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3378 Suchergebnisse für "*"

Das Plangebiet liegt nördlich der Flughafenstraße und wird wie folgt begrenzt: Südgrenze des Flurstücks 4286, Ostgrenze des Flurstücks 4536 und die südliche Verlängerung dieser Grenze über Teile der Flurstücke 4534, 4533 und 4532 bis zur Südgrenze des Flurstücks 4532, Südgrenze des Flurstücks 4532 sowie Westgrenze der Flurstücke 2201, 4535, 4537 und 4532 der Gemarkung Hummelsbüttel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 520).

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Anlagen zum städtebaulichen Vertrag

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Städtebaulicher Vertrag

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Das etwa 2,1 ha große Plangebiet befindet sich im Zentrum des Stadtteils Neugraben-Fischbek im Bezirk Harburg. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 8917 (tlw.), 5731, 9727, 824, 9728, 7301, 8916 (tlw.) 9217, 9218, 7072, 5761, 5895, 7887 (tlw.) der Gemarkung Fischbek, Bezirk Harburg. Er wird im Osten durch die Straße „Süderelbebogen“, im Norden durch die Straße „Am Neugrabener Bahnhof“ im Westen durch die westliche Grenze des Flurstücks 5731 und im Süden durch die Straße „Cuxhavener Straße“ begrenzt.

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NF76 Gutachten zur Aufnahme und Beurteilung des Baumbestandes

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Der Bebauungsplan Billstedt 85 für den Geltungsbereich Brockhausweg - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 973, Nordgrenzen der Flurstücke 1423 und 967 der Gemarkung Kirchsteinbek - Steinbeker Marktstraße - Südgrenzen der Flurstücke 956 und 983 der Gemarkung Kirchsteinbek (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Stellingen 8 für den Geltungsbereich Ottensener Straße - Bahnanlagen - Volksparkstraße - Lederstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt.

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Bezirk: Wandsbek, Stadtteil: Wandsbek, Ortsteil: 508, Planbezirk: Walddörferstraße, Bei der Hopfenkarre, Wandse

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NF 76 Landschaftsplanerischer Fachbeitrag und Biotypen Kartierung

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Die Karte "Landschaftsprogramm Hamburg / Freiraumverbund" ist Bestandteil des Landschaftsprogramms. Hinweis: Das "Freiraumverbundsystem des Landschaftsprogramms" wird aus dem Datenbestand des aktuellen Landschaftsprogramms abgeleitet. Die Abgrenzungen von Landschaftsachsen, Grünen Ringen und weiteren Elementen des Freiraumverbundes entsprechen somit der Darstellung im Landschaftsprogramm. Eine Aktualisierung erfolgt einmal im Quartal. Die Karte beschreibt die wesentlichen Entwicklungsziele des Freiraumverbundes für die Stadt-Landschaft Hamburgs: Ein grünes Netz aus Landschaftsachsen, 2 Grünen Ringen, breiteren Grünzügen und schmaleren Grünverbindungen, die Parkanlagen, Spiel- und Sportflächen, Kleingartenanlagen und Friedhöfe verknüpfen. So soll es möglich sein, sich ungestört vom Straßenverkehr auf Fuß- und Radwegen im Grünen innerhalb der Stadt und bis in die freie Landschaft am Rande der Stadt zu bewegen. Der genaue Verlauf und die Abgrenzung des 2. Grünen Ringes wurden erst nach Verabschiedung des Landschafts-programms als Thematischer Entwicklungsplan erarbeitet. Der 2. Grüne Ring verläuft in etwa 8 - 10 km Entfernung vom Hamburger Rathaus in einer Länge von ca. 90 km zwischen innerer und äußerer Stadt. Er umfasst Grün- und Freiflächen der unterschiedlichsten Arten: öffentliche Grünflächen, wie Parks, Kleingartenparks, Wald sowie landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaften der Marsch. Die Landschaftsachsen sind weiträumig zusammenhängende Grün- und Freiflächen, die sich zwischen den Siedlungs-räumen vom Umland bis in den Stadtkern erstrecken. Ihre Lage ist vor allem bestimmt durch die noch erhaltenen naturräumlichen Strukturen Hamburgs: Die Gewässerläufe mit begleitenden Grünzügen, (z.B. Elbe-Achse, Alster-Achse, Wandse-Achse), die Feldmarken mit Acker- und Grünlandnutzung und die Wälder, (z.B. Eimsbüttel Achse, Volkspark Achse), die Marschengebiete mit Gemüse- und Blumenkulturen in der Elbmarschen-Achse, das Obstanbaugebiet in der Süderelbe-/Moorgürtel-Achse. Am Stadtrand bestehen die Landschaftsachsen aus großflächigen landwirtschaftlichen Gebieten, Wäldern und Naturschutzgebieten, die als städtische Naherholungsgebiete von großer Bedeutung sind. An die weiträumigen Landschaften am Stadtrand schließen sich Grünzüge an, die aus Parkanlagen, Kleingärten, Friedhöfen und Sportflächen bestehen. Je weiter sich die Landschaftsachsen in die dicht bebaute Stadt hineinziehen, desto schmaler und lückenhafter werden sie. Wichtiges Planungsziel ist daher, die noch vorhandenen Lücken in den Landschaftsachsen zu schließen Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Hinweis: Download z.Zt. nur als gml Datei möglich

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Datensatz 04.03.2026

Landschaftsprogramm Hamburg

Bezugsmaßstab für die Darstellungen des Landschaftsprogramms: 1:20.000 Aktualität des Datenbestandes: Landschaftsprogramm Hamburg in der Fassung vom Juli 1997, einschließlich der 1.-172. Änderung, der 1.- 32. Berichtigung und aktualisierter Anpassungen - Stand 06/2025 - einschließlich der Anpassungen aufgrund des Konturenabgleichs (Bau-/Freiflächen) mit dem Flächennutzungsplan im September 2014 - Das Landschaftsprogramm mit der Karte Arten- und Biotopschutz legt die Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege für Hamburg fest. Es wurde am 12.6.1997 durch die Bürgerschaft beschlossen. Rechtliche Grundlage sind das Bundesnaturschutzgesetz und das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes. Mit dem Landschaftsprogramm werden bedeutsame Landschaftsbestandteile, wertvolle Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume gesichert und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft erhalten. Mit dem Schutz der Hamburger Kulturlandschaften, der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft sowie der Sicherung von Freiräumen soll die Lebensqualität der Bewohner erhalten oder verbessert werden. Auch Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, die Versorgung mit Grünflächen und die Qualität von Grünflächen sind wichtige Themen im Landschaftsprogramm. Das Landschaftsprogramm ist neben dem Flächennutzungsplan maßgebliches Steuerungsinstrument für bodennutzungsrelevante gesamthamburgische Belange. Für die Politik und die Verwaltung ist das Landschaftsprogramm bindend. Seine Ziele und Inhalte sind in der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung zu berücksichtigen. Bürger/innen können aus dem Landschaftsprogramm jedoch keinen Rechtsanspruch ableiten. Die Inhalte des Landschaftsprogramms werden für drei Themenschwerpunkte entwickelt und dargestellt: Erholung/Landschaftsbild - Stadtklima/Naturhaushalt und Arten- und Biotopschutz (i. d. Karte Arten- und Biotopschutz des Landschaftsprogramms). Für die Schutzgebietsinformationen werden die Originalquellen aus dem Datensatz „Arten- und Biotopschutz - AuBS (ehem. APRO)“ herangezogen. Weitere Informationen zu diesen Daten entnehmen Sie bitte der entsprechenden Datensatzbeschreibung. Die flächenbezogenen Planungsinhalte des Landschaftsprogramms werden in unterschiedlichen Planungskategorien, sog. 'Milieus' dargestellt. Das Milieu ist die zentrale flächenbezogene Planungskategorie, es umfasst Nutzung, Struktur und Entwicklungsziel der jeweiligen Flächeneinheit. Für jedes Milieu gibt es besondere Entwicklungsziele. In einer zweiten Darstellungsebene, den sog. 'Milieuübergreifenden Funktionen' werden Zielvorgaben aus den o.g. Themenschwerpunkten des Landschaftsprogramms dargestellt, die sich nicht in die Milieuebene integrieren lassen. Das Landschaftsprogramm kann durch formale Änderungsverfahren, über die die Bürgerschaft beschließt, geändert oder aktualisiert werden. Die Darstellung der Inhalte des Landschaftsprogramms erfolgt stets unter Beachtung der Planungsziele des Flächennutzungsplans. Das Landschaftsprogramm besteht aus einem Plan im Maßstab 1:20.000 (6 Blätter) und einem ausführlichen Erläuterungsbericht. Letzter Neudruck des Landschaftsprogramms im Maßstab 1:50.000 sowie 1:20.000 (6 Blätter) - April 2013 Hinweise: Die Geodaten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Download der Gesamtdatei z. Zt. nur als gml Datei möglich.

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Das etwa 2,8 ha große Plangebiet befindet sich im Zentrum des Stadtteils Neugraben-Fischbek im Bezirk Harburg. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 7887 (tlw.), 9399 (tlw.), 5658, 5609, 8192, 8190, 8193, 8191, 805, 793, 794, 5073, 8800, 790, 8801, 792, 5485, 786, 3551, 788, 3546, 3465, 6964, 787, 7012, 9413 (tlw.) der Gemarkung Fischbek, Bezirk Harburg. Er wird im Westen durch die Straße „Süderelbebogen“, im Norden und Osten durch die Straße „Dorflageweg“ und im Süden durch die Straße „Kleinfeld“ begrenzt.

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Der Bebauungsplan Poppenbüttel 46 für das Gebiet nördlich, südlich und westlich der Straße Hinsbleek (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 519) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Hinsbleek, Westgrenze des Flurstücks 7969, West- und Nordgrenze des Flurstücks 7968 der Gemarkung Poppenbüttel, über die Alte Landstraße, West- und Nordgrenze des Flurstücks 4059 der Gemarkung Poppenbüttel, Hinsbleek, Alte Landstraße bis zur Straßenmitte, Südgrenzen der Flurstücke 8304, 8306, 8305, 7509 und 2123, über das Flurstück 2133, Nordgrenze des Flurstücks 2123 und über das Flurstück 7504 der Gemarkung Poppenbüttel.

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Der Bebauungsplan Billstedt 71 für den Geltungsbereich Havighorster Weg - über das Flurstück 362 der Gemarkung Kirchsteinbek - Landesgrenze - über die Flurstücke 364 und 365 der Gemarkung Kirchsteinbek - Stormarnstraße - über das Flurstück 1535 der Gemarkung Kirchsteinbek - Landesgrenze (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.

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Datensatz 01.03.2026

Bebauungsplan Lurup 3 Hamburg

Der Bebauungsplan Lurup 3 für das Plangebiet Wilsdorfallee - Luruper Hauptstraße - Jevenstedter Straße - Böttcherkamp - (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Nienstedten 10 für den Geltungsbereich Georg-Bonne-Straße, Nord- und Nordwestgrenze des Flurstücks 1047 der Gemarkung Nienstedten, Nordwestgrenzen der Flurstücke 336 (Lünkenberg) und 337, Nordgrenze des Flurstüdes 337, über das Flurstück 347, Nordostgrenzen der Flurstücke 338 bis 345, Ost- und Südostgrenze des Flurstücks 655 der Gemarkung Klein Flottbek - Lünkenberg - Baron-Voght-Straße - Elbchaussee - Elbufer (Bezirk Altona, Ortsteil 221) wird festgestellt.

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Bezirk: Hamburg-Mitte, Stadtteil: Borgfelde, Ortsteil: 121, Planbezirk: Alfredstraße, Bürgerweide, Elise-Averdieck-Straße, Bethesdastraße, Malzweg, Klaus-Groth-Straße

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Der Bebauungsplan Borgfelde 5 für das Plangebiet Eiffestraße - Ausschläger Weg - Mittelkanal - Bahnanlagen (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 120) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Billstedt 20 für das Plangebiet Schiffbeker Weg - Nathstieg - über das Flurstück 1827, West- und Nordgrenze des Flurstücks 1315 sowie Nordgrenze des Flurstücks 1316 der Gemarkung Schiffbek - Öjendorfer Weg - Möllner Landstraße - Billstedter Hauptstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Lokstedt 64 für den Geltungsbereich zwischen Koppelstraße, Julius-Vosseler-Straße und Bahnanlagen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Koppelstraße - über die Flurstücke 4809 und 4410 (Julius-Vosseler-Straße) - Südgrenze des Flurstücks 3905, über das Flurstück 4429 (Bahnanlage), Westgrenzen der Flurstücke 4429, 3873, 5471 und 5470 der Gemarkung Lokstedt, ausschließlich des Flurstücks 5218 der Gemarkung Lokstedt.

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