Dokument
14.12.2015
Das BMF-Schreiben ändert den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) und erläutert die Anwendung des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 27. Oktober 2011, C-93/10, GFKL sowie der Folgeurteilen des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 26. Januar 2012, V R 18/08 und vom 4. Juli 2013, V R 8/10. Alle drei Urteile werden zeitgleich mit diesem BMF-Schreiben im Bundessteuerblatt (BStBl) veröffentlicht.
Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 27. Oktober 2011, C-93/10, GFKL entschieden, dass ein Wirtschaftsteilnehmer, der auf eigenes Risiko zahlungsgestörte Forderungen zu einem unter ihrem Nennwert liegenden Preis kauft, keine entgeltliche Dienstleistung im Sinne von Artikel 2 Nr. 1 der Sechsten Richtlinie (Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie - MwStSystRL -) erbringt und keine in ihren Geltungsbereich fallende wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, wenn die Differenz zwischen dem Nennwert dieser Forderungen und deren Kaufpreis den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert der betreffenden Forderungen zum Zeitpunkt ihrer Übertragung widerspiegelt.
Formate:
pdf
- Wirtschaft & Arbeit
- Verwaltung, Haushalt & Steuern
Mehr