Dokument
20.02.2018
Umsetzung des Bundesgesetzes zur Reform der Juristenausbildungsordnung vom 11.07.2002 durch das Hamburgische Juristenausbildungsgesetz; Beibehalten der zweiphasigen Ausbildung, stärkere Praxisorientierung, Berücksichtigung der Bedeutung des internationalen Rechtsverkehrs, Qualifikation im Bereich Kommunikationsfähigkeit; Verbesserung der Betreuungsrelation an den juristischen Fakultäten durch Erhöhung des Curricularnormwertes; Einführung einer Zwischenprüfung; Außer-Kraft-Treten der bisherigen Juristenausbildungsordnung
Formate:
pdf
- Gesetze & Justiz
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