Im Rahmen des Mieter-Vermieter-Modells der Freien und Hansestadt Hamburg wird die Sprinkenhof GmbH als Realisierungsträger den Neubau des Veterinär und Einfuhramtes planen und realisieren. Das Ziel des Neubaus ist es, die veterinär- und lebensmittelrechtlichen Einfuhrkontrollen und die Pflanzengesundheitskontrollen gemeinsam mit den Zollkontrollen an einem Standort zusammenzuführen. Auf diese Weise wird eine koordinierte Abfertigung bei der Einfuhr von Sendungen durch die Beschleunigung der administrativen Einfuhrabwicklung und der Nutzung von Synergieeffekten im Rahmen der Kontrollen erreicht. Die Bruttogrundfläche (BGF) des Vorhabens umfasst voraussichtlich rd. 11.200 m², verfügt über 237 Arbeitsplätzen, zzgl. Außenflächen und soll auf dem zurzeit noch vom Zollamt Hamburg genutzten Grundstück in der Finkenwerder Straße 4, 21129 Hamburg (Flurstück 1539) realisiert werden.
Im Rahmen des Mieter-Vermieter-Modells der Freien und Hansestadt Hamburg wird die Sprinkenhof GmbH als Realisierungsträger den Neubau des Veterinär und Einfuhramtes planen und realisieren. Das Ziel des Neubaus ist es, die veterinär- und lebensmittelrechtlichen Einfuhrkontrollen und die Pflanzengesundheitskontrollen gemeinsam mit den Zollkontrollen an einem Standort zusammenzuführen. Auf diese Weise wird eine koordinierte Abfertigung bei der Einfuhr von Sendungen durch die Beschleunigung der administrativen Einfuhrabwicklung und der Nutzung von Synergieeffekten im Rahmen der Kontrollen erreicht. Die Bruttogrundfläche (BGF) des Vorhabens umfasst voraussichtlich rd. 11.200 m², verfügt über 237 Arbeitsplätzen, zzgl. Außenflächen und soll auf dem zurzeit noch vom Zollamt Hamburg genutzten Grundstück in der Finkenwerder Straße 4, 21129 Hamburg (Flurstück 1539) realisiert werden.
Im Rahmen des Mieter-Vermieter-Modells der Freien und Hansestadt Hamburg wird die Sprinkenhof GmbH als Realisierungsträger den Neubau des Veterinär und Einfuhramtes planen und realisieren. Das Ziel des Neubaus ist es, die veterinär- und lebensmittelrechtlichen Einfuhrkontrollen und die Pflanzengesundheitskontrollen gemeinsam mit den Zollkontrollen an einem Standort zusammenzuführen. Auf diese Weise wird eine koordinierte Abfertigung bei der Einfuhr von Sendungen durch die Beschleunigung der administrativen Einfuhrabwicklung und der Nutzung von Synergieeffekten im Rahmen der Kontrollen erreicht. Die Bruttogrundfläche ?BGF? des Vorhabens umfasst voraussichtlich rd. 11.200 m², verfügt über 237 Arbeitsplätzen, zzgl. Außenflächen und soll auf dem zurzeit noch vom Zollamt Hamburg genutzten Grundstück in der Finkenwerder Straße 4, 21129 Hamburg ?Flurstück 1539? realisiert werden.
Im Rahmen des Mieter-Vermieter-Modells der Freien und Hansestadt Hamburg wird die Sprinkenhof GmbH als Realisierungsträger den Neubau des Veterinär und Einfuhramtes planen und realisieren. Das Ziel des Neubaus ist es, die veterinär- und lebensmittelrechtlichen Einfuhrkontrollen und die Pflanzengesundheitskontrollen gemeinsam mit den Zollkontrollen an einem Standort zusammenzuführen. Auf diese Weise wird eine koordinierte Abfertigung bei der Einfuhr von Sendungen durch die Beschleunigung der administrativen Einfuhrabwicklung und der Nutzung von Synergieeffekten im Rahmen der Kontrollen erreicht. Die Bruttogrundfläche ?BGF? des Vorhabens umfasst voraussichtlich rd. 11.200 m², verfügt über 237 Arbeitsplätzen, zzgl. Außenflächen und soll auf dem zurzeit noch vom Zollamt Hamburg genutzten Grundstück in der Finkenwerder Straße 4, 21129 Hamburg ?Flurstück 1539? realisiert werden.
Abschluss eines Vertrage über die Verkehrstechnische Beratung sowie die Fortschreibung und Überwachung des Verkehrskonzeptes betreffend "BW 32 A + B Berlinertordammbrücke - Grundinstandsetzung (Ersatzneubau)"
Städtebaulicher Vertrag vom 09.11.2022 zur Regelung zusätzlicher Anforderungen und Verpflichtungen für das Wohnungsbauprojekt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Bahrenfeld 68
Städtebaulicher Vertrag vom 09.11.2022 zur Regelung zusätzlicher Anforderungen und Verpflichtungen für das Wohnungsbauprojekt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Bahrenfeld 68
Städtebaulicher Vertrag vom 16.03.2023 zur Regelung zusätzlicher Anforderungen und Verpflichtungen für das Wohnungsbauprojekt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Blankenese 52
Vereinbarung im Rahmen der Kostenbeteiligung in der Bauleitplanung zur Zusammenarbeit, zur Übernahme von Planungs- und Gutachterkosten sowie Kosten für Maßnahmen
Vereinbarung zur Zusammenarbeit und zur Übernahme von Planungs-, Gutachter- und Maßnahmekosten im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren "Schnelsen 97" zwischen dem Bezirksamt Eimsbüttel und dem Sondervermögen Schulimmobilien