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617 Suchergebnisse für "*"

Gemäß der E-Mail von Prisma vom 20.09.2021 prüfen das Bezirksamt Bergedorf und die IPEG derzeit die Grundlagen für die Genehmigungsfähigkeit einer Baustraße innerhalb der Fläche für die später geplante westliche Erschließungsstraße. Die Genehmigung erfolgt in Abhängigkeit von verschiedenen Parametern im Rahmen der Hamburger Bauordnung oder des Hamburger Wegegesetzes. Die vorliegende Stellungnahme beinhaltet die angefragten Informationen bzw. die Beantwortung der gemäß v. g. E-Mail mitgeteilten Fragestellungen.

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Der vorliegende Bericht enthält eine verdichtete Baugrundbeurteilung für das Gesamgebiet und geotechnische Empfehlungen für die Straßenzüge der 1.Phase der Baugrund-Haupterkundung. Nach Abstimmung mit den Planungsbeteiligten sollen diese Straßen im Bauablauf zeitlich zuerst hergestellt werden. Des Weiteren sind nach Vorgabe von IOW für Entwässserungsplanung einzelne Teilbereiche der Gesamtfläche berücksichtigt.

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Die Firma Steinfeld und Partner BERATENDE INGENIEURE mbB wurde beauftragt, basierend auf den vorhandenen Unterlagen, eine Baugrundbeurteilung mit geotechnischen Empfehlungen für die nordöstliche Erschließungsstraße im Projektgebiet Oberbillwerder zu erstellen. Anbei ist ein Untersuchungsbericht zu den Ergebnissen einer geotechnischen und schadstofftechnischen Baugrunderkundung.

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Die IPEG ist von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) mit der Projektent-wicklung für das Projektgebiet Oberbillwerder beauftragt. In diesem Zusammenhang ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die Erarbeitung eines Luftschadstoffgutachtens er-forderlich. Innerhalb des Gutachtens sind unter Berücksichtigung der geltenden Rechtslage die Auswirkungen des geplanten Bauvorhabens auf die Immissionssituation des Unter-suchungsgebietes zu untersuchen und zu bewerten.

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Die IPEG ist von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) mit der Projektentwicklung für das Projektgebiet Oberbillwerder beauftragt. Innerhalb der zu entwickelnden Flächen von 118 ha entstehen ca. 6 500 Wohnungen, neue Gewerbeflächen, Kindertagesstätten, Schulen sowie eine Landschaftsgestaltung mit erlebbarem Grabensystem, Freizeitund Erholungsangeboten.Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die o. g. Baumaßnahme wurde ein Gutachten zur Lufthygiene erstellt, welches als Grundlage der vorliegenden Untersuchung dient. In dieser Unterlage sind die Baustellenverkehre zu betrachten. Die Beurteilung der Maßnahme soll für die verkehrsrelevanten Luftschadstoffe Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstäube (PM10, PM2.5) im Vergleich mit bestehenden Grenzwerten der 39. BImSchV für das Jahr 2030, des frühesten Jahres der möglichen Inbetriebnahme der Planungsmaßnahme, erfolgen.

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Kurzfassung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes des Bezirksamtes Hamburg-Nord (2023)

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Aufgrund veränderter Planungsrandbedingungen soll das bestehende Konzept des wasserwirtschaftlichen Funktionsplans von Oberbillwerder, insbesondere in den inneren Bereichen des Stadtteils, ergänzt und konkretisiert werden. Die nachfolgenden Erläuterungen behandeln im Wesentlichen die Entwässerung der privaten Flächen. Die Entwässerung der privaten Flächen erfolgt in Abhängigkeit der baulichen Nutzung der Baugebiete und deren Lage im Plangebiet (z.B. Entfernung zum System des Grünen Loops, Anbindung an private Straßen, Konflikt mit öffentlichen Straßen, etc.). Die Anordnung der Bebauungen in den einzelnen Baugebieten (z.B. Blockrandbebauungen, offene Reihenbebauungen, etc.) hat ebenfalls einen Einfluss auf die Wahl der Entwässerung.

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IBA Hamburg GmbH bat Lärmkontor GmbH im Rahmen des sich konkretisierenden Städtebaus im Zuge der Masterplanung für das Projektgebiet Oberbillwerder kurzfristig eine Stellungnahme zur Verträglichkeit der geplanten Sportanlagen mit der umgebenden Wohnnutzung abzugeben. Auf Basis des übersandten Strukturplans des städtebaulichen Entwurfs mit Stand vom 09.09.2018 sollen die schalltechnischen Auswirkungen der geplanten Sportanlagen bei Vollauslastung auf die umgebenden Nutzungen, insbesondere das Wohnen, geprüft werden. Es sollen die schalltechnischen Auswirkungen der geplanten Neubaustrecke auf die umgebenden Nutzungen, insbesondere das Wohnen, geprüft werden. Hierbei ist eine fachliche Ersteinschätzung über mögliche Ansprüche auf Lärmschutz „dem Grunde nach“ zu geben.

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Die Freie und Hansestadt Hamburg stellt den Bebauungsplan Billwerder 30 / Bergedorf 120 / Neuallermöhe 2 („Oberbillwerder“) im Bezirk Hamburg-Bergedorf auf. Ziel des verbindlichen Bauleitplans ist die Planung des neuen Stadtteils Oberbillwerder. Oberbillwerder wird der 105. Hamburger Stadtteil und soll ein gemischt genutzter, urbaner Stadtteil mit einigen Tausend Wohneinheiten und Arbeitsplätzen werden. Aufgrund der verschiedenen zum Teil konkurrierenden Nutzungen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist eine gesamtheitliche schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung der Geräuschbelastung erforderlich. Im Rahmen dieser Untersuchung werden die Schalleinträge im Plangebiet ausgehend vom Verkehrslärm (Straße und Schiene) sowie dem Gewerbe-, Sport- und Freizeitlärm untersucht und unter Berücksichtigung der entsprechenden Regelwerke beurteilt.

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Die Freie und Hansestadt Hamburg stellt den Bebauungsplan Billwerder 30 / Bergedorf 120 / Neuallermöhe 2 („Oberbillwerder“) im Bezirk Hamburg-Bergedorf auf. Ziel des verbindlichen Bauleitplans ist die Planung des neuen Stadtteils Oberbillwerder.Für den Zeitraum nach Schaffung des oben genannten Planungsrechts ist bereits absehbar, dass die anschließende Baustellentätigkeit zur Herstellung der Infrastruktur und des Hochbaus eine erhöhte Anzahl von Baustellenfahrzeugen bedingt. Dieser Baustellenverkehr umfasst insbesondere schwere Lkw.Diese werden über das öffentlichen Straßenverkehrsnetz und die festgesetzten Planstraßen des oben genannten Bebauungsplans abgewickelt. Mit der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung ist für die zu erwartenden Baustellenverkehr zu prüfen, ob durch diese Verkehrszunahme ein relevanter Lärmzuwachs in der direkten schutzbedürftigen Nachbarschaft entsteht.

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Die Freie und Hansestadt Hamburg stellt den Bebauungsplan Billwerder 30 / Bergedorf 120 / Neuallermöhe 2 („Oberbillwerder“) im Bezirk Hamburg-Bergedorf, nördlich der stark frequentierten Bahnstrecke Hamburg-Berlin auf. Im Zuge des vorliegenden Gutachtens1 wird zur Gewährleistung einer sachgerechten Abwägung des genannten verbindlichen Bauleitplanverfahrens der festgestellte Schallschutzkonflikt mit dem Schienenlärm im Plangebiet näher untersucht. In diesem Zusammenhang wird aktiver Schallschutz (Schallschutzwand) auf der Nordseite des Bahn-damms entlang der Schienenstrecke für den neuen Stadtteil geprüft. Konkret ist eine Schallschutzwand in Lage, Länge und Höhe schallschutzfachlich zum Schutz der Pla-nungen (Gebäude und Freiraum) im Geltungsbereich des Bebauungsplans in einer fach-gerechten Höhe zu dimensionieren. Die Dimensionierung der Wand erfolgt dabei auf ein abgestimmtes Schutzziel und berücksichtigt überschlägig ein Kosten-Nutzen-Verhältnis.

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Es gilt zu überprüfen, inwiefern die Erschütterungsimmissionen (aus Schienenverkehr) eine Beeinträchtigung für die Erschließung des Planungsgebiets darstellen. Da keine erhöhten Erschütterungen entlang des Billwerder Billdeichs durch Straßenverkehr bzw. die anliegenden landwirtschaftlichen Betriebe zu erwarten sind, beschränken sich die Untersuchungen auf einen Streifen entlang der Bahntrasse im Süden des Baugebiets. Als Ergebnis dieses Berichts sollen Bereiche definiert werden in denen -voraussichtlich keine Maßnahmen zum Erschütterungsschutz erforderlich werden, -moderate Maßnahmen zum Erschütterungsschutz erforderlich werden (Frequenzabstimmung Estrich/ Decken), -erhöhte Maßnahmen zum Erschütterungsschutz erforderlich werden (elastische Gebäudelagerung).

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Aufgabenbeschreibung, Honorarermittlung und Vertrag zur Veloroute 13, Eppendorfer Weg von Eimsbütteler Chaussee bis Falkenried

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Für die Anbindung des Ladenbeker Furtweges an die B 5 in Hamburg-Bergedorf kommen im aktuellen Planungsstand die beiden Trassenvarianten 1 und 3 in Betracht. Vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG), Hamburg, wurden wir beauftragt, für die beiden Varianten eine Baugrundbeurteilung zu erstellen und die erforderlichen Gründungsmaßnahmen zur Herstellung der Straßen aufzuzeigen und kostenmäßig zu bewerten.

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Das Projektgebiet Oberbillwerder liegt im südöstlichen Bereich der Stadt Hamburg. Hier ist auf einer Fläche von ca. 118 Hektar (ohne äußere Maßnahmen) die Erschließung eines neuen Stadtteils geplant. Die Planungen erfolgen durch die IBA Hamburg GmbH. Der Planungsraum befindet sich in der Elbmarsch, die durch geringe Geländehöhen, oberflä-chennahe Grundwasserpotenziale und ungünstige Baugrundverhältnisse gekennzeichnet ist. Aufgrund dieser Situation sind mit den erforderlichen Bodeneingriffen der Erschließung Aus-wirkungen auf die Grundwassersituation zu erwarten. Durch die BWS GmbH wurden im Jahr 2022 im Auftrag des Büros Grundbauingenieure Steinfeld und Partner Beratende Ingenieure mbB eine Analyse der hydrogeologischen Situation und Prognoserechnungen zu möglichen vorhabenbezogenen Auswirkungen auf die Grundwassersituation1 durchgeführt.

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Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens zum B-Plan Billwerder 30 / Bergedorf 120 / Neuallermöhe 2 / Lohbrügge 95 ("Oberbillwerder") ist eine schalltechnische Untersuchung zu erstellen. Eine wesentliche Grundlage dieser Untersuchung stellen die prognostizierten Verkehrsmengen für die künftige innere Erschließung sowie die Anbindungspunkte Oberbillwerders an das übergeordnete Straßennetz dar.

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Die IBA Hamburg GmbH hat im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg einen Masterplan zur Entwicklung des Plangebietes Oberbillwerder erarbeitet. In diesem Zusammenhang sind, in enger Ab-stimmung mit dem Städtebau und der Freiraumplanung, die verkehrlichen Belange zu berücksichtigen. Hierbei ist vor allem zu prüfen, wie der neue Stadtteil klein- und großräumig an das vorhandene Straßennetz angebunden und verträglich in die umliegenden Stadtteile integriert werden kann.

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Die IBA Hamburg GmbH erarbeitet im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg bis Ende 2018 einen Masterplan zur Entwicklung des Plangebietes Oberbillwerder. Zur Vorbereitung eines städtebaulich- freiraumplanerischen Wettbewerbes soll eine verkehrliche Machbarkeitsstudie erstellt werden, in der vor allem zu prüfen ist, wie deder neue Stadtteil klein- und großräumig an das vorhandene Straßennetz angebunden werden kann. Darüber hinaus sind Vorschläge für einen leistungsfähigen ÖPNV, zur Einbindung in das bezirkliche und hamburgweite Radverkehrsnetz sowie für ein multimodales Mobilitätskonzept mit dem Ziel einer deutlichen Reduzierung des Anteils des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) zu entwickeln. Dies erfolgt mit der vorliegenden verkehrstechnischen Stellungnahme.

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Die IBA Hamburg GmbH hat im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg einen Masterplan zur Entwicklung des Plangebietes Oberbillwerder erarbeitet. In diesem Zusammenhang sind, in enger Ab-stimmung mit dem Städtebau und der Freiraumplanung, die verkehrlichen Belange zu berücksichtigen. Hierbei ist vor allem zu prüfen, wie der neue Stadtteil klein- und großräumig an das vorhandene Stra-ßennetz angebunden und verträglich in die umliegenden Stadtteile integriert werden kann. Aufbauend auf der Verkehrsuntersuchung von ARGUS 2017 wurde festgelegt, dass das Gebiet in drei Richtungen angebunden werden soll.

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Ingenieurvertrag, Aufgabenbeschreibung und Honorarermittlung zur Berlinertordammbrücke, Bautechnische Beweissicherung

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