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 519) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Hinsbleek, Westgrenze des Flurstücks 7969, West- und Nordgrenze des Flurstücks 7968 der Gemarkung Poppenbüttel, über die Alte Landstraße, West- und Nordgrenze des Flurstücks 4059 der Gemarkung Poppenbüttel, Hinsbleek, Alte Landstraße bis zur Straßenmitte, Südgrenzen der Flurstücke 8304, 8306, 8305, 7509 und 2123, über das Flurstück 2133, Nordgrenze des Flurstücks 2123 und über das Flurstück 7504 der Gemarkung Poppenbüttel.

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Der Bebauungsplan Lokstedt 64 für den Geltungsbereich zwischen Koppelstraße, Julius-Vosseler-Straße und Bahnanlagen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Koppelstraße - über die Flurstücke 4809 und 4410 (Julius-Vosseler-Straße) - Südgrenze des Flurstücks 3905, über das Flurstück 4429 (Bahnanlage), Westgrenzen der Flurstücke 4429, 3873, 5471 und 5470 der Gemarkung Lokstedt, ausschließlich des Flurstücks 5218 der Gemarkung Lokstedt.

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Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Bergedorf des Bezirks Bergdorf am östlichen Rand des sog. Bergedorfer Villengebiets und wird begrenzt vom Billtal-Stadion und Bergedorfer Gehölz. Die Erschließung erfolgt über die Straßen Reinbeker Weg und Pfingstberg.

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Anlagen zum städtebaulichen Vertrag NF76 SAGA-FHH

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Städtebaulicher Vertrag NF76

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West- und Nordgrenze des Flurstücks 1852, Nordgrenzen der Flurstücke 798, 1863 und 1864 - Amtsstraße - Nordgrenzen der Flurstücke 1982, 1983, 1984 und 2854, Ostgrenze und über das Flurstück 2854, über die Flurstücke 1984 und 1983, Ost und Südgrenze des Flurstücks 1982 - Amtsstraße - Südgrenze des Flurstücks 1864, über das Flurstück und Westgrenze des Flurstücks 1864, über das Flurstück 1863, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 798, über die Flurstücke 1860, 1859, 4648 (Klettenstieg), 6092, 1857, 1856, 1855, 6091, 5787 und 1852 der Gemarkung Neu-Rahlstedt (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526)

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Hebebrandstraße - Bahnanlagen - Alte Wöhr - Saarlandstraße - über die Flurstücke 1311 (Jahnring) und 1618 (Jahnbrücke), Westgrenzen der Flurstücke 1615, 1608, 1318 und 1591 der Gemarkung Alsterdorf.

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Ruhrstraße, Leverkusenstraße, Schützenstraße und Stresemannstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 215).

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Über das Flurstück 4213 (Weidenkehre), Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 4213 (Weidenkehre), Nordgrenze des Flurstücks 9238, Westgrenze des Flurstücks 7105, West- und Nordgrenze des Flurstücks 7104, über das Flurstück 4143 (Bauernweide), Südgrenze des Flurstücks 4158, Südgrenze des Flurstücks 7107, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 9238, Ostgrenze des Flurstücks 9240, über das Flurstück 8914 (Scheideholzweg), Westgrenze des Flurstücks 9240, Westgrenze des Flurstücks 9238 der Gemarkung Fischbek (Bezirk Harburg, Ortsteil 715). Das rd. 2,5 ha große Plangebiet liegt im Bezirk Hamburg-Harburg im Stadtteil Neugraben-Fischbek. Südlich wird es zum Teil durch die Straße Scheideholzweg und zum Teil durch die rückwärtige Grundstücksgrenze des Flurstücks 9238 begrenzt, an die sich südlich Einfamilien- und Doppelhäuser sowie eine Hofstelle anschließen. Nördlich stellt sich die Abgrenzung durch die Straße Weidenkehre dar, östlich durch die Straße Bauernweide. Östlich und westlich schließen sich private Wohnbauflächen an. Darüber hinaus grenzt das Gebiet östlich an einen großflächigen Einzelhandel.

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NF67 Anträge vom 02.02.26 auf Anordnung der sofortigen Vollziehung §80 Abs. 2 Nr. 4

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Wasserrechtliche Ausbaugenehmigung zum B-Plan NF 67

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