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Datensatz 07.08.2026

Bebauungspläne Hamburg

Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus der Planzeichnung, dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen sowie einer Begründung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln. Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet. Die Begründungen sind dort ebenfalls als PDF-Dateien verfügbar. Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen erteilt das jeweilige zuständige Bezirksamt.

Formate: gml, wfs, wms, html, oaf

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-- Die Übersicht befindet sich z. Zt. noch im Aufbau und wird noch weiter aktualisiert! -- Die Karte beschreibt in einer Übersicht über alle Wasserflächen Hamburgs die Eignungsflächen für Hausboote zum Wohnen auf dem Wasser oder zur gewerblichen und hafengewerblichen Nutzung, sowie die Ausschlussflächen. Die Karte ist interaktiv, d.h. mit anklicken öffnet sich ein Fenster mit einem Photo/Darstellung und Information zur möglichen Anzahl der Liegeflächen und der Zuständigkeit und Bewerbungsart.

Formate: gml, wfs, wms, oaf, html

  • Infrastruktur, Bauen und WohnenInfrastruktur, Bauen & Wohnen
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Diese Karte stellt den geplanten Verlauf der verlegten Wilhelmsburger Reichsstraße B4/75 dar. Grundlage ist die Planung der DEGES zum Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung der Bundesstraße B 4/75 (Wilhelmsburger Reichsstraße) zwischen den Anschlussstellen HH-Georgswerder und HH-Wilhelmsburg-Süd nebst Anpassung von Eisenbahnbetriebsanlagen. Es ist vorgesehen die Bundesstraße B4/75 zwischen den genannten Anschlussstellen auf einer Länge von ca. 4,6 km mit den östlich gelegenen Bahnanlagen zu bündeln. Neben dem geplanten vierstreifigen Neubau der Bundesstraße mit einer Regelbreite von 28 m und dem Umbau der Anschlussstelle HH-Wilhelmsburg-Süd sind hierzu die entsprechenden Anpassungen der Eisenbahnbetriebsanlagen sowie die Herstellung umfangreicher Lärmschutzanlagen vorgesehen. Weiterhin ist eine Anschlussstelle HH-Wilhelmsburg-Mitte mit Anbindung an die Rotenhäuser Straße geplant. Durch das Vorhaben unmittelbar betroffene Stadtstraßen, wie zum Beispiel die Kornweide, der Vogelhüttendeich und die Rotenhäuser Straße und deren Kreuzung mit der Dratelnstraße / Rubbertstraße, sollen ebenfalls angepasst werden. Die Flächen, auf denen die neue Fernstraße geführt werden soll, werden zurzeit teilweise noch durch Eisenbahnbetriebsanlagen in Anspruch genommen. Es ist daher geplant, die Gleisanlagen ohne Kapazitätsverlust für den Streckenverkehr neu zu ordnen. Dabei soll insbesondere das westlichste Streckengleis weiter nach Osten verlegt werden. Bestandteil des Vorhabens sind darüber hinaus Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, darunter Lärmschutzmaßnahmen entlang der Straße und der Bahnanlagen, bautechnische Vermeidung schädlicher Umweltauswirkungen, Vermeidungsmaßnahmen bei der Durchführung der Baumaßnahme, Ausgleichsmaßnahmen auf weiteren Flächen in Hamburg-Wilhelmsburg und Bergedorf für Eingriffe in Natur und Landschaft. An Straße und Gleisen sind Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes geplant, insbesondere Lärmschutzwände mit einer Gesamtlänge von ca. 15,1 km und einer Höhe von überwiegend 4 m oder mehr.

Formate: wms, wfs, gml, oaf, html

  • Transport und VerkehrTransport & Verkehr
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Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Rathenaustraße, Hindenburgstraße, die Bahnanlagen der U- und Fernbahn, Carl-Cohn-Straße, Alsterdorfer Damm. (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 407). Das Gebiet der Änderung betrifft die im Plangebiet des geltenden Bebauungsplans Alsterdorf 8 ausgewiesenen Gewerbegebiete nördlich und südlich der Alsterdorfer Straße.

Formate: gml, pdf, html

  • Geografie, Geologie und GeodatenGeografie, Geologie & Geodaten
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  • Infrastruktur, Bauen und WohnenInfrastruktur, Bauen & Wohnen
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  • Verwaltung, Haushalt und SteuerVerwaltung, Haushalt & Steuern
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  • Umwelt und KlimaUmwelt & Klima
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Das Plangebiet des geltenden Bebauungsplans Alsterdorf 7 liegt im Bezirk Hamburg-Nord, Stadtteil Alsterdorf (Ortsteilnummer 407). Der Geltungsbereich wird durch die Alsterdorfer Straße, die Carl-Cohn- Straße und der Südgrenze des Flurstücks 33 (Kleingärten) der Gemarkung Alsterdorf begrenzt.

Formate: gml, pdf, html

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Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Wegebaumaßnahme Meiendorfer Straße zwischen dem LSBG und der Hamburger Hochbahn AG

Formate: pdf

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  • Politik und WahlenPolitik & Wahlen
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  • Transport und VerkehrTransport & Verkehr
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  • VerbraucherschutzVerbraucherschutz
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  • Wirtschaft und ArbeitWirtschaft & Arbeit
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Bahrenfeld 78, 1. Vertragsnachtrag zum Durchführungsvertrag

Formate: pdf

  • BevölkerungBevölkerung
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  • SozialesSoziales
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Der Datenbestand wird seit dem 01.01.2019 nicht mehr fortgeführt. Gestaltungsverordnungen nach §81 Abs. 1 Nr. 2 HBauO Die Daten sind Teil des Datenbestands Digitales Informationssystems Planrecht (DIP), das seit dem 31.12.2018 nicht mehr fortgeführt wird. Gestaltungsverordnungen, die bis zum 31.12.2018 festgestellt waren, wurden im Datenbestand berücksichtigt.

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Die Karte Arten- und Biotopschutz (AuBS) mit ihrem dazugehörigen Erläuterungsbericht ist ein wesentlicher, verbindlicher Bestandteil des Landschaftsprogramms. Sie beschreibt flächendeckende Entwicklungsziele für alle Bereiche der Stadt und legt Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Lebensräume einheimischer Pflanzen- und Tierarten fest. Die Karte Arten-und Biotopschutz wurde ursprünglich als Arten- und Biotopschutzprogramm (APRO) als eigenständiger Teil des Landschaftsprogramms am 12. Juni 1997 von der Bürgerschaft beschlossen. Die Basis zur Entwicklung des Programms waren die Arten- und Biotopkartierungen, die für das gesamte Stadtgebiet erhoben wurden. Fünfzehn verschiedene Kategorien mit insgesamt 39 verschiedenen Biotopentwicklungsräumen wurden auf dieser Grundlage zusammengefasst und hierzu Ziele und Maßnahmen formuliert. Heute ist es als Karte Arten-und Biotopschutz (AuBS) in das Landschaftsprogramm integriert. Zukünftig sieht das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG § 13) vor, Aussagen des Apro zusammen mit weiteren naturschutzfachlich bedeutenden Inhalten in einer Fachkonzeption Arten- und Biotopschutz (FABio) darzustellen. Planungskartenwerk nebst Erläuterungsbericht für den Arten- und Biotopschutz in Hamburg. Das Arten- und Biotopschutzprogramm ist Teil des Landschaftsprogramms. Grundlage: Hamburgisches Naturschutzgesetz und Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft. Analoges Kartenwerk in den Maßstäben 1:20 000 und 1:50 000. Daten liegen digital in ArcGIS-Version 10.x vor und werden ständig gepflegt. Die Daten werden für die Öffentlichkeit als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst bereitgestellt.

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Der Bebauungsplan Altona-Altstadt 11 für den Geltungsbereich Schumacherstraße - Billrothstraße - Hospitalstraße -Schomburgstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 204) wird festgestellt.

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Datensatz 09.07.2026

XPlanungsdaten Hamburg

Dieser Datensatz umfasst die nach dem XPlanungsstandard digitalisierten Planungsdaten von Hamburg. Der XPlanungsstandard ermöglicht es, die Inhalte von Planwerken der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Bauleitplanung und Landschaftsplanung strukturiert in digitaler Form zu erfassen. XPlanung unterstützt den verlustfreien Transfer von Planungsdaten zwischen unterschiedlichen IT-Systemen sowie die internetgestützte Bereitstellung von Planwerken. Neben den XPlanungsobjekten beinhaltet der Datensatz in den meisten Fällen auch gescannte Rasterbilder der entsprechenden Pläne. Die XPlanungsdaten ermöglichen einen Überblick hinsichtlich des geltenden Planrechts, ersetzen dieses aber nicht. Bei Auskünften zum geltenden Planrecht muss in jedem Fall Einsicht in die Bauleitpläne genommen werden.

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Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans verläuft wie folgt: Hessepark - Blankeneser Bahnhofstraße - Propst-Paulsen-Straße - Mühlenberger Weg - Elbchaussee - Baurs Park - Süd-grenzen der Flurstücke 657, 654, 2515, 651, 650, 649, 1786, Westgrenzen der Flurstücke 1786 und 1785, über die Flurstücke 1796 (Baurs Park) und 474 (Blankeneser Hauptstraße), Westgrenze des Flurstücks 466, über das Flurstück 2272 (Hoher Weg), Westgrenze des Flurstücks 2271, West-, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1843, über die Flurstücke 455, 2615 und 2613 (letzeres: Am Kiekeberg), Westgrenze der Flurstücke 2614, 2581, 2564 und 2241, Südgrenze des Flurstücks 768 der Gemarkung Blankenese (Bezirk Altona, Ortsteil 223).

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Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans verläuft wie folgt: Otzenstraße - West-grenze der Flurstücke 1680 und 1678 der Gemarkung Altona-Nord - Thadenstraße - Bernstorffstraße - Otzenstraße - über das Flurstück 2688 der Gemarkung Altona-Nord

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Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans verläuft wie folgt: Blankeneser Landstraße - Westgrenzen der Flurstücke 5538 und 682, über das Flurstück 682 (Bahnanlage) der Gemarkung Dockenhuden - Sülldorfer Kirchenweg (Bezirk Altona, Ortsteil 224).

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Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans verläuft wie folgt: Große Brunnenstraße - Erdmannstraße - Am Born - Nöltingstraße - Ottenser Hauptstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 213).

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Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans verläuft wie folgt: Rissener Dorfstraße - Westgrenzen der Flurstücke 4694, 4695 und 750 der Gemarkung Rissen - Wedeler Landstraße - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1606, Südgrenze des Flurstücks 6318, über das Flurstück 6318, Nordgrenze des Flurstücks 6318 der Gemarkung Rissen, über das Flurstück 6482 (Wedeler Landstraße), Westgrenze des Flurstücks 4972, über die Flurstücke 693, 692, 4748, 3328, 3329, 692, 693, 4972 (Wedeler Landstraße), über die Flurstücke 4973, 5173 (Sülldorfer Landstraße), Nordgrenzen der Flurstücke 5324 und 711 (Gudrunstraße) - Grete-Nevermann-Weg - Ostgrenze der Flurstücke 5387 und 5388, über das Flurstück 5389 der Gemarkung Rissen - Wedeler Land-straße - Ole Kohdrift (Bezirk Altona, Ortsteil 227).

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Das Plangebiet liegt zwischen der Landesgrenze zu Niedersachsen im Westen, der Bahnlinie im Norden, der bestehenden Wohnsiedlung Sandbek im Osten und der B 73 im Süden. Das Plangebiet grenzt sich wie folgt ab: West- und Südgrenzen des Flurstücks 5848 (Wiesengrund), Westgrenzen der Flurstücke 1114 und 1111(Neuwulmstorfer Schul-straße), Südgrenzen der Flurstücke 1045 (teilweise), 1044, 1043, 1042, 1041, 1040, 1039, 1038, Süd- und Westgrenzen der Flurstücke 4249 und 4250, Westgrenzen der Flurstücke 1037, 4012, 1036, 6848 (Weg), Nord- und Westgrenzen des Flurstücks 1035, Nordgrenzen der Flurstücke 1034, 1033, 1032, 1031, 1030, 1029, 2600, 1028, 1027, 1026, 1025, 1024, 1023, 1022, 1021, 1020, 1019, 1018, 1017, 1016, 1015, 6770, 6745, 6763, 6766, 6767, 6729, 8393, 8394, 8396, 8395, 8204, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 8205, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 8209, über das Grundstück 4397 (Ohrnsweg) über das Flurstück 8208, Südgrenze des Flurstücks 8204, Ostgrenze des Flurstücks 6732, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 7862, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 6847 (Weg), Ostgrenze des Flurstücks 1064, Nordgrenze des Flurstücks 7802, über das Flurstück 7802, über das Flurstück 6851 (Weg), Ostgrenze des Flurstücks 1082, Nordgrenze des Flurstücks 5854 (Weg), über die Flurstücke 7234 und 7109 (Cuxhavener Straße), Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1518, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1517, Westgrenzen der Flurstücke 7234 und 7109 (Cuxhavener Straße) der Gemarkung Fischbek (Bezirk Harburg, Ortsteil 715).

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Das Plangebiet besteht aus den Flurstücken 525, 526, 547, 245, 528 und 529 der Gemarkung Eppendorf.

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Erläuterungsbericht und Lageplan zur Nachrüstung von Radfahrstreifen mit Protektionselementen am Rugenfeld

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Erläuterungsbericht und Lageplan zur Kenntnisnahmeschlussverschickung Kreisverkehr Klosterstern

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