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396 Suchergebnisse für "*"

Das Plangebiet nördlich des Broderswegs sowie westlich der Magdalenenstraße zwischen Böhmersweg und Milchstraße wird wie folgt begrenzt: Mittelweg - Böhmersweg - Magdalenenstraße - Milchstraße - Westgrenzen der Flurstücke 615, 612, 611, 610, 609, West- und Südgrenzen des Flurstücks 608, Westgrenze des Flurstücks 607, über das Flurstück 2185 (Brodersweg) der Gemarkung Harvestehude.

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Grothwisch - Landesgrenze - Bönningstedter Weg - Südgrenze Flurstück 6986. Ost-, Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 5953 der Gemarkung Schnelsen - Klaus-Nanne Straße - Königskinderweg - Südwestgrenze des Flurstücks 7351 (Königskinderweg) der Gemarkung Schnelsen.

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Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Holsteiner Chaussee - Bahnanlagen (AKN) - Südgrenze des Flurstücks 8825 der Gemarkung Schnelsen - Landesgrenze - Nordgrenze des Flurstücks 7603 der Gemarkung Schnelsen.

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An der Alster - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 943 - Koppel - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 943 der Gemarkung St. Georg-Nord.

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Nord- und Ostgrenzen des Flurstücks 4259 - nördlicher Sportplatzring - Basselweg - südlicher Sportplatzring - Westgrenze der Flurstücke 4757, 1130, 2194 - westlicher Sportplatzring - Westgrenze des Flurstücks 3099 - Südgrenze der Flurstücke 3096, 3097 - Stellinger Steindamm - Nordgrenze des Flurstücks 3098 - Westgrenze des Flurstücks 4259 der Gemarkung Stellingen

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Das Vorhaben besteht aus zwei Teilen, dem Bereich des jetzigen Sportplatzes (Teilbereich (1) und dem Bereich des zukünftigen, verlagerten Sportplatzes (Teilbereich 2). Bereiche an der Efftingestraße und östlich der Fläche Am Neumarkt 40 werden als Arrondierungsflächen einbezogen.

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Hebebrandstraße - Bahnanlagen - Alte Wöhr - Saarlandstraße - über die Flurstücke 1311 (Jahnring) und 1618 (Jahnbrücke), Westgrenzen der Flurstücke 1615, 1608, 1318 und 1591 der Gemarkung Alsterdorf.

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- Lärmaktionsplanung nach Umgebungslärmrichtlinie für den Ballungsraum Hamburg - Überwachung der Einhaltung von Nachtflugbeschränkungen und Erteilung von Ausnahmegenehmigungen; - Fluglärmbeschwerdemanagement - Berechnung der Fluglärmschutzzonen nach dem Fluglärmgesetz von Juni 2007

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Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen: Karte zur Beurteilung der Einbaufähigkeit von Ersatzbaustoffen unter Berücksichtigung der Grundwasserflurabstände und der Deckschichtsituation; in Überschwemmungsgebieten, Wasserschutzgebieten und Naturschutzgebieten ist der Einsatz von wassergefährdenden Stoffen verboten (sind im Geoportal als zusätzliche Layer auswählbar). Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst, WFS-Downloaddienst und über die OGC API - Features (OAF) Hamburg bereitgestellt.

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Das Niederschlagsentwässerungs-Informationssystem (NEwIS) enthält Entwässerungsnetzdaten von Hamburg und setzt sich aus einem Datensatz der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und einem Datensatz von Hamburg Wasser zusammen. Der vorliegende Datensatz enthält das Teilnetz der FHH. Die Daten werden von Hamburg Wasser zentral zusammengeführt, bereitgestellt und fortlaufend aktualisiert. Bisher sind in dem Dienst Daten aus den Bezirken Harburg, Eimsbüttel, Altona sowie Nord enthalten. Die Digitalisierung im Bezirk Wandsbek läuft derzeit. Im Anschluss werden der Bezirke Mitte und Bergedorf digitalisiert. Die Daten enthalten Lage- und Sachinformationen zu allen Objekten (Knoten, Stränge) mit einer Auswahl an Attributen. Aktualisierungen und/oder Korrekturen können an geodatenservice@hamburgwasser.de gesendet werden.

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Die ca. 20.000 eingetragenen Wasserrechte beinhalten die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser. Folgende Kategorien von Nutzungsrechten werden geführt: Grundwasser: - Absenken und sonstige Nutzung - Einleiten ins Grundwasser - Energiegewinnung - Entnahme aus Grundwasser Oberflächengewässer: - Anlage an/in/über Gewässern - Ausbau/Unterhaltung - Einleiten in Oberflächengewässer - Entnahme aus Oberflächengewässer - Hochwasserschutz - Stauen - Sonstige Nutzungen Die Eintragung der Wasserrechte erfolgt im Wasserbuch, das nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) zu führen ist. Das Wasserbuch wird vom Amt für Umweltschutz geführt und beinhaltet die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Die hier bereitgestellten Daten beinhalten eine Kartendarstellung und einen Download-Dienst mit den Orten und wesentlichen Inhalten der Wasserrechte. Ein kompletter Vorgang im Wasserbuch besteht aus einer digitalen, stichwortartigen Kurzbeschreibung des Nutzungsrechtes, die durch eine digitale Akte ergänzt wird, die eine Kopie des Bescheides oder der sonstigen Schriftstücke enthält, durch die das Nutzungsrecht begründet wird. Die Akten der Wasserrechte können im Amt für Umweltschutz eingesehen werden. Die Daten werden als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst bereitgestellt.

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Gefördert wird der Bau von Dachbegrünung auf Gebäuden im Innenstadtbereich Hamburg und Innenstadtbereich Bergedorf im Rahmen der Hamburger Gründachstrategie. Bei Maßnahmen in der Inneren Stadt sowie im Innenbereich von Bergedorf (s. Markierung auf der Karte) erhöht sich die Grundförderung im Förderprogramm der Investitions- und Förderbank um 15%.

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In der Gesamtdarstellung werden die Inhalte der Einzeldarstellungen der "Fachgrundlage Biotopverbund" von 2012 im Überblick dargestellt. Dabei werden für die Gewässer-, Trocken-, Feucht- und Waldlebensräume die jeweiligen Kern- und Verbindungsflächen dargestellt, sowie Flächen von Rastgebieten für Zugvögel. Außerdem wurden die Flora-Fauna-Habitat-Gebiete und die EG-Vogelschutzgebiete in die fachliche Flächenkulisse des Biotopverbunds mit aufgenommen, weil der Biotopverbund zur Verbesserung des Zusammenhangs des Netzes „Natura 2000“ beitragen soll. Ergänzend werden durch Punktsymbole die wichtigsten Übergangspunkte der Gewässer-, Trocken-, Feucht- und Waldlebensräume zu den Nachbarbundesländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen dargestellt. In dieser Gesamtdarstellung werden für alle vier Lebensräume die Verbindungsräume zusammengefasst dargestellt. Verbindungsräume sind Bereiche, die gewisse Verbundbeziehungen über die Kern- und Verbindungsflächen hinaus aufweisen, jedoch nicht als Biotopverbundflächen im engeren Sinne einzustufen sind.

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Datensatz 12.03.2024

Hafenmessfahrten 2013 Hamburg

An der Elbe und im Hafen werden zusätzlich zum Betrieb der Messstationen mehrfach im Jahr mobile Messungen mit einem Messschiff durchgeführt. Im Jahr 2013 wurden vier Untersuchungen der Wasserqualität im Hamburger Elbeabschnitt vorgenommen. Die Fahrten wurden im Mai, Juni, August und November durchgeführt. Die Ergebnisse können hier in verschiedenen Karten angesehen werden.

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Datensatz 12.03.2024

Hafenmessfahrten 2018 Hamburg

An der Elbe und im Hafen werden zusätzlich zum Betrieb der Messstationen mehrfach im Jahr mobile Messungen mit einem Messschiff durchgeführt. Im Jahr 2018 wurden vier Untersuchungen der Wasserqualität im Hamburger Elbeabschnitt vorgenommen. Die Fahrten wurden im April, Mai, Juni und August durchgeführt. Die Ergebnisse können hier in verschiedenen Karten angesehen werden.

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Datensatz 12.03.2024

Hafenmessfahrten 2019 Hamburg

An der Elbe und im Hafen werden zusätzlich zum Betrieb der Messstationen mehrfach im Jahr mobile Messungen mit einem Messschiff durchgeführt. Im Jahr 2019 wurden drei Untersuchungen der Wasserqualität im Hamburger Elbeabschnitt vorgenommen. Die Fahrten fanden im April, Juni, August statt. Die Ergebnisse können hier später in verschiedenen Karten angesehen werden.

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Im Rahmen der fachlichen Untersuchungen zum Biotopverbund in Hamburg wurde 2012 eine gesonderte Biotopverbunddarstellung für die Gewässerlebensräume entwickelt. Hier werden für die Gewässerlebensräume die Kern- und Verbindungsflächen, länderübergreifenden Anknüpfungspunkte sowie die Verbindungsräume dargestellt. Die Fließgewässer und ihre Auen stellen wichtige natürliche Verbindungslinien in der Stadt dar und bieten ebenso wie die Stillgewässer wertvolle Lebensräume für seltene Tier- und Pflanzenarten. Kern- und Verbindungsflächen: Kernflächen sind die naturschutzfachlich wertvollen Lebensräume mit ihren oftmals seltenen Pflanzen- und Tierarten, die vorrangig dem Schutz der vorhandenen Populationen standorttypischer Arten, Lebensräume und Lebensgemeinschaften dienen. Von den Kernflächen gehen zudem Wiederbesiedlungsprozesse anderer Flächen aus. Um die Kernflächen miteinander zu verbinden, werden zwischen ihnen geeignete Verbindungsflächen und –elemente identifiziert. Bei den Auswertungen für eine Biotopverbunddarstellung der Gewässerlebensräume wurden die beiden Kategorien zusammenfassend betrachtet und dargestellt. Länderübergreifende Anknüpfungspunkte: Die Natur macht nicht vor Grenzen halt. Der Biotopverbund überschreitet von daher im Normalfall mehr oder weniger deutlich die Landesgrenzen. Die wichtigsten Übergangspunkte zu den Nachbarbundesländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen werden mit Punktsymbolen dargestellt. Verbindungsräume: Die Verbindungsräume sind Bereiche, die gewisse Verbundbeziehungen über die Kern- und Verbindungsflächen hinaus aufweisen. Diese sind jedoch so locker, dass diese Bereiche nicht als Biotopverbundflächen im engeren Sinne einzustufen sind.

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Im Rahmen der fachlichen Untersuchungen zum Biotopverbund in Hamburg wurde 2012 eine gesonderte Biotopverbunddarstellung für die Trockenlebensräume entwickelt. Hier werden für die Trockenlebensräume die Kern- und Verbindungsflächen, die Hauptverbundachsen, länderübergreifenden Anknüpfungspunkte sowie die Verbindungsräume dargestellt. Trockenlebensräume sind in Hamburg nur auf wenige Bereiche beschränkt, die vor allem durch eiszeitliche Sande geprägt sind. Weitere Trockenlebensräume bestehen an trockenen Hängen oder im Bereich von Aufschüttungsflächen. Kernflächen: Kernflächen sind die naturschutzfachlich wertvollen Lebensräume mit ihren oftmals seltenen Pflanzen- und Tierarten, die vorrangig dem Schutz der vorhandenen Populationen standorttypischer Arten, Lebensräume und Lebensgemeinschaften dienen. Von den Kernflächen gehen zudem Wiederbesiedlungsprozesse anderer Flächen aus. Verbindungsflächen und -elemente: Um die Kernflächen miteinander zu verbinden, werden zwischen ihnen geeignete Verbindungsflächen und -elemente identifiziert und dargestellt. Hauptverbundachsen: Mit den Hauptverbundachsen werden die wichtigsten Verbindungslinien gekennzeichnet, da diese eine herausgehobene Bedeutung für die räumlichen Zusammenhänge der einzelnen Biotopverbundflächen haben. Länderübergreifende Anknüpfungspunkte: Die Natur macht nicht vor Grenzen halt. Der Biotopverbund überschreitet von daher im Normalfall mehr oder weniger deutlich die Landesgrenzen. Die wichtigsten Übergangspunkte zu den Nachbarbundesländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen werden mit Punktsymbolen dargestellt. Verbindungsräume: Die Verbindungsräume sind Bereiche, die gewisse Verbundbeziehungen über die Kern- und Verbindungsflächen hinaus aufweisen. Diese sind jedoch so locker, dass diese Bereiche nicht als Biotopverbundflächen im engeren Sinne einzustufen sind.

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Im Rahmen der fachlichen Untersuchungen zum Biotopverbund in Hamburg wurde 2012 eine gesonderte Biotopverbunddarstellung für die Waldlebensräume entwickelt. Hier werden für die Waldlebensräume die Kern- und Verbindungsflächen, die Hauptverbundachsen, länderübergreifenden Anknüpfungspunkte sowie die Verbindungsräume dargestellt. Der Biotopverbund der Waldlebensräume wird gebildet aus den eigentlichen Waldflächen und aus baumgeprägten öffentlichen Grün- und Parkanlagen sowie Friedhöfen. Kernflächen: Kernflächen sind die naturschutzfachlich wertvollen Lebensräume mit ihren oftmals seltenen Pflanzen- und Tierarten, die vorrangig dem Schutz der vorhandenen Populationen standorttypischer Arten, Lebensräume und Lebensgemeinschaften dienen. Von den Kernflächen gehen zudem Wiederbesiedlungsprozesse anderer Flächen aus. Verbindungsflächen und -elemente: Um die Kernflächen miteinander zu verbinden, werden zwischen ihnen geeignete Verbindungsflächen und -elemente identifiziert und dargestellt. Hauptverbundachsen: Mit den Hauptverbundachsen werden die wichtigsten Verbindungslinien gekennzeichnet, da diese eine herausgehobene Bedeutung für die räumlichen Zusammenhänge der einzelnen Biotopverbundflächen haben. Länderübergreifende Anknüpfungspunkte: Die Natur macht nicht vor Grenzen halt. Der Biotopverbund überschreitet von daher im Normalfall mehr oder weniger deutlich die Landesgrenzen. Die wichtigsten Übergangspunkte zu den Nachbarbundesländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen werden mit Punktsymbolen dargestellt. Verbindungsräume: Die Verbindungsräume sind Bereiche, die gewisse Verbundbeziehungen über die Kern- und Verbindungsflächen hinaus aufweisen. Diese sind jedoch so locker, dass diese Bereiche nicht als Biotopverbundflächen im engeren Sinne einzustufen sind.

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Einzelfeuerungen im Anwendungsbereich der 44. BImSchV (mittelgroße Feuerungsanlagen z.B. Heizkessel, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen), die eine Feuerungswärmeleistung von gleich oder mehr als 1 MW aufweisen, sind gemäß § 6 der 44. BImSchV registrierpflichtig und müssen bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Die Pflicht gilt unmittelbar gegenüber dem Anlagenbetreiber von Anlagen, die in den Anwendungsbereich der 44. BImSchV fallen. Weiteres zur Anzeigepflicht in Hamburg ist auf dem Hamburger Internetauftritt zur 44. BImSchV beschrieben: https://www.hamburg.de/fachthemen/15025250/44bimschv/

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