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72 Suchergebnisse für "*"

Datensatz 07.07.2023

Ertragsmesszahlen Hamburg

Alle landwirtschaftlich nutzbaren Flächen unterliegen aus Gründen einer einheitlichen Besteuerung der Bodenschätzung. Die Ertragsmesszahl (EMZ) ist ein Index für die natürliche Ertragsfähigkeit einer bodengeschätzten Fläche und wird aus der Fläche und der Acker- bzw. Grünlandzahl berechnet. Gegebenenfalls ist die Gesamtertragsmesszahl eines Flurstückes ein Produkt aus mehreren Ertragsmesszahlen. In dem Dienst werden zu allen Flurstücken, für die Bodenschätzungsergebnisse vorliegen, die Gesamtertragsmesszahlen bereitgestellt. Da die EMZ einerseits einer laufenden Überprüfung und Nachschätzung unterliegen und andererseits abhängig sind von der Flächengröße, werden sie stichtagsbezogen berechnet und so zur Verfügung gestellt. Die Datensätze werden in jedem Jahr mit einem Zeitreihe fortgeführt. Der Stichtag ist jeweils der 01. Januar eines jeden Jahres. Der Datensatz Basis der Grundsteuerreform und steht in Absprache mit der Steuerverwaltung.

Formate: gml, xsd, wfs, wms, oaf, html

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Die Karte zeigt die Fördergebiete des Hamburger Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE). RISE bildet das programmatische Dach der Städtebauförderung auf der Landesebene. Es umfasst die Gebiete der Bund-Länder-Städtebauförderung in den Programmbereichen Soziale Stadt, Stadtumbau, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Städtebaulicher Denkmalschutz und Zukunft Stadtgrün sowie Sanierungsgebiete. Seit 2020 gibt es eine neue Programmstruktur mit künftig nur noch drei Programmen: Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Bis zum haushälterischen Abschluss der fünf alten Programme in 2023 werden die alten und neuen Programme zusammen abgebildet. Weitere Informationen: www.hamburg.de/rise

Formate: gml, xsd, wfs, wms, html, pdf, oaf

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"Landschaftsprogramm Hamburg - Änderungsübersicht" zeigt alle Bereiche, in denen seit der Bekanntmachung des Plans im Juli 1997 Änderungen festgestellt wurden, bzw. Berichtigungen gemäß §5 Absatz 5 Nr. 3 und 4 HmbNatSchAG vorgenommen oder Planfeststellungen nachrichtlich übernommen wurden. Zusätzlich werden die Bereiche laufender Änderungsverfahren dargestellt. Die Änderungsbereiche sind durch Umringe dargestellt. Über einen link können zu den ab 2012 festgestellten Änderungen Bilder und Erläuterungstexte aufgerufen werden. (Die Aufbereitung der Dokumente aus der Zeit 1997 - 2012 ist in Arbeit.) Anhand der Änderungsübersicht wird die Historie des Landschaftsprogramms abgebildet. Sie ist jedoch nicht originärer Bestandteil des gesetzlichen Planwerkes.

Formate: gml, wfs, wms, html, pdf, oaf

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Die Digitale Karte der MRH bildet das gesamte Gebiet der Metropolregion Hamburg (MRH) automatisiert generalisiert ab. Grundlage sind die Daten des DLM 250 des BKG (OpenData). Das Produkt wird nicht mehr gepflegt. Das Folgeprodukt sind die GeoBasisKarten Hamburg.

Formate: png, html

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Die Schummerungskarte ist eine in Graustufen abgeleitete 2D-Abbildung eines aus 3D-Daten (DGM1) erstellten Terrains für die Fläche der Freien und Hansestadt Hamburg (ohne das Gebiet des hamburgischen Wattenmeeres). Das Zusammenspiel der Geländehöhen und -neigungen kombiniert mit einer entfernten Lichtquelle lassen eine reliefartige Topografie entstehen, die ohne absolute Höhenwerte eine lebhafte Oberflächenstruktur visualisiert. In Bereichen von Bebauungen und Abschattungen (Brücken), dichte Vegetation, insbesondere Flächen in Wald- und Strauchgebieten, kann die generierte Oberflächenstruktur abweichen. Um diesen Effekt entgegenzuwirken wird die Darstellung mit den ALKIS-Gebäudegrundrissen überlagert.

Formate: wms, geotiff, html

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Datensatz 03.11.2023

Bundesflächen Hamburg

Flächen, für die im amtlichen Liegenschaftskataster als Eigentümer diese Einträge erfasst sind: Bundesrepublik Deutschland (Bundeseisenbahnvermögen), Deutsche Bahn AG, DB Netz AG, DB Fernverkehr AG, DB Regio AG, DB Energie AG Bundesrepublik Deutschland (Bundesfinanzverwaltung) Bundesrepublik Deutschland (Bundesmonopolverwaltung für Branntwein) Bundesrepublik Deutschland (Zivilschutz) Bundesrepublik Deutschland (Auswärtiges Amt) Bundesrepublik Deutschland (Deutscher Wetterdienst) Bundesrepublik Deutschland (Bundesverkehrsministerium) Bundesanstalt für Immobilienangaben - ÄöR Bundesanstalt für Arbeit Bundeanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung

Formate: gml, xsd, wfs, oaf, html, json

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Datensatz 10.11.2023

Flächennutzungsplan Hamburg

Im Flächennutzungsplan wird die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt Hamburg dargestellt (Baugesetzbuch § 5). Er ist verbindlich für Behörden und Träger öffentlicher Belange, begründet aber noch keine Bauansprüche. Als vorbereitender Bauleitplan mit dem Maßstab 1:20.000 stellt er die Planung in Grundzügen dar. Er lässt damit Spielraum für die aus ihm zu entwickelnden Bebauungspläne. Eine Vielzahl von Planungen und sonstige Nutzungsregelungen nach anderen gesetzlichen Vorschriften sind Bestandteile des Flächennutzungsplans, der Übersichtlichkeit halber werden sie in einem gesonderten Beiblatt "Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen und Vermerke" zusammengefasst. Neue planerische Ziele der Stadt Hamburg wie z.B. die "HafenCity" sowie auch kleinräumige Änderungen machen ständige Aktualisierungen des Flächennutzungsplans erforderlich. Ergänzend zum Flächennutzungsplan ist das Landschaftsprogramm ein ökologischer und freiraumplanerischer Beitrag für die Stadtentwicklungsplanung, mit Betonung der landschaftlichen Qualitäten. Flächennutzungsplan Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom Oktober 1997 einschließlich der 1. - 180. Änderung und der 1. - 14. Berichtigung – Stand Juni 2023, einschließlich der Anpassungen aufgrund des Konturenabgleichs Bau-/Freiflächen September 2014 und aktualisierter nachrichtlicher Übernahmen – Stand September 2022. Hinweise: Soweit Änderungsübersichten in den Portalen bereitgestellt werden, zeigen diese den Planungsstand - siehe unten "Untergeordnete Objekte - Änderungsübersicht". Geo-Information-Systeme (GIS) - Daten, Internet, Intranet: Der Flächennutzungsplan Hamburg liegt vor: - In verschiedenen Internet- und Intranetportalen, für die Öffentlichkeit: http://www.hamburg.de/bebauungsplaene-online (inkl. Landschaftsprogramm Hamburg, Bebauungspläne); siehe auch hier unter "Verweise". - In bearbeitbaren und nicht bearbeitbaren Datenformaten für einen beschränkten Nutzerkreis. Zur maschinellen Weiterverarbeitung werden die Daten öffentlich als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst öffentlich bereitgestellt.

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Das Hamburger Wohnlagenverzeichnis ist eine Auflistung aller bewerteten Straßenabschnitte (Blockseiten) in Hamburger Wohngebieten. Es handelt sich hierbei nicht um ein amtliches Verzeichnis, sondern es ist ausschließlich zu einer sachgerechten Einstufung von Mietwohnungen in die Wohnlagekategorien "gut" oder "normal" als Grundlage zur Erstellung des Hamburger Mietenspiegels bestimmt. Unschärfen in der Abgrenzung bei den rund 23.400 bewerteten Straßenabschnitten werden durch die Vielzahl der bei der Erstellung des Mietenspiegels verwendeten Daten ausgeglichen. Für die Bewertung von einzelnen Mietwohnungen kann das Wohnlagenverzeichnis nur eine grobe Orientierung geben. Sie muss durch die in der jeweiligen Fassung des Mietenspiegels genannten Lagequalitäten in Verbindung mit Ortskenntnissen überprüft werden. Die Spalten Hausnr./Art begrenzen in Verbindung mit dem Straßennamen den bewerteten Straßenabschnitt. Es gibt Straßenabschnitte mit ungerader, gerader und Sonderfälle mit unregelmäßiger bzw. fortlaufender Hausnummerierung. Die erste Hausnummer einer Zeile ist die niedrigste, die zweite Hausnummer die höchste eines Straßenabschnittes. Je nach Nummerierung (gerade, ungerade oder sonstige) sind die dazwischenliegenden Hausnummern einer Zeile zu zuordnen. Auskünfte zur pauschalen Bewertung werden in den Wohnungsabteilungen der Einwohnerämter erteilt.

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Soziale Erhaltungsverordnung nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BauGB Umwandlungsverordnung nach §172 Abs. 1 Satz 4 BauGB Die Karte zeigt Gebiete einer bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen Sozialen Erhaltungsverordnung in Hamburg. Der Verfahrensstand der Gebiete (im Aufstellungsverfahren, in Kraft) ist gekennzeichnet. In Gebieten mit einer rechtskräftigen Sozialen Erhaltungsverordnung gilt automatisch die Umwandlungsverordnung. Aktuell sind Soziale Erhaltungsverordnungen für folgende Bereiche erlassen worden: - Südliche Neustadt, St. Pauli, St. Georg, Nördliche Neustadt (Bezirk Hamburg-Mitte), - Altona-Altstadt, Altona-Nord, Ottensen, Bahrenfeld-Süd, das Schanzenviertel und das Osterkirchenviertel (Bezirk Altona), - Eimsbüttel-Süd und Eimsbüttel / Hoheluft-West / Stellingen-Süd (Bezirk Eimsbüttel), - Eilbek (Bezirk Wandsbek). In Aufstellung sind Soziale Erhaltungsverordnungen für Borgfelde (Bezirk Hamburg-Mitte) sowie Barmbek-Nord, Barmbek-Süd und die Jarrestadt (Bezirk Hamburg-Nord). Ziel der Sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist es, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten. Die Verdrängung der Wohnbevölkerung soll verhindert werden, um nachteilige städtebauliche Auswirkungen zu vermeiden. Als Voraussetzungen dazu sind die konkrete Sozialstruktur der Wohnbevölkerung als auch die städtebaulichen Auswirkungen der befürchteten Verdrängung zu bewerten. Die Schutzwirkung einer Sozialen Erhaltungsverordnung besteht darin, dass bestimmte Maßnahmen innerhalb des Gebiets einer Sozialen Erhaltungsverordnung zusätzlich geprüft werden müssen, ob sie die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in dem Gebiet gefährden. Zu diesen Maßnahmen zählen der Abriss von Gebäuden und Gebäudeteilen, Baumaßnahmen und Modernisierungen, die den Wohnwert steigern und zu Mieterhöhungen führen können, sowie die Nutzungsänderung von Mietwohnungen in gewerblich genutzte Räume. In den Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung gilt auch die Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB. Mit dem Ziel, einer im Zuge der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung vermuteten Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern entgegenzuwirken, sind damit Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in diesen Quartieren genehmigungspflichtig. Auch das Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB kann durch die Stadt ausgeübt werden, wenn in einem Gebiet mit einer Sozialen Erhaltungsverordnung ein Grunderwerb stattfindet, bei dem die Annahme einer spekulativen Absicht begründet ist. Es sei denn, der ursprüngliche Käufer des Grundstücks verpflichtet sich vertraglich zur Erfüllung der Ziele und Zwecke der Sozialen Erhaltungsverordnung. Weitere Informationen: www.hamburg.de/soziale-erhaltungsverordnungen

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Datensatz 15.01.2024

Notunterkünfte Hamburg

Zum Schutz bei Sturmfluten und anderen Anlässen stellt der Katastrophen- und Zivilschutz in Hamburg der Bevölkerung Notunterkünfte zur Verfügung.

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Die Stadt Hamburg (Behörde für Umwelt und Energie) begleitet, unterstützt und fördert energetische Quartierskonzepte, die Maßnahmen zur Steigerung der Gesamtenergieeffizienz in einem Quartier beleuchten und zur Umsetzungsreife voranbringen. Ziele sind u.a. das Voranbringen von energetischen Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden, die Erschließung von erneuerbaren Energiequellen und Abwärmequellen, das Erzielen von Kosteneinspareffekten durch Beteiligung mehrerer Akteure und die Anregung mehrerer Gebäudeeigentümer in einem Quartier zur gemeinsamen Durchführung energetischer Maßnahmen. Das KfW-Programm "Energetische Stadtsanierung" fördert vertieft integrierte Quartierskonzepte. In diesen Quartierskonzepten werden neben den energetischen Aspekten auch alle anderen relevanten städtebaulichen, denkmalpflegerischen, baukulturellen, wohnungswirtschaftlichen und sozialen Aspekte betrachtet. Damit soll eine detaillierte Prüfung von technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenzialen im Quartier vollzogen werden, um auf dieser Basis konkrete Maßnahmen für eine kurz-, mittel- und langfristige CO2-Emissionsreduktion zu identifizieren. Zusätzlich zu den Bundesmitteln der KfW fördert die Behörde für Umwelt und Energie die Erstellung von Quartierskonzepten mit Landesmitteln, sofern bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Die Karte zeigt Quartiere in Hamburg, die im Zuge dieser Programme umgesetzt werden bzw. umgesetzt wurden und gibt Information zum Projektstand. Detaillierte Informationen zu diesem Datensatz können Sie dem Wärmekataster-Handbuch entnehmen.

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Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne, B-Pläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zählen. In einer Reihe von Bebauungsplänen, die in den letzten rd. 20 Jahren erstellt worden sind, wurde eine Festlegung über die Versorgung der Neubauten mit Wärme für Heizung und Warmwasser vorgenommen. Üblicherweise wurde der Wärmebezug aus einem Wärmenetz (Anschluss- und Benutzungsgebot) festgelegt. Unterschiede sind vor allem durch unterschiedlich hohe Qualitätsansprüche an das Wärmenetz gegeben. Diese sind in Stufen farblich unterschiedlich dargestellt. Detaillierte Informationen können Sie dem Wärmekataster-Handbuch entnehmen.

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Datensatz 26.01.2024

Baugenehmigungen pro Bezirk

Die seit 2011 erteilten Baugenehmigungen (pro Bezirk) im Überblick Weitere Informationen: www.hamburg.de/wohnungsbau

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Die Fachstellen für Wohnungsnotfälle bieten Unterstützung und Beratung bei drohendem Wohnungsverlust und bei Obdachlosigkeit. Sofern Sie aufgrund von Mietrückständen oder Mietstreitigkeiten von Wohnungslosigkeit bedroht sind oder Sie in einer Obdachlosenunterkunft wohnen, geben die Beratungsstellen Ihnen Hilfe in Form von Beratung zum angestrebten Wohnungserhalt oder zur Anmietung einer angemessenen Wohnung.

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Durch die Umsetzung der Anforderungen aus der Energiesparverordnung EnEV des Bundes und der Hamburger Klimaschutzverordnung wurde durch die im Zuge dessen vorgenommenen Fassadendämmungen auch das Erscheinungsbild des Altbaubestandes verändert. Prägend für das baukulturelle Erbe Hamburgs sind unter anderem die Backsteingebiete, darunter insbesondere die der 20er und 30er Jahre. Um Wege zur Erhaltung des Erscheinungsbildes dieser Gebiete zu entwickeln - beispielsweise durch besondere zusätzliche Förderung einer Riemchenverkleidung durch Landesfördermittel - wurde als erster Schritt eine Kartierung des erhaltenswerten Backsteinbestands erstellt. Erfasst wurden insbesondere backsteingeprägte Wohngebiete (Wohnquartiere, Wohnsiedlungen und Gebäudeensembles) im Geschossbau mit ihrem Umfeld. Bei Einfamilienhaus- und Reihenhausgebieten liegt der Schwerpunkt der Erhebung bei Siedlungen der 20er und 30er Jahre und früher. Aber auch Gebiete der 50/60er Jahre mit Backsteinprägung von geringerer Bedeutung wurden kartiert (stadträumliche Lage, ihre städtebauliche und architektonische Gestaltung und/oder durch Fassadendämmung mit "Riemchen").

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Der Datensatz enthält Informationen zu Nutzung und Oberflächenmaterial der einzelnen Objekte im Straßenraum der Bezirks- und Hauptverkehrsstraßen. In der Regel sind im Datensatz alle Objekte im Bereich des Tiefbauvermögens der FHH enthalten. Flächen im Zuständigkeitsbereich der Autobahn GmbH und des Hafens sind nicht enthalten. Flächen, die eindeutig zum städtischen Straßenraum gehören, aus verschiedenen Gründen aktuell aber rechtlich nicht dem Tiefbauvermögen zugerechnet werden, sind ebenfalls enthalten und werden mit dem Attribut "Fremdeigentum" gekennzeichnet. Enthaltene Attribute: Bezirksnummer, Bezirk, Stadtteilnummer, Stadtteil, Straßenname, Straßentyp, Kategorie, Nutzungsnummer, Nutzung, Inhaltsnummer, Inhalt (Oberflächenmaterial), Ebenennummer, Ebene (Lage regulär auf Straßenebene oder darüber bzw. darunter), Fremdeigentum, Quelle, Bemerkung, Fläche (in m^2), Objekt-ID und Stand der Erfassung. Die Ersterfassung der Feinkartierung Straßen erfolgte auf Grundlage einer Luftbilddigitalisierung in den einzelnen Bezirken zwischen 2013 und 2021. Die Pflege der Daten erfolgt seit 2022 kontinuierlich anhand von Planunterlagen, Luft- und Befahrungsbildern durch den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung im Auftrag der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende. Die Aktualität des jeweiligen Objektes ist den Attributen zu entnehmen.

Formate: wfs, wms, gml, oaf, html

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Datensatz 26.01.2024

Fertiggestellte Wohnungen

Überblick über alle fertiggestellten Wohnungen (pro Stadtteil) aus dem Jahr 2013 Weitere Informationen: www.hamburg.de/wohnungsbau

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Datensatz 26.01.2024

Feuerwehrwachen Hamburg

Dieser Datensatz stellt die Standorte der "Staatlichen- und Freiwilligen Feuer- und Rettungswachen" von Hamburg dar.

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Der Hinderniserfassungsbereich stellt den Bereich dar, in dessen Bereich in der Umgebung eines Sonderlandeplatzes für die Errichtung von permanentem (Bauwerken, Masten etc.) bzw. temporären (Kräne) eine Genehmigung durch die Luftfahrtbehörde einzuholen ist

Formate: gml, xsd, wfs, wms, oaf, html

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Die Integrierte Stadtteilentwicklung trägt mit dem Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) dazu bei, Hamburg als gerechte und lebenswerte Stadt weiterzuentwickeln. In den Fördergebieten wird unter Einbeziehung der lokalen Akteure - allen voran Bewohnerinnen und Bewohner - eine behutsame städtebauliche Verbesserung angestrebt und an der allgemeinen Verbesserung der Lebens-, Wohn- und Arbeitssituation gearbeitet. Zudem sollen die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bewohnerinnen und Bewohnern gestärkt werden. Dieser Datensatz zeigt zum einen die umgesetzten Projekte der Integrierten Stadtteilentwicklung im Fördergebiet Neuwiedenthal – Rehrstieg auf. Im RISE Förderzeitraum von 2013-2019 wurde in Neuwiedenthal eine Reihe von Projekten in mehreren Handlungsfeldern umgesetzt. Zum anderen zeigt der Datensatz die umgesetzten und sich noch in Bearbeitung befindenden Projekte der Integrierten Stadtteilentwicklung im Fördergebiet Harburger Innenstadt / Eißendorf-Ost auf. Im RISE Förderzeitraum von 2017-2023 wurden und werden in der Harburger Innenstadt sowie im östlichen Bereich von Eißendorf eine Reihe von Projekten in mehreren Handlungsfeldern umgesetzt. https://www.hamburg.de/harburg/soziales-integrierte-stadtteilentwicklung-start/

Formate: gml, xsd, wfs, wms, html, oaf

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