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3372 Suchergebnisse für "*"

Ruhrstraße, Leverkusenstraße, Schützenstraße und Stresemannstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 215).

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Datensatz 20.02.2026

Bebauungsplan Horn 9 Hamburg

Der Bebauungsplan Horn 9 für das Plangebiet Stoltenstraße-Nordgrenzen der Flurstücke 1209, 1292, 1291 und 1282 der Gemarkung Horn-Geest-Rudolf-Roß-Allee-Südgrenze des Flurstücks 1245 der Gemarkung Horn-Geest-Manshardtstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 130) wird festgestellt.

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Diese Karte stellt den geplanten Verlauf der verlegten Wilhelmsburger Reichsstraße B4/75 dar. Grundlage ist die Planung der DEGES zum Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung der Bundesstraße B 4/75 (Wilhelmsburger Reichsstraße) zwischen den Anschlussstellen HH-Georgswerder und HH-Wilhelmsburg-Süd nebst Anpassung von Eisenbahnbetriebsanlagen. Es ist vorgesehen die Bundesstraße B4/75 zwischen den genannten Anschlussstellen auf einer Länge von ca. 4,6 km mit den östlich gelegenen Bahnanlagen zu bündeln. Neben dem geplanten vierstreifigen Neubau der Bundesstraße mit einer Regelbreite von 28 m und dem Umbau der Anschlussstelle HH-Wilhelmsburg-Süd sind hierzu die entsprechenden Anpassungen der Eisenbahnbetriebsanlagen sowie die Herstellung umfangreicher Lärmschutzanlagen vorgesehen. Weiterhin ist eine Anschlussstelle HH-Wilhelmsburg-Mitte mit Anbindung an die Rotenhäuser Straße geplant. Durch das Vorhaben unmittelbar betroffene Stadtstraßen, wie zum Beispiel die Kornweide, der Vogelhüttendeich und die Rotenhäuser Straße und deren Kreuzung mit der Dratelnstraße / Rubbertstraße, sollen ebenfalls angepasst werden. Die Flächen, auf denen die neue Fernstraße geführt werden soll, werden zurzeit teilweise noch durch Eisenbahnbetriebsanlagen in Anspruch genommen. Es ist daher geplant, die Gleisanlagen ohne Kapazitätsverlust für den Streckenverkehr neu zu ordnen. Dabei soll insbesondere das westlichste Streckengleis weiter nach Osten verlegt werden. Bestandteil des Vorhabens sind darüber hinaus Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, darunter Lärmschutzmaßnahmen entlang der Straße und der Bahnanlagen, bautechnische Vermeidung schädlicher Umweltauswirkungen, Vermeidungsmaßnahmen bei der Durchführung der Baumaßnahme, Ausgleichsmaßnahmen auf weiteren Flächen in Hamburg-Wilhelmsburg und Bergedorf für Eingriffe in Natur und Landschaft. An Straße und Gleisen sind Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes geplant, insbesondere Lärmschutzwände mit einer Gesamtlänge von ca. 15,1 km und einer Höhe von überwiegend 4 m oder mehr.

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-- Die Übersicht befindet sich z. Zt. noch im Aufbau und wird noch weiter aktualisiert! -- Die Karte beschreibt in einer Übersicht über alle Wasserflächen Hamburgs die Eignungsflächen für Hausboote zum Wohnen auf dem Wasser oder zur gewerblichen und hafengewerblichen Nutzung, sowie die Ausschlussflächen. Die Karte ist interaktiv, d.h. mit anklicken öffnet sich ein Fenster mit einem Photo/Darstellung und Information zur möglichen Anzahl der Liegeflächen und der Zuständigkeit und Bewerbungsart.

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Datensatz 19.02.2026

Bebauungspläne Hamburg

Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus der Planzeichnung, dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen sowie einer Begründung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln. Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet. Die Begründungen sind dort ebenfalls als PDF-Dateien verfügbar. Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen erteilt das jeweilige zuständige Bezirksamt.

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Über das Flurstück 4213 (Weidenkehre), Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 4213 (Weidenkehre), Nordgrenze des Flurstücks 9238, Westgrenze des Flurstücks 7105, West- und Nordgrenze des Flurstücks 7104, über das Flurstück 4143 (Bauernweide), Südgrenze des Flurstücks 4158, Südgrenze des Flurstücks 7107, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 9238, Ostgrenze des Flurstücks 9240, über das Flurstück 8914 (Scheideholzweg), Westgrenze des Flurstücks 9240, Westgrenze des Flurstücks 9238 der Gemarkung Fischbek (Bezirk Harburg, Ortsteil 715). Das rd. 2,5 ha große Plangebiet liegt im Bezirk Hamburg-Harburg im Stadtteil Neugraben-Fischbek. Südlich wird es zum Teil durch die Straße Scheideholzweg und zum Teil durch die rückwärtige Grundstücksgrenze des Flurstücks 9238 begrenzt, an die sich südlich Einfamilien- und Doppelhäuser sowie eine Hofstelle anschließen. Nördlich stellt sich die Abgrenzung durch die Straße Weidenkehre dar, östlich durch die Straße Bauernweide. Östlich und westlich schließen sich private Wohnbauflächen an. Darüber hinaus grenzt das Gebiet östlich an einen großflächigen Einzelhandel.

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NF67 Anträge vom 02.02.26 auf Anordnung der sofortigen Vollziehung §80 Abs. 2 Nr. 4

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Erläuterungsbericht und Lageplan zur Kenntnisnahmeschlussverschickung Krausestraße zwischen Alter Teichweg und Dehnhaide

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Wasserrechtliche Ausbaugenehmigung zum B-Plan NF 67

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Der Bebauungsplan Neustadt51-StPauli46 für den Geltungsbereich zwischen der Jungiusstraße - dem Park Planten un Blomen - dem Alten Botanischen Garten (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteile 108, 109) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Über die Jungiusstraße (Flurstück 1561 der Gemarkung Neustadt Nord) - über die St.Petersburger Straße (Flurstück 1828) - Nordgrenze des Flurstücks 1973 - Nordgrenze des Flurstücks 1974 - über das Flurstück 1931 - Nordostgrenze des Flurstücks 1931 - Nordgrenze des Flurstücks 1933 - Ostgrenze des Flurstücks 1933 der Gemarkung St. Pauli Nord - Südostgrenze des Flurstücks 1999 - über das Flurstück 2433 - Südostgrenze des Flurstücks 1999 der Gemarkung Neustadt Nord

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Städtebauliche Erhaltungsverordnungen nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 BauGB. Die Daten werden nach dem Standard XPlanung erstellt und bei Bedarf fortgeführt. Soziale Erhaltungsverordnungen nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BauGB werden als Datensatz vom Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung herausgegeben.

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Datensatz 23.01.2026

XPlanungsdaten Hamburg

Dieser Datensatz umfasst die nach dem XPlanungsstandard digitalisierten Planungsdaten von Hamburg. Der XPlanungsstandard ermöglicht es, die Inhalte von Planwerken der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Bauleitplanung und Landschaftsplanung strukturiert in digitaler Form zu erfassen. XPlanung unterstützt den verlustfreien Transfer von Planungsdaten zwischen unterschiedlichen IT-Systemen sowie die internetgestützte Bereitstellung von Planwerken. Neben den XPlanungsobjekten beinhaltet der Datensatz in den meisten Fällen auch gescannte Rasterbilder der entsprechenden Pläne. Die XPlanungsdaten ermöglichen einen Überblick hinsichtlich des geltenden Planrechts, ersetzen dieses aber nicht. Bei Auskünften zum geltenden Planrecht muss in jedem Fall Einsicht in die Bauleitpläne genommen werden.

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Der Datenbestand wird seit dem 01.01.2019 nicht mehr fortgeführt. Gestaltungsverordnungen nach §81 Abs. 1 Nr. 2 HBauO Die Daten sind Teil des Datenbestands Digitales Informationssystems Planrecht (DIP), das seit dem 31.12.2018 nicht mehr fortgeführt wird. Gestaltungsverordnungen, die bis zum 31.12.2018 festgestellt waren, wurden im Datenbestand berücksichtigt.

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Der Bebauungsplan Wandsbek 56 für den Geltungsbereich zwischen Wandsbeker Zollstraße, Efftingestraße, Bundesbahn, Bovestraße und Morewoodstraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 507) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Wandsbeker Zollstraße-Efftingestraße-Ostgrenze des Flurstücks 1804, Südgrenzen der Flurstücke 1804 bis 1806 der Gemarkung Wandsbek-Bovestraße-Neumann-Reichardt- Straße-Morewoodstraße-Südgrenze des Flurstücks 1685, über das Flurstück 1701 der Gemarkung Wandsbek-Josephstraße-Böhmestraße-Morewoodstraße-Nordgrenzen der Flurstücke 2220 und 3280, Westgrenzen der Flurstücke 1837, 1836, 1835 und 2620 der Gemarkung Wandsbek.

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Das Gesetz über den Bebauungsplan Wandsbek 56 vom 19. April 1989 (HmbGVBl. S. 64), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 505, 507), wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Wandsbek 56" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2. In § 2 werden folgende Nummern 14 und 15 angefügt: "14. Bordelle und bordellartige Nutzungen sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind unzulässig. 15. In den Kerngebieten sind Vergnügungsstätten unzulässig. In den Gewerbegebieten werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten ausgeschlossen."

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Das Plangebiet befindet sich im Einmündungsbereich Fabriciusstraße / Bramfelder Chaussee und wird im Norden durch die Straße Unnenland begrenzt.

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Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst neben einem Abschnitt der Kaipromenadenflächen des Petersenkais im Süden hauptsächlich Wasserflächen des Baakenhafens westlich des Baakenparks in der östlichen HafenCity.

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Planfeststellungsbeschluss für die Westumfahrung Bahnhof Alte Süderelbe

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Tarpenbekstraße - Rosenbrook - Salomon-Heine-Weg - Eppendorfer Landstraße - Schubackstraße - westliche Grenze des Flurstücks 3277, über das Flurstück 3277, westliche Grenze des Flurstücks 3277, südliche Grenze des Flurstücks 3277 der Gemarkung Eppendorf - Erikastraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteile 405, 407).

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Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: West- und Nordgrenze des Flurstücks 11750, Nordgrenzen der Flurstücke 12758, 12760 und 18184, über die Flurstücke 18183 und 18190 (Kollaustraße), über das Flurstück 3247 (Niendorfer Straße), Südgrenze des Flurstücks 12410 (Langenhorst), Ostgrenzen der Flurstücke 11645 und 12135 der Gemarkung Niendorf, Nordgrenze des Flurstücks 89, über die Flurstücke 3247 und 4627 (Niendorfer Straße), Südgrenze des Flurstücks 90, über das Flurstück 90, Westgrenzen der Flurstücke 3164 sowie 5175 der Gemarkung Lokstedt, Westgrenze des Flurstücks 12410 (Langenhorst) der Gemarkung Niendorf, Westgrenze des Flurstücks 5173 und Nordgrenze des Flurstücks 4721 der Gemarkung Lokstedt.

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