Änderungsvereinbarung zur Kooperationsvereinbarung zum zukunftsorientierten Stromnetzbetrieb auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg zwischen der Stromnetz Hamburg GmbH und der FHH, vertreten durch die Behörde für Umwelt und Energie
Aktualisierte Prognose der Erschütterungen und des sekundären Luftschalls sowie deren Beurteilung nach DIN 4150-2 und TA-Lärm für das BV Oberbillwerder aufgrund einer aktualisierten Zugzahlprognose 2030.
Das Gutachten enthält Informationen zu Altlasten in der Bestandsbebauung und im Baugrund. Die Anlagen sind in einem gesonderten Dokument bereitgestellt.
Das Gutachten enthält Informationen zu Altlasten in der Bestandsbebauung und im Baugrund. Die Anlagen sind in einem gesonderten Dokument bereitgestellt.
Auf Grundlage von Datenrecherche und diverser Ortsbegehung erfolgt eine Potential- und Beeinträchtigungsanalyse, in der ermittelt wird, welche Arten von Amphibien möglicherweise oder nachweislich im Plangebiet vorkommen und ob sie ggf. von der geplanten Bebauung betroffen sein werden. Ferner werden artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG geprüft.
Untersuchung zur Erfassung der im Gebiet des Bebauungsplans Groß Borstel 25 vorhandenen Amphibienarten. Abklärung des Vorkommens streng geschützter Arten, insbesondere des Kammmolchs in den Kleingartengewässern.
Im vorliegenden Arbeitsstand des Gutachtens sind die Ergebnisse der Bestandserfassungen der Artengruppen Vögel und Fledermäuse sowie einer Potenzialanalyse für die übrigen besonders oder streng geschützten Arten dargestellt. Sie bilden die Grundlage für die artenschutzfachliche Bewertung der Planungsauswirkungen. Dabei wird geprüft, ob bei Realisierung der Planung artenschutzrechtliche Verbotstatbestände eintreten können. Ggf. werden Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen benannt. Erforderlichenfalls erfolgt auch eine Prüfung, ob die ökologischen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Verboten vorliegen.
Auf Grundlage der Erhebung zum Vorkommen von Fledermäusen und Vögeln im Plangebiet wurde untersucht, inwiefern es durch die geplante Neubebauung zu Beeinträchtigungen dieser Arten kommen kann bzw. wie diese vermieden werden können.
Das zum Bebauungsplanverfahren Lemsahl-Mellingstedt 14 erstellte artenschutzfachliche Gutachten wurde auch für das Bebauungsplanverfahren Lemsahl-Mellingstedt 19 verwendet.