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8674 Suchergebnisse für "*"

Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk: Hamburg-Nord, Stadtteil: Hohenfelde

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Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk: Wandsbek, Stadtteil: Volksdorf, Ortsteil: 525

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Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk: Wandsbek, Stadtteil: Wandsbek-Marienthal, Ortsteil: 505, 506, 507, 508, 509, 510, 511

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Der Bebauungsplan Allermöhe 12 für den Geltungsbereich Mittlerer Landweg-über die Flurstücke 373, 375, 372, 371, 375, 337, 338 (Altes Deichstück), 331, 332, 333, 336, Ostgrenze des Flurstücks 337, Nordgrenzen der Flurstücke 337 und 1492 der Gemarkung Allermöhe-Mittlerer Landweg-über die Flurstücke 1492 und 337, Ostgrenzen der Flurstücke 337 und 375, Nordgrenze des Flurstücks 373 der Gemarkung Allermöhe (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 610) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Allermöhe 13 / Billwerder 13 - Bergedorf 58 für den Geltungsbereich Oberer Landweg - über das Flurstück 1024 der Gemarkung Allermöhe - über die Flurstücke 269, 953, Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 953, über die Flurstücke 278, 269 der Gemarkung Billwerder - über die Flurstücke 1024, 1042 (Oberer Landweg), 1043, 1226, 1046, 1216, 433, 1216 und 1046 der Gemarkung Allermöhe (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 602, 610 und 611) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Allermöhe 15/Moorfleet 5 für den Geltungsbereich Bundesautobahn Südliche Umgehung 2. Hamburg im Bereich Moorfleeter Deich / Brennerhof einschließlich angrenzender Flurstücke und Flurstücksteile der Gemarkung Moorfleet sowie der Abschnitt einer Verbindungsstraße von der Bundesautobahn in südöstlicher Richtung über die Südgrenze des Flurstücks 1019 der Gemarkung Moorfleet bis zur Südgrenze des Flurstücks 321 der Gemarkung Allermöhe (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 610 und 612) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Allermöhe 16/Moorfleet 7/Billwerder 14 für den Geltungsbereich Bundesautobahn Hamburg-Geesthacht (Marschenlinie) - über die Flurstücke 943 bis 948 und 1578 der Gemarkung Moorfleet - über die Flurstücke 2247, 2248, 2316, 1432, 1433, 1854 und 1391 der Gemarkung Billwerder - über die Flurstücke 329, 330, 332, 331, 338, 337, 375, 371, 372, 375 und 373 der Gemarkung Allermöhe (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 610, 612 und 611) wird festgestellt.

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§ 2 Nummer 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Allermöhe 17 / Bergedorf 62 vom 9. November 1977 (Ham-burgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 355) erhält folgende Fassung: "2. In den Wohngebieten mit einer Dachneigung von höchstens 45 Grad darf die Firsthöhe der Gebäude 10,5 m über Normalnull nicht überschreiten."

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Der Bebauungsplan Allermöhe 17/Bergedorf 62 für den Geltungsbereich Oberer Landweg - Nordgrenze des Flurstücks 940, Westgrenze des Flurstücks 1879, über das Flurstück 1878 (Nettelnburger Kirchenweg), Ostgrenze des Flurstücks 1879 der Gemarkung Bergedorf - Ostgrenzen der Flurstücke 1321 und 1323, über die Flurstücke 1060, 1043, 1042 (Oberer Landweg), 1024, Nordgrenze des Flurstücks 1024 der, Gemarkung Allermöhe (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 610 und 602) wird festgestellt.

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§ 2 Nummer 7 des Gesetzes über den Bebauungsplan Allermöhe 18 vom 9. November 1977 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 355) erhält folgende Fassung: "2. In den Wohngebieten mit einer Dachneigung von höchstens 45 Grad darf die Firsthöhe der Gebäude 10,5 m über Normalnull nicht überschreiten."

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Das Gesetz über den Bebauungsplan Allermöhe 21/Billwerder 15 vom 19. Mai 1982 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 130) wird in der Planzeichnung für die Flurstücke 3543 und 4277 der Gemarkung Allermöhe - beidseitig Fährbuernfleet, westlich Annenfleet zwischen nördlichem und südlichem Teil des Fanny-Lewald-Ringes - geändert. In den genannten Flurstücken wird die Festsetzung "Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohneinheiten" aufgehoben.

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Der Bebauungsplan Allermöhe 22 / Billwerder 17 für den Geltungsbereich über die Flurstücke 2401, 2400, 2368, 2261, 2370 und 2261 der Gemarkung Allermöhe (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 610 und 611) wird festgestellt.

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Die Änderung des Bebauungsplans Allermöhe 25/Billwerder 21/Bergedorf 87 vom 9. Juni 1992 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 110) für den Geltungsbereich westlich des Allermöher Sees zwischen Bahnanlagen und Bundesautobahn A 25 (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 610, 611 und 602) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Westgrenze des Flurstücks 4991 der Gemarkung Allermöhe-über die Flurstücke 3692, 3025 und 3024, Nordgrenzen der Flurstücke 3024, 3025 und 3692, über das Flurstück 3692 der Gemarkung Billwerder-über die Flurstücke 4990, 4981, 4967, 4965 und 4418, Ostgrenze des Flurstücks 4965, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 4966, Südostgrenze des Flurstücks 4969, Ostgrenzen der Flurstücke 4974 und 3151, Südgrenzen der Flurstücke 3151 und 4975, über die Flurstücke 4975 und 3120 der Gemarkung Allermöhe.

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§ 2 der Verordnung über den Bebauungsplan Allermöhe 27 vom 21. Februar 2006 (HmbGVBl. S. 93) wird wie folgt geändert: 1. Hinter Nummer 2 werden folgende neue Nummern 3, 4 und 5 eingefügt: "3. In den Gewerbegebieten sind Vergnügungsstätten, Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig. Ausnahmen für Wohnungen nach § 8 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (BGBl. I S. 1764), geändert am 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2665), sowie für Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke werden ausgeschlossen. Einrichtungen für die Kinderbetreuung sind ausnahmsweise zulässig. 4. In den Industriegebieten werden Ausnahmen für Wohnungen nach § 9 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), und für Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke ausgeschlossen. Einrichtungen für die Kinderbetreuung sind ausnahmsweise zulässig. 5. In einem Abstand von 50 m vom Lot des äußeren Leiters der 110 KV-Leitung sind Einrichtungen der Kinderbetreuung unzulässig." 2. Die bisherigen Nummern 3 bis 12 werden die Nummern 6 bis 15

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Der Bebauungsplan Allermöhe 27 für den in der Anlage durch eine durchgehende schwarze Linie umgrenzten Geltungsbereich des Gewerbegebiets Allermöhe nordöstlich der Bundesautobahn A 25 und beiderseits des Rungedamms (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 610) wir festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Nordwestgrenze des Flurstücks 7228 (alt:6767) der Gemarkung Allermöhe-Südlicher Bahngraben-Nordostgrenzen der Flurstücke 2878, 2795 und 5251, über das Flurstück 5289,Nordostgrenze des Flurstücks 3584, über das Flurstück 5289, Nordostgrenzen der Flurstücke 2715, 2716 und 2958, Südostgrenze des Flurstücks 2958 der Gemarkung Allermöhe - Rungedamm - Moorfleeter Randgraben - über das Flurstück 6140 der Gemarkung Allermöhe - Moorfleeter Randgraben.

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Der Bebauungsplan Altona-Nord 26 für den Bereich westlich Harkortstraße und Theodor-Haubach-Schule (Bezirk Altona, Ortsteil 210) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Westgrenzen der Flurstücke 4979, 4978, 5177, 4945, 4944, 4839 und 4838, Nordwestgrenze des Flurstücks 4630, über die Flurstücke 5164 und 1809, Ostgrenze des Flurstücks 1809 (Harkortstraße) der Gemarkung Ottensen - über die Flurstücke 1408 und 1406, Ostgrenze des Flurstücks 42 (Gerichtstraße), über die Flurstücke 39 und 1406, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 40, über das Flurstück 42 (Gerichtstraße), West- und Südgrenze des Flurstücks 42 (Gerichtstraße) der Gemarkung Altona-Nordwest - Ostgrenze des Flurstücks 1809 (Harkortstraße), über das Flurstück 1809 (Harkortstraße) der Gemarkung Ottensen.

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Der Bebauungsplan Altona-Nord 6 fiir den Geltungsbereich beiderseits der Oelkersallee zwischen Langenfelder Straße und Eimsbütteler Straße (Bezirk Altona, Ortsteil 208) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Langenfelder Straße - Oelkersallee - Langenfelder Straße - West- und Nordgrenze des Flurstücks 1666, Westgrenzen der Flurstücke 355, 354, 350 und 349, über das Flurstück 348, Westgrenze des Flurstücks 346 der Gemarkung Altona-Nord - Eimsbütteler Straße - Duschweg.

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Der Bebauungsplan Bahrenfeld 6 über den Geltungsbereich Luruper Chaussee - über das Flurstück 1747 zur Nordwestgrenze des Flurstücks 1746, über dieses Flurstück zur Ostgrenze des Flurstücks 1744, Ostgrenze des Flurstücks 1744, Nordgrenze des Flurstücks 1745 der Gemarkung Bahrenfeld - Schnackenburgallee - Kielkamp (Bezirk Altona, Ortsteil 216) wird festgestellt.

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Gebiet zwischen Bahrenfelder Chaussee, Von-Sauer-Straße und Silcherstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 216)

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Der Bebauungsplan Barmbek-Nord 16 für den Geltungsbereich östlich Steilshooper Straße/beiderseits Elligersweg (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 428) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Steilshooper Straße-Elligersweg-Westgrenzen der Flurstücke 5432 und 5156, Nordgrenzen der Flurstücke 5156 und 5528 der Gemarkung Barmbek-Seebek-Middendorfstraße-Dieselstraße-über das Flurstück 96 der Gemarkung Barmbek- Langenfort.

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