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3386 Suchergebnisse für "*"

Das Plangebiet besteht aus den Flurstücken 525, 526, 547, 245, 528 und 529 der Gemarkung Eppendorf.

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Erläuterungsbericht und Lageplan zur Nachrüstung von Radfahrstreifen mit Protektionselementen am Rugenfeld

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Erläuterungsbericht und Lageplan zur Kenntnisnahmeschlussverschickung Kreisverkehr Klosterstern

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Erläuterungsbericht und Lageplan zur Schlussverschickung Knoten Buxtehuder Straße / Hannoversche Straße / Walter-Dudek-Brücke / Moorstraße kurz: „Doppelknoten Harburg“

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Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Nordlandweg, Ost- und Nordgrenze der Zellerstraße, über die Zellerstraße, Ostgrenze des Flurstücks 4304, über die Flurstücke 5353, 5330 und 5004, Westgrenzen der Flurstücke 4296 und 4303 der Gemarkung Meiendorf.

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Erläuterungsbericht und Plan zur Schlussverschickung der Grundinstandsetzung Elbchaussee 2. Bauabschnitt zw. Parkstraße bis Liebermannstraße

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Das Bebauungsplangebiet liegt im Bezirk Altona, Stadtteil Bahrenfeld, Ortsteil 215, und wird wie folgt begrenzt: Im Westen durch die Tasköprüstraße (Flurstück 1820 der Gemarkung Ottensen), im Norden durch die Nordgrenze des Flurstücks 4922 und die Nordostgrenze des Flurstücks 4920 der Gemarkung Ottensen, im Osten durch die Ostgrenze des Flurstücks 5672 und im Süden durch die Südgrenze der Flurstücke 5670 und 5668 der Gemarkung Ottensen.

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Der Bebauungsplan Osdorf 47 / Iserbrook 25 / Lurup 64 für den Geltungsbereich östlich Am Botterbarg und Borndiek, Landesgrenze, südlich Böttcherkamp, westlich Katerwohrd und Grönenweg, nördlich Rugenfeld und Osdorfer Landstraße (Bezirk Altona, Ortsteile 220, 221 und 225) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Am Botterbarg - Borndiek - Westgrenze des Flurstücks 940 der Gemarkung Osdorf - Landesgrenze -Böttcherkamp- Ostgrenzen der Flurstücke 5573, 4785, 4786 und 5219, Südgrenze des Flurstücks 5219 der Gemarkung Osdorf - Katerwohrd - Feldweg 55 - Grönenweg (Flurstück 5782) - Südgrenze des Flurstücks 1041, Ostgrenze des Flurstücks 1033 der Gemarkung Osdorf - Rugenfeld - Osdorfer Landstraße.

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Geltungsbereich zwischen Gaußstraße und der S-Bahntrasse Altona - Wedel (Bezirk Altona, Ortsteil 211) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Westgrenze des Flurstücks 2466, über die Flurstücke 2466 und 4999, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 4999, Ostgrenze des Flurstücks 5004, über das Flurstück 5002 (Gaußstraße), Südgrenzen der Flurstücke 5002 (Gaußstraße) und 1679, über das Flurstück 1679 der Gemarkung Ottensen.

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Das Plangebiet liegt zwischen der Bramfelder Chaussee im Osten, dem nördlichen Ast des Moosrosenwegs im Süden, der Siedlung Teerosenweg im Westen und der Schule An der Seebek sowie wohnbaulich genutzten Grundstücken im Norden und umfasst die Flurstücke 2634, 4776, 7884, 7885, 8671, 10141-10144 sowie Teile der Flurstück 9267 (Moosrosenweg), 9662 und 9663 (Bramfelder Chaussee) in der Gemarkung Bramfeld.

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Der Bebauungsplan HafenCity 11 für das Gebiet am Nordufer des Baakenhafens (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 104) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Über die Flurstücke 2348 (alt: 2236 - Pfeilerbahn), 1635, 1637 (Versmannstraße) und 2367 (alt: 1639) der Gemarkung Altstadt Süd - Baakenhafen - über das Flurstück 2367, Westgrenze des Flurstücks 2361, über das Flurstück 2358 (alt: 1021 - Versmannstraße), Nordgrenzen der Flurstücke 2358 und 1636 (Versmannstraße), über das Flurstück 1634 (Versmannstraße) der Gemarkung Altstadt Süd.

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Der vorhabenbezogene Bebauungsplan für den Geltungsbereich südlich der Güterumgehungsbahn zwischen Salomon-Heine-Weg und Alster wird wie folgt begrenzt: Salomon-Heine Weg (Flurstück 3055), Bahntrasse (Flurstück 2910), Alster, Südgrenzen der Flurstücke 3851 und 3850 (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 405).

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Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans verläuft wie folgt: Sülldorfer Kirchenweg - Nordgrenze der Flurstücke 5905, 5772, 5627, 5628 und 5629, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 5629, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 5772, Südgrenze des Flurstücks 5905, über Flurstück 5773, Ostgrenze des Flurstücks 5630, über das Flurstück 5630, Ostgrenze des Flurstücks 5908, Nordgrenze des Flurstücks 5818, über das Flurstück 5635, Nordost-,Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2985 der Gemarkung Dockenhuden - Erik-Blumenfeld-Platz - über das Flurstück 5271 der Gemarkung Dockenhuden (Bezirk Altona, Ortsteil 223).

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Die Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes verläuft wie folgt: Hohenzollernring - Daimlertwiete - Daimlerstraße - Friedensallee.

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Bezirk: Wandsbek, Stadtteil: Eilbek, Ortsteil: 504, Planbezirk: Börnestraße, Schellingstraße, Rückertstraße, Eilbekerweg

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Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Winterhude 74 für den Bereich zwischen Überseering und Kapstadtring (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 408) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Überseering - Nordgrenze des Flurstücks 1155 der Gemarkung Alsterdorf - Kapstadtring - Dakarweg.

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Das Bebauungskonzept basiert im Wesentlichen auf einer Weiterentwicklung des von der Verwaltung 2015 in Auftrag gegebenen landschaftsplanerisch-städtebaulichen Gutachtens. Dieses hatte die Flächen zwischen Buchenkamp, Tonradsmoor und Eulenkrugstraße, aufgrund der vergleichsweise geringen Restriktionen als Wohnungsbaupotential identifiziert und eine Massenstudie für eine mögliche, künftige Bebauung der Flächen am Ferck’schen Hof mit bis zu etwa 60 Wohneinheiten und einer Einrichtung für Demenzkranke unterbreitet. Eine solche Bebauung kann auf den südlich anschließenden Flächen in vergleichbaren städtebaulichen Typologien bis zur Eulenkrugstraße fortgesetzt werden. Die planungsrechtliche Zulässigkeit der geplanten öffentlichen Unterbringung von Flüchtlingen im süd-östlichen Bereich soll im Bebauungsplan zeitlich begrenzt werden. Die übrigen, östlich anschließenden Flächen sollen unbebaut bleiben.

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Der Bebauungsplan Barmbek-Nord 45 für das Gebiet östlich der Meisenstraße und südlich des Amalie-Dietrich- Stiegs (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 414) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Westgrenze und Nordgrenze des Flurstückes 5875 (Amalie-Dietrich-Stieg) - Ostgrenzen der Flurstücke 5875, 6174, 6012, 4606 und 5933 (Meisenstraße) - Südgrenze und Westgrenze des Flurstücks 5933 - über das Flurstück 6014 - Südwestgrenze des Flurstücks 5875 der Gemarkung Barmbek (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 414).

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Bezirk: Hamburg-Mitte, Stadtteil: Hamm-Nord, Ortsteil: 122, Planbezirk: Marienthalerstraße, Bahnanlagen, Jordanstraße

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Bezirk: Hamburg-Nord, Stadtteil: Barmbek-Nord, Ortsteil: 427, Planbezirk: Rübenkamp, Hellbrookstraße, Steilshooper Straße, Bahnanlagen, Fuhlsbüttlerstraße, Drosselstraße

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