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29 Suchergebnisse für "Zuwendungsvorgänge"

Link zur Ressource: Akte: 048.12-1-2 Darüber hinaus hat die/der BfH jederzeit die Möglichkeit sich Zuwendungsvorgänge stichprobenartig vorlegen zu lassen.

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Haushaltsjahr 2022 Regelungen und Hinweise für die Bewirtschaftung

Link zur Ressource: Akte: FB2.100-1-9/02.2022 Eine einzelfallbezogene Übersicht der erfassten Zuwendungsvorgänge wird unter Berücksichtigung der Veröffentlichungsvorschriften nach § 3 Absatz 1 Nr. 14 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Nr. 2 HmbTG regelmäßig im Transparenzportal veröffentlicht. 3.2 Fonds zur Effizienzsteigerung Mit dem Fonds zur Effizienzsteigerung abgebildet als Produkt in der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“ im Einzelplan 9.2 können Maßnahmen mit dem Ziel für die Verwaltung Nutzeneffekte zu erzeugen mit einem Betrag von bis zu 1 Mio.

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Bewirtschaftungsrundschreiben 2021

Link zur Ressource: Akte: FB2.100-1-9/02.2021 Eine einzelfallbezogene Übersicht der erfassten Zuwendungsvorgänge wird unter Berücksichtigung der Veröffentlichungsvorschriften nach § 3 Absatz 1 Nr. 14 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Nr. 2 HmbTG regelmäßig im Transparenzportal veröffentlicht. 3.2 Fonds zur Effizienzsteigerung Mit dem Fonds zur Effizienzsteigerung abgebildet als Produkt in der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“ im Einzelplan 9.2 können Maßnahmen mit dem Ziel für die Verwaltung Nutzeneffekte zu erzeugen mit einem Betrag von bis zu 1 Mio.

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Link zur Ressource: Akte:000.00-01 Nach Nr. 19.1 der VV zu § 46 LHO und § 9 Abs. 2 LHO ist der Beauftragte für den Haushalt BfH entsprechend der bezirklichen Regelungen zu beteiligen siehe An- lage 1. 1.4 Aktenführung Für jeden Zuwendungsvorgang ist eine Akte mit Deckblatt^ anzulegen.

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Link zur Ressource: Akte:FB2.100-1-9/02.2020 Eine einzelfallbezogene Übersicht der erfassten Zuwendungsvorgänge wird unter Berücksichtigung der Veröffentlichungsvorschriften nach § 3 Absatz 1 Nr. 14 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Nr. 2 HmbTG regelmäßig im Trans- parenzportal veröffentlicht. 3.2 Fonds zur Effizienzsteigerung Mit dem Fonds zur Effizienzsteigerung abgebildet als Produkt in der Produkt- gruppe 283.01 „Zentrale Ansätze 1“ im Einzelplan 9.2 können Maßnahmen mit dem Ziel für die Verwaltung Nutzeneffekte zu erzeugen mit einem Betrag von bis zu 1 Mio.

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Dienstanweisung

Link zur Ressource: Akte:135.20-20 Die mit dem ZE abgestimmte konkretisierte Zweckbeschreibung Ziele und Leistungen nach Qualität und Quantität das Verfahren zur Überprüfung des Erfolgs sowie ggf. weitere in den Zuwendungsbescheid aufzunehmende Regelun- gen sind schriftlich zu vermerken und dem Zuwendungsvorgang beizufügen. Besteht zu bestimmten Vorgängen besonderer Regelungsbedarf ist dies bei der Dokumentation des Prüfergebnisses im Einzelnen zu begründen 4 Bewilligung Bezug Nr. 4 der W zu § 44 LHO 4.1 Bewilligungs- und Entscheidungsverfahren Der Zuwendungsbescheid ist ein Verwaltungsakt.

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Link zur Ressource: Akte:048.11-2 Die PrS führt die Prüfung grundsätzlich für jeden Zuwendungsvorgang durch. Bei wiederkehrenden bzw. unveränderten Zuwendungen kann von einer erneuten Ver- schriftlichung abgesehen werden wenn eine solche in den Vorjahren bereits erstellt wurde.

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Link zur Ressource: Akte:FB2.100-1-9/02.2019 Eine einzelfallbezogene Übersicht der erfassten Zuwendungsvorgänge wird unter Berücksichtigung der Veröffentlichungsvorschriften nach § 3 Absatz 1 Nr. 14 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Nr. 2 HmbTG regelmäßig im Trans- parenzportal veröffentlicht z.

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Link zur Ressource: Akte:702.22-02-2018 Seit dem Jahr 2012 sind sämtliche Zuwendungen an den LMR im Transparenzportal erfasst vergleiche http//suche.transparenz.hamburg.de/dataset/ zuwendungsvorgaenge-2018-quartal-3forceWeb=true. 3. Wie beurteilen der Senat und die zuständige Behörde die derzeitige finanzielle und organisatorische Situation des Landesmusikrats Bitte insbesondere darstellen ob der Senat und die Behörde die derzeitigen Ressourcen für auskömmlich halten.

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Link zur Ressource: Akte:702.22-02-2018 Zur Höhe der institutionellen und Projektförderungen in 2017 und 2018 siehe Transparenzportal vergleiche http//suche.transparenz.hamburg.de/dataset/ zuwendungsvorgaenge-2018-quartal-3forceWeb=true. Die Zuwendungen entstammen der Rahmenzuweisung die die zuständige Fachbehörde den Bezirksämtern auf Grundlage der Globalrichtlinie Stadtteilkultur zur Verfügung stellt sowie teilweise den jeweiligen Einzelplänen EP und Produktgruppen PG der Bezirksämter  Altona PG 251.12 EP 3.3 PG 254.09 EP 4.0 PG 209.03 EP 1.3 PG 283.01 EP 9.2 PG 286.15 EP 6.1 PG 283.01 EP 9.2 272.07 EP 8.1

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Link zur Ressource: Akte:702.22-02-2018 Darüber hinaus sind die Zuwendungen der für die Salafismusprävention zuständigen Behörde – wie alle städtischen Zuwendungen – im Transparenzportal abrufbar unter http//suche.transparenz.hamburg.de/dataset/zuwendungsvorgaenge-2018-quartal3forceWeb=true. Neben dem Zuwendungsempfänger dem Zuwendungszweck sind dort jeweils auch die bewilligte Höhe der Zuwendung und eventuelle Rückforderungen genannt Zeitraum 2012 – 2017 in 2018 laufende Zuwendungen werden erst mit der Verwendungsnachweisprüfung im Folgejahr abschließend abgerechnet sodass hier auf d

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Link zur Ressource: Akte:702.22-02-2018 Im Übrigen siehe Verzeichnis der Zuwendungen im Transparenzportal unter http//suche.transparenz.hamburg.de/dataset/zuwendungsvorgaenge-2018-quartal2forceWeb=true. 3. Welche Projekte sind gegenwärtig von der 2017 vorübergehend erfolgten Einstellung finanzieller Zuwendungen für DITIB-Nord in Hamburg betroffen Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hat die zuständige Behörde am 18.04.2018 darüber informiert dass die Förderung des Hamburger Pro Drucksache 21/13108 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21.

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Link zur Ressource: Akte:702.29-01-2018 Zu den Projektförderungen anderer Stellen siehe http//suche.transparenz.hamburg.de/dataset/zuwendungsvorgaenge-2017-quartal4forceWeb=true. Dies vorausgeschickt beantwortet der Senat die Fragen wie folgt 1.

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Link zur Ressource: Akte:702.29-01-2018 Zu den Details der Förderungen siehe http//suche.transparenz.hamburg.de/dataset/zuwendungsvorgaenge-2017-quartal-4. 2. Welches Budget wird für die Umbenennung des Museums veranschlagt beziehungsweise wurde bereits freigegeben Wenn noch kein Budget festgelegt wurde Sind die Schätzungen von 200.000 Euro für die Umbenennung und ein neues Logo realistisch 3.

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Link zur Ressource: Akte:702.29-01-2017 Zur Höhe der öffentlichen Zuwendungen an die Hamburger Camerata in den Jahren 2011 bis 2017 siehe http//suche.transparenz.hamburg.de/dataset/ zuwendungsvorgaenge-2017-quartal-2. In den Zuwendungen aus dem früheren Haushaltstitel 3910.686.22 Sonstige Musikpflege und den Produktgruppen 251.02 Künste kulturelles Leben Kreativwirtschaft Drucksache 21/11048 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21.

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Link zur Ressource: Akte:702.29-01-2017 zur Förderung siehe http//suche.transparenz.hamburg.de/dataset/ zuwendungsvorgaenge-2017-quartal-3 zu früher geleisteten Zuwendungen der für Bildung zuständigen Behörde siehe Anlage 1.

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Link zur Ressource: Akte:702.22-02-2017 Im Übrigen siehe zum Verzeichnis der Zuwendungen im Transparenzportal http//suche.transparenz.hamburg.de/dataset/zuwendungsvorgaenge-2017-quartal-1. Eine mögliche Förderung an der die Freie und Hansestadt Hamburg nicht beteiligt ist aus Mitteln der Bundesregierung liegt außerhalb des Verantwortungsbereiches des Senats sowie dessen parlamentarischer Kontrolle und ist daher vom Fragerecht nicht erfasst.

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