Mit dieser Arbeitshilfe soll die Teilnahme von leistungsberechtigten Kindern und Jugendlichen an Aktivitäten von Schulen und
Kindertageseinrichtungen sichergestellt werden. Im Folgenden wird geregelt, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe
Leistungen für eintägige Ausflüge sowie für mehrtägige Reisen zu bewilligen sind.
Mit dieser Arbeitshilfe soll die Chancengleichheit der leistungsberechtigten Kindern und Jugendlichen durch Teilhabe am sozialen
und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (soziokulturelle Teilhabe) erhöht werden. Ziel ist es, diese Kinder und Jugendlichen stärker als bisher in bestehende Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und den Kontakt mit Gleichaltrigen zu intensivieren.
Diese Arbeitshilfe regelt Inhalte und Verfahren der Abtretung bei Darlehen für Mietkautionen und Genossenschaftsanteile des
Darlehensnehmers (Bezieher von SGB Xll-Leistungen) an den Darlehensgeber (Freie und Hansestadt Hamburg/Grundsicherungs und Sozialämter (GS/SDZ) und Sozialhilferechtlicher Fachdienst Eingliederungshilfe (W/EH)).
Die vorliegende Arbeitshilfe gilt für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII, die Heizkostenhilfe beispielsweise für Ölöfen, Kohle- und Holzheizungen geltend machen und ihre Heizbrennstoffe selbst beschaffen müssen.
Übernahme der Kosten für im Einzelfall erforderliche Hilfen im Haushalt, um das Verbleiben hilfsbedürftiger Menschen in ihrer eigenen häuslichen Umgebung zu ermöglichen.