Das Gutachten prognostiziert die aus der Nutzung der Tiefgarage und aus dem anlagenbezogenen Verkehr im Plangebiet entstehenden Lärmimmissionen für die umliegende Wohnbebauung.
Im Gutachten werden die Verkehrslärmimmissionen im Plangebiet prognostiziert, die Lärmimmissionen aus gewerblichen Nutzungen auf der Grundlage der Betriebsabläufe in umliegenden Gewerbebetrieben ermittelt und geprüft, ob Maßnahmen zum Schallschutz erforderlich sind.