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36035 Suchergebnisse für "vertrag"

Tagesordnungspunkte: Begrüßung und Verpflichtung eines neuen Ausschussmitglieds; Mitteilungen; Monatsbericht an die Wohnungsbaukoordinatorin gemäß Ziffer 7 des Vertrages für Hamburg – Wohnungsneubau; Bauanträge; Bauanträge - Neuvorstellungen; Bauanträge - Neuvorstellungen Tischvorlagen; Mitteilungen; Bauanträge zur Kenntnisnahme; Verschiedenes;

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Dokument 22.08.2025

Veloroute 6, An der Alster

Zuschlagsschreiben, Vertrag und Honorarermittlung zur Maßnahme Veloroute 6 - An der Alster

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Anpassungen an die am 01.01.2026 in Kraft tretende Hamburgische Bauordnung (HBauO), überwiegend Anpassung von Verweisungen; Änderungen des Bauleitplanfeststellungs- und des Bezirksverwaltungsgesetzes zur Harmonisierung mit bundesrechtlichen Vorschriften; Art. 1 Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 06.07.2006 (HmbGVBl. S. 404, 452), zuletzt geändert am 20.12.2022 (HmbGVBl. 2023 S. 11), Änderung § 29 Ersetzen des Wortes "Vorbehaltsgebieten" durch das Wort "Senatsplangebieten"; Art. 2 Änderung des Bauleitplanfeststellungsgesetzes vom 30.11.1999 (HmbGVBl. S. 271), zuletzt geändert am 23.05.2025 (HmbGVBl. S. 351), Änderung § 1 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2, § 6 Absatz 1 Nummer 1 und § 11 Absatz 2 zur Anpassung der Vorschriften an die Änderung von § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches, § 5 Absatz 1 Satz 1 Anpassung von Verweisungen, § 7 Absatz 1 Satz 1 Ersetzen des Wortes "Vorbehaltsgebieten" durch das Wort "Senatsplangebieten"; Art. 3 Änderung der Hamburgischen Bauordnung vom 06.01.2025 (HmbGVBl. S. 93), geändert am 06.01.2025 (HmbGVBl. S. 93, 127), Änderung § 59 Anfügung Absatz 4, Änderung § 64 Absatz 1: Änderung Satz 1, Streichung Satz 2 und Satz 3; Änderung § 64a Streichung Satz 2 und Satz 3, Änderung § 67 Absatz 1 Satz 1 und § 72 Absatz 7 Satz 1; Art 4 Änderung des Gesetzes zum Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt-Abkommen) vom 22.12.1992 (HmbGVBl. S. 313), zuletzt geändert am 21.07.2016 (HmbGVBl. S. 434, 435), redaktionelle Änderungen von Artikel 2 Absatz 5 und Absatz 6; Art. 5 Änderung des Hamburgischen Abwassergesetzes vom 24.07.2001 (HmbGVBl. S. 258, 280), zuletzt geändert am 06.01.2025 (HmbGVBl. S. 93, 127), Anfügung § 5a Satz 4, Ersetzen einer Textstelle in § 7 Absatz 4, § 8 Absatz 3 Ersetzen der Textstelle "§ 79 HBauO in der jeweils geltenden Fassung" durch die Textstelle "§ 83 HBauO" und 13 Absatz 5 Satz 1 Ersetzen der Textstelle "§§ 20 bis 22a" durch Textstelle "§§ 17 bis 22"; Art. 6 Änderung des Denkmalschutzgesetzes vom 05.04.2013 (HmbGVBl. S. 142), zuletzt geändert am 05.03.2025 (HmbGVBl. S. 268), § 2 Absatz 1, Art. 7 Änderung des Wohnwagengesetzes vom 25.05.1999 (HmbGVBl. S. 93), zuletzt geändert am 15.07. 2015 (HmbGVBl. S. 193, 195), § 1 Absatz 2, Art. 8 Änderung des Hamburgischen Wassergesetzes vom 29.03.2005 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am 04.12.2012 (HmbGVBl. S. 510, 519), § 67 Absatz 2, Art. 9 Änderung des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes vom 19.12.2019 (HmbGVBl. 2020 S. 13), § 7 Absatz 1 Satz 3, Art. 10 Änderung des Gesetzes über die Hamburg Port Authority vom 29.06.2005 (HmbGVBl. S. 256), zuletzt geändert am 05.03.2025 (HmbGVBl. S. 268), § 3 Absatz 1 Satz 1, jeweils Anpassung von Verweisungen; Art. 11 Änderung der Verordnung über Anforderungen an Hersteller von Bauprodukten und Anwender von Bauarten vom 20.05.2003 (HmbGVBl. S. 132), zuletzt geändert am 21.12.2010 (HmbGVBl. S. 655, 658); Art 12 Änderung der Verordnung über die Überwachung von Tätigkeiten mit Bauprodukten und bei Bauarten vom 20.05.2003 (HmbGVBl. S. 133), geändert am 03.07.2007 (HmbGVBl. S. 194); Art. 13 Inkrafttreten

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Tagesordnungspunkte: Mitteilungen; Monatsbericht an die Wohnungsbaukoordinatorin gemäß Ziffer 7 des Vertrages für Hamburg – Wohnungsneubau; Bauvorhaben Barnerstraße Sachstandsbericht des Amtes (Angemeldet von der Fraktion DIE LINKE in der Sitzung vom 22.07.2025); Bauanträge; Bauanträge - Erneute Vorlagen; Bauanträge - Neuvorstellungen; Bauanträge - Erneute Vorlagen Tischvorlagen; Bauanträge - Neuvorstellungen Tischvorlagen; Mitteilungen; Bauanträge zur Kenntnisnahme; Verschiedenes;

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Vertrag zur gutachterlichen Fortschreibung des Basisgutachtens (2017) und der Folgegutachten zum Thema Baukosten in Hamburg. Damit soll die Beobachtung und Messung der Baukostensituation in Hamburg in den kommenden Jahren im Bereich Wohnungsbau fortgesetzt werden.

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Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung für Personalmarketingdienstleistungen wurde 35 Dienststellen der Stadt Hamburg ein vereinfachter Zugang zum Einkauf von Personalmarketingdienstleistungen ermöglicht. Bei diesem Dokument handelt sich um die Zuschlagserteilung für das Los 2 und das Los 3 an grapevine marketing GmbH des Vergabeverfahrens mit der Nummer 2023001778. Im Zusammenhang zu dieser Datei stehen die Leistungsbeschreibung zu dieser Rahmenvereinbarung und die Zuschlagserteilung für Los 1 an Saint Elmo's GmbH & Co. KG.

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Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung für Personalmarketingdienstleistungen wurde 35 Dienststellen der Stadt Hamburg ein vereinfachter Zugang zum Einkauf von Personalmarketingdienstleistungen ermöglicht. Bei diesem Dokument handelt sich um die Zuschlagserteilung für das Los 1 an Saint Elmo's GmbH & Co. KG des Vergabeverfahrens mit der Nummer 2023001778. Im Zusammenhang zu dieser Datei stehen die Leistungsbeschreibung zu dieser Rahmenvereinbarung und die Zuschlagserteilung für Los 2 und Los 3 an grapevine marketing GmbH.

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Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung für Personalmarketingdienstleistungen wurde 35 Dienststellen der Stadt Hamburg ein vereinfachter Zugang zum Einkauf von Personalmarketingdienstleistungen ermöglicht. Bei diesem Dokument handelt sich um die Leistungsbeschreibung dieses Vergabeverfahrens mit der Nummer 2023001778. Im Zusammenhang zu dieser Datei stehen die Zuschlagserteilung für Los 1 an Saint Elmo's GmbH & Co. KG und die Zuschlagserteilung für Los 2 und Los 3 an grapevine marketing GmbH.

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Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) als Auftraggeber, beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages für die Zeit von 01.10.2025 bis 30.09.2027. Darüber hinaus besteht die Option der viermaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bis maximal zum 30.09.2031. Bedarfsträger ist die Behörde für Inneres und Sport, Amt Feuerwehr. Das Gebäude, welches den Dienstort dieser Ausschreibung darstellt, befindet sich aktuell im Bau. Die ausgeschriebene Leistung umfasst die personelle Sicherstellung des Sicherheitsarbeitsplatzes sowie des separaten Empfangsarbeitsplatzes für das neue Dienstgebäude der Feuerwehr Hamburg, Postanschrift Eiffestraße 56 in Hamburg

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Vergabeunterlagen: EVB-IT Vertrag, Leistungsbeschreibung und Preisblatt.

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Tagesordnungspunkte: Feststellung der Beschlussfähigkeit; Öffentliche Fragestunde; Austausch zum Thema Pflegekinder (Referierende: Vertretungen der Sozialbehörde); Fachkräftestrategie in der Sozialwirtschaft Hamburg – Mögliche Maßnahmen gegen die Stellenfluktuation (Referierende: Vertretungen der Sozialbehörde); Jugendzentrum Osdorfer Born Beschlussempfehlung des Amtes; Bericht des Amtes zum Gebäudemanagement: energetische Sanierungsfahrpläne, Instandhaltungen und Sanierungen Mitteilungsdrucksache des Amtes (Vertagt aus der Sitzung vom 07.05.2025); Haushalt; Festlegung eines inhaltlichen Schwerpunktes für den kommenden Bericht des Amtes zur Auswertung der Hilfen zur Erziehung und vorgenommenen Inobhutnahmen in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 01.10.2025; Präventivmaßnahmen Häusliche Gewalt - Austausch über etwaige Referierendeneinladung und Fragestellungen (Angemeldet in der Sitzung vom 07.05.2025); Regelhafte Berichte des Amtes gemäß 19 BezVG-Vereinbarung; Halbjährlicher Bericht über die Belegungssituation in Groß- und Notunterkünften (Altersstruktur und sich daraus ergebende Bedarfe) sowie der Infrastruktur für Kinder und Jugendliche (z.B. Spiel- und anderweite Freizeitangebote, Schul- und Kita-versorgung, halboffene Betreuungsangebote) Mitteilungsdrucksache des Amtes; Stellen in den kommunalen Einrichtungen Mitteilungsdrucksache des Amtes; Stellenentwicklung beim ASD Mitteilungsdrucksache des Amtes; Mitteilungen; Ausschreibung zur Implementierung eines Kinder- und Jugendbeirats im Bezirk Altona Mitteilungsdrucksache des Amtes; Jugendgerechte Freiräume schaffen: Beteiligung und Gestaltung öffentlicher Räume gemeinsam mit jungen Menschen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2025; Bauliche Mindeststandards in öffentlicher Unterbringung von Kindern und Jugendlichen jetzt verbindlich machen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.03.2025; Narrativer Bericht 2024 zur Familienbildung und -beratung Mitteilungsdrucksache des Amtes; Verschiedenes;

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Der Gesamtplan Mit dem Masterplan Magistralen 2040+ schafft die FHH ein gemeinsames Zielbild, das als Orientierungsrahmen für alle zukünftigen Planungen und Projekte an den Magistralen dient. Der Masterplan widmet sich zwölf Magistralen, die zusammengenommen ein wichtiges verkehrliches und auch siedlungsstrukturelles Rückgrat der gesamten Stadt bilden. Zu diesen zwölf Straßenzügen, die stellvertretend für die weiteren Ein- und Ausfallstraßen der Stadt stehen, zählen acht nördlich der Elbe verlaufende Magistralen (M1–M8), zwei Magistralen südlich der Elbe in Harburg (M9 und M10) sowie der sogenannte Ring 2 (M11), der sich um die Innere Stadt legt, und die Verbindungsachse über die Elbinseln (M12). Die Ziele des Masterplans Magistralen 2040+ lauten: • Magistralen sind lebendige und vielfältige Räume. • Magistralen sind Schwerpunkträume der Innenentwicklung. • Magistralen sind zukunftsfähige Mobilitätsräume. • Magistralen sind klimaangepasste Räume. Die Ziele werden in einem Gesamtplan gebündelt und verortet. Der Gesamtplan dient als prägnantes Bild der Magistralenentwicklung. Er stellt die wichtigsten Themen und Handlungsbedarfe für die unterschiedlichen Stadtbereiche auf einen Blick dar und zeigt auf, wo die räumlichen Schwerpunkte in der Anwendung einzelner Ziele liegen: • Wo ein gewisses Maß an Lebendigkeit und Funktionsvielfalt vorhanden ist, insbesondere in den Zentren und den Bereichen der Inneren Stadt, werden diese Qualitäten weiter gestärkt – mit besonderem Augenmerk auf attraktive öffentliche Räume. • In der durch das Schnellbahnnetz gut erschlossenen Urbanisierungszone und in der angrenzenden Äußeren Stadt werden die Magistralen zu Schwerpunkten der Innenentwicklung für zusätzliches Wohnen und Gewerbe sowie die Entwicklung gemischter Quartiere. Dem Vertrag für Hamburgs Stadtgrün mit dem Ziel, das Grüne Netz zu erhalten und weiterzuentwickeln, wird dabei Rechnung getragen. • Auch in der Äußeren Stadt bieten sich an den Magistralen in gut erreichbaren Lagen Möglichkeitsräume einer behutsamen Innenentwicklung. Hier werden die Magistralen zu Vorreitern einer höheren Dichte und Sinnbild für urbanes Wohnen und Arbeiten im Übergang zwischen Stadt und Verflechtungsraum, ohne Hamburgs Charakter als grüne Metropole zu verlieren. • Dort, wo Rahmenbedingungen es ermöglichen, wird angestrebt, die Magistralen zugunsten des Umweltverbundes umzugestalten. Ein strategisches Handeln mit dem Ziel der Klimaanpassung ist, in unterschiedlichem Maße und als Reaktion auf unterschiedliche Auswirkungen des Klimawandels, an vielen Abschnitten der Magistralen erforderlich. Insbesondere dort, wo ein Umbau im Straßenraum erfolgt, werden die Chancen für eine klimagerechte Gestaltung der Magistralen genutzt. Eine differenzierte Darstellung von Handlungsstrategien und -räumen, die sich aus den vier übergeordneten Zielen des Masterplans Magistralen ergeben, erfolgt in vier Strategiekarten: Lebendigkeit und Vielfalt der Magistralen stärken, Magistralen als Schwerpunkträume der Innenentwicklung qualifizieren, Klimaangepasste und gesund Magistralenräume schaffen, Mobilitätsräume zukunftsfähig gestalten . Weitere Inhalte des Masterplans Magistralen 2040+ sind: • Für jede einzelne der zwölf Magistralen werden wichtige Planungsinhalte analog zu den Zielen in einem Magistralen-Profil übersichtlich dargestellt und konkretisiert. Die Profile stellen thematische und räumliche Schwerpunkte im linearen Zusammenhang der Magistrale dar. • Neben den räumlich-strategischen Aussagen der Strategiekarten und Magistralen-Profile (Wo gibt es Entwicklungspotenzial für verschiedene Funktionen?) beinhaltet der Masterplan qualitativ-gestalterische Zielbilder (Wie sollen die Magistralenräume in verschiedenen räumlichen Situationen zukünftig aussehen?). Anhand von Gestaltungsprinzipien wurden für neun Raumtypen - d.h. für unterschiedliche, wiederkehrende Situationen an den Magistralen - idealtypische gestalterische Zielbilder erarbeitet als Leitfaden für die weitere planerische Arbeit in den Magistralenräumen. • Um die Umsetzung des Masterplans an konkreten Orten einzuleiten, werden Modellräume benannt, für die gemeinsam mit den Bezirksämtern und Fachbehörden an Ideen für die Umsetzung der Magistralenziele weitergearbeitet wird. • Eine Übersicht planerischer Instrumente zeigt Möglichkeiten auf, wie die planerischen Ziele des Masterplans Magistralen in die Umsetzung gebracht werden können. Mit der Erstellung des Masterplans Magistralen wird der Grundstein für die integrierte Entwicklung der Magistralen in Hamburg gelegt. Die genannten Bausteine des Masterplans bilden die Grundlage für vertiefende Konzepte und Projekte, die sich zu einem stimmigen Gesamtbild zusammenfügen sollen. Bereits vorliegende strategische Konzepte und räumlichen Planungen der Behörden und Bezirksämter wurden bei der Erarbeitung des Masterplans Magistralen berücksichtigt. Die Inhalte des Masterplans Magistralen werden nach der Beschlussfassung durch die Behörden und Realisierungsträger, Bezirksämter und operativen Dienststellen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit in Planung und Umsetzung aufgegriffen und konkretisiert. Dies geschieht insbesondere in weiteren Fachplanungen, informellen bezirklichen Planungen wie auch in der verbindlichen Bauleitplanung, in die der Masterplan Magistralen als Abwägungsbelang einzubeziehen ist. Die Aufstellung von Bebauungsplänen liegt bei den Bezirken. Für die Bezirksämter ist der Masterplan Magistralen als strategischer Rahmen für die verschiedenen Projekte und Maßnahmen zu Grunde zu legen (städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB)) und gemäß den lokalen Möglichkeiten und Notwendigkeiten räumlich und inhaltlich zu konkretisieren.   Der Masterplan Magistralen 2040+ umfasst vier thematische Strategiekarten, die die Ziele der Magistralenentwicklung räumlich umsetzen und den Gesamtplan konkretisieren. Jede der vier Strategiekarten bildet das Magistralennetz auf gesamtstädtischer Ebene ab. Die Karten widmen sich dabei jeweils einem thematischen Schwerpunkt und wurden gemeinsam mit den zuständigen Hamburger Fachbehörden, den Bezirksämtern und wesentlichen Stakeholdern erarbeitet: 1. Lebendigkeit und Vielfalt der Magistralen stärken 2. Magistralen als Schwerpunkträume der Innenentwicklung qualifizieren 3. Mobilitätsräume zukunftsfähig gestalten 4. Klimaangepasste Magistralenräume schaffen Die Karten basieren auf einer Auswertung von vorliegenden Analysen und Konzepten der Freien und Hansestadt Hamburg (Stand: Mai 2023) sowie eigenen Erhebungen. Die formulierten Handlungsstrategien geben konkretere Entwicklungsrichtungen vor und zeigen auf, wo an den Magistralen Maßnahmen zu ergreifen sind, um die Ziele der Magistralenentwicklung zu erreichen. Für alle künftigen Entwicklungen und Projekte an Magistralen bieten sie einen Überblick der zu berücksichtigenden Belange. Wenn die vier Strategiekarten übereinandergelegt werden, kommt es zu einer Überlagerung von Zielen, die Synergien aufzeigen, aber auch in Konkurrenz zueinander stehen können. Hier gilt es, in jedem Magistralenraum, der entwickelt wird, die verschiedenen Belange und möglichen Zielkonflikte frühzeitig zu erkennen und gegeneinander abzuwägen, wie die Magistralen als vielfältige und qualitätsvolle Lebens-, Arbeits- und Bewegungsräume gestaltet werden können.

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Dieser Dienst zeigt die Verortung der öffentlich rechtlichen Verträge des Vertragskatasters von MR (Fachamt Management des öffentlichen Raumes) des Bezirks Hamburg-Mitte. Der Dienst erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Verträge sind nach der Adresse des Vertragsgegenstandes verortet. Die Standorte sind nicht exakt erfasst. Detaillierte Informationen finden sich im Vertragskataster (zugriffsbeschränkt). Es werden folgende Informationen zum jeweiligen Vertrag angezeigt: der Gegenstand des Vertrages, die interne Vertragsnummer, die Adresse, die Vertragsart, der Vertragsbeginn sowie das Vertragsende.

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Soziale Erhaltungsverordnung nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BauGB Umwandlungsverordnung nach §172 Abs. 1 Satz 4 BauGB Die Karte zeigt Gebiete einer bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen Sozialen Erhaltungsverordnung in Hamburg. Der Verfahrensstand der Gebiete (im Aufstellungsverfahren, in Kraft) ist gekennzeichnet. In Gebieten mit einer rechtskräftigen Sozialen Erhaltungsverordnung gilt automatisch die Umwandlungsverordnung. Aktuell sind Soziale Erhaltungsverordnungen für folgende Bereiche erlassen worden: - Südliche Neustadt, St. Pauli, St. Georg, Nördliche Neustadt (Bezirk Hamburg-Mitte), - Altona-Altstadt, Altona-Nord, Ottensen, Bahrenfeld-Süd, das Schanzenviertel und das Osterkirchenviertel (Bezirk Altona), - Eimsbüttel-Süd und Eimsbüttel / Hoheluft-West / Stellingen-Süd (Bezirk Eimsbüttel), - Eilbek (Bezirk Wandsbek), - Barmbek-Nord, Barmbek-Süd und die Jarrestadt (Bezirk Hamburg-Nord). In Aufstellung ist eine Soziale Erhaltungsverordnungen für Borgfelde (Bezirk Hamburg-Mitte). Ziel der Sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist es, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten. Die Verdrängung der Wohnbevölkerung soll verhindert werden, um nachteilige städtebauliche Auswirkungen zu vermeiden. Als Voraussetzungen dazu sind die konkrete Sozialstruktur der Wohnbevölkerung als auch die städtebaulichen Auswirkungen der befürchteten Verdrängung zu bewerten. Die Schutzwirkung einer Sozialen Erhaltungsverordnung besteht darin, dass bestimmte Maßnahmen innerhalb des Gebiets einer Sozialen Erhaltungsverordnung zusätzlich geprüft werden müssen, ob sie die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in dem Gebiet gefährden. Zu diesen Maßnahmen zählen der Abriss von Gebäuden und Gebäudeteilen, Baumaßnahmen und Modernisierungen, die den Wohnwert steigern und zu Mieterhöhungen führen können, sowie die Nutzungsänderung von Mietwohnungen in gewerblich genutzte Räume. In den Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung gilt auch die Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB. Mit dem Ziel, einer im Zuge der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung vermuteten Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern entgegenzuwirken, sind damit Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in diesen Quartieren genehmigungspflichtig. Auch das Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB kann durch die Stadt ausgeübt werden, wenn in einem Gebiet mit einer Sozialen Erhaltungsverordnung ein Grunderwerb stattfindet, bei dem die Annahme einer spekulativen Absicht begründet ist. Es sei denn, der ursprüngliche Käufer des Grundstücks verpflichtet sich vertraglich zur Erfüllung der Ziele und Zwecke der Sozialen Erhaltungsverordnung. Weitere Informationen: www.hamburg.de/soziale-erhaltungsverordnungen

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Die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung für das innerstädtische Grüne Netz wird in der Drucksache 21/16980 vom 24. April 2019 (Einigung mit der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“) festgelegt und ist in der Anlage ergänzend zu Petitum I.4. als stark verkleinerte und vereinfachte Karte enthalten. Da die Karte als Arbeitsgrundlage zur Beurteilung der Lage von geplanten Bebauungsplänen und Bauvorhaben im Grünen Netz dienen soll, wurde eine präzisere Fassung dieser Karte zur Drucksache 21/01547 vom 17. Juni 2021 (Vertrag für Hamburgs Stadtgrün) erstellt. Die Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 (Grünes Netz) bezieht sich gemäß der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ nur auf das Grüne Netz in der inneren Stadt bis zum äußeren Rand des 2. Grünen Rings. Der räumliche Geltungsbereich für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 wird somit durch die Außengrenze des 2. Grünen Ringes definiert. Innerhalb dieses Bereiches gehören zur Flächenkulisse des Grünen Netzes: • die Abschnitte der Landschaftsachsen, • beide Grüne Ringe, • gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen, • alle öffentlichen Parkanlagen (alle Kategorien, auch die nicht typisierten Parkanlagen) sowie Spielplätze. Außerhalb des 2. Grünen Ringes gilt ein Schutzstatus nach Pet. I.5 („öffentliche Grün- und Erholungsanlagen“) für alle öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze. Die im Pet. I.4 verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Wohnen und Gewerbe ohne Kompensation) findet sich in einer Anlage der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“. Diese „geeinten Flächen“ sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. Ausgenommen von der Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes sind darüber hinaus Bauvorhaben zur Verwirklichung von Hafenentwicklungszielen im Hafennutzungs- und Hafenerweiterungsgebiet. Ausgenommen sind auch die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarten Verkehrsanlagen sowie Radverkehrsrouten. Wegen der Vielfalt und vor allem Kleinräumlichkeit dieser Maßnahmen sind sie nicht in der Karte dargestellt. Folgende sonstige Darstellungen der Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung werden in diesem Geodatensatz „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“, da bereits im FHH-Atlas / Geoportal vorhanden, nicht dargestellt: • „Bauflächen in Baustufenplänen und Bebauungsplänen“ sind im Fachdienst „XPlanung Bebauungspläne – Vektordarstellung“ enthalten. • „Bezirksgrenzen“ und „Landesgrenzen“ sind im Fachdienst „ALKIS Verwaltungsgrenzen Hamburg“ enthalten. • „Hafennutzungsgebiet“ und „Hafenerweiterungsgebiet“ den sind im Fachdienst „Hafengebietsgrenzen“ enthalten. Die Darstellung der „Gewässer“ wurde für die Kartenfassung zur Drucksache zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün nachrichtlich zur besseren Orientierung aus dem Landschaftsprogramm übernommen. Diese können im FHH-Atlas / Geoportal nicht einzeln eingeblendet werden. Zur besseren Orientierung lassen sich diverse Kartengrundlagen bzw. Luftbilder einblenden.   Die Fachdienste des Geodatensatzes „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“ werden wie folgt präzisiert: 1 Hauptwegenetz des Freiraumverbundes Die Hauptwege sollen die Vernetzung und Nutzbarkeit des übergeordneten Grünen Netzes – in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen – für Fuß- und Radverkehr sicherstellen. Sie sind insbesondere für den beabsichtigten Verlauf der gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen von Bedeutung. 2 Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen Das System der Landschaftsachsen und Grünen Ringe wird durch Grünverbindungen ergänzt und das Netz dadurch engmaschiger. Die Grünverbindungen übernehmen als stadtteilbezogene „Grüne Zubringer“ wichtige Verbindungsfunktionen insbesondere durch die verdichteten Stadtquartiere und Gewerbegebiete zu den Landschaftsachsen und zu den weiter entfernten Parkanlagen und Naherholungsgebieten. Die hierzu dargestellten Abgrenzungen kennzeichnen symbolisch den Verlauf der Grünverbindungen und müssen durch die Bezirke konkretisiert werden. In der Regel bestehen die einzelnen Grünverbindungen aus unterschiedlichen Abschnitten und werden durch grüne Elemente geprägt. Die Grünverbindungen verlaufen • zum Teil in breiten Grünzügen abseits vom Straßenverkehr (autofrei) und werden durch öffentliche Grünanlagen und andere Grünflächen geprägt, z.B. Alster-Bille-Elbe-Grünzug, • zum Teil im Straßenraum an wenig befahrenen, ruhigen Straßen oder befahrenen aber breiten Straßen, wo der grüne Charakter durch schmale, begleitende Grünflächen sowie Baumreihen und –alleen vorhanden ist oder entwickelt werden kann. Neben der freizeitbezogenen Funktion und der Verbindungsfunktion für den Fuß- und Fahrradverkehr können die Grünverbindungen auch weitere Funktionen haben, z.B. für Regenwasserrückhaltung und/oder als ökologischer Trittstein für den Biotopverbund. Zudem weisen manche Grünverbindungen einen kulturhistorischen Hintergrund auf (z.B. alte Postwege, Dorfwege, Alleen und städtebauliche Achsen) und können somit zur Lesbarkeit der Stadt- und Landschaftsgeschichte beitragen. 3 Potenzialflächen ohne Kompensation Die im Pet. I.4 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ findet sich in der Anlage dieser Drucksache. Diese „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Gewerbe und Wohnungsbau) sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. 4 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze bis inkl. 2. Grüner Ring Die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sind gemäß Pet. I.4 Teil der kompensationspflichtigen Flächenkulisse. Innerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für den vollständigen Bestand der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, die als solche bekannt gemacht werden und im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht werden. Das sind die Kategorien öffentliche Parkanlagen, öffentliche Spielplätze, öffentliche Grünflächen an Kleingärten, Schutzgrünflächen, Sportplätze. Auch Kleingärten und Friedhöfe gehören bei Lage in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und Grünverbindungen zur Flächenkulisse des Grünen Netzes, in der die Schutz- und Kompensationsregelung gilt. Außerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung (in „Streulage“) ist die Darstellung und somit die Anwendung der Schutz- und Kompensationsregelung auf die für das Grüne Netz besonders wichtigen Flächenkategorien beschränkt worden. Von besonderer Bedeutung sind alle gewidmeten, bestehenden öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Ausgenommen von der Kompensationsregelung sind somit Sportplätze, Kleingärten und Friedhöfe in Streulage. 5 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze außerhalb des 2. Grüner Ring Gemäß Pet. I.5 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ darf der „vorhandene Bestand an öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen“ grundsätzlich nicht für bauliche Entwicklung in Anspruch genommen werden. Wie unter Punkt 4 ausgeführt, beschränkt sich diese Aussage und somit die Darstellung auf die Grünflächenkategorien mit einer hohen Bedeutung für die quartiersbezogene Erholungsnutzung, nämlich die öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Sofern diese innerhalb der Flächenkulisse des Grünen Netzes der inneren Stadt bis inkl. 2. Grüner Ring liegen, sind sie in der Karte dunkelgrün dargestellt und es gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für das Grüne Netz für diese Flächen (siehe oben). Davon grafisch unterschieden sind die öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze, die jenseits des 2. Grünen Rings bis zur Landesgrenze vorhanden sind; sie sind in der Karte grün schraffiert dargestellt. Der Schutz dieser Flächen vor Bebauung ist in Pet. I.5 festgelegt. Bei Inanspruchnahmen von öffentlichen Grünflächen jenseits des 2. Grünen Rings muss die Anforderung des funktionalen Ersatzes in die Abwägung eingestellt werden. Sollte beispielsweise ein Spielplatz bebaut werden, ist dieser in der Abwägung zu berücksichtigen und ggf. zu ersetzen. 6 Grüne Ringe Die beiden Grünen Ringe stellen zusammen mit Hamburgs Landschaftsachsen das grüne Grundgerüst der Stadt dar und sind deshalb für sämtliche Schutzgüter von großer Bedeutung. Für sie gilt die Schutz- und Kompensationsregelung uneingeschränkt. 7 Landschaftsachsen bis inkl. 2- Grüner Ring Mit den Landschaftsachsen werden alle empfindlichen Landschaftsräume Hamburgs erfasst und zu einem für die Erholungsnutzung und die Stadtökologie wichtigen Verbundsystem zusammengeführt. Die Lage der Achsen ist wesentlich durch die noch erhaltenen naturräumlichen und kulturlandschaftlichen Strukturen wie Gewässerläufe, Kanäle, Marsch und Geest bestimmt. Das Spektrum ihrer Ausprägungen reicht von schmalen, grüngeprägten Straßen von nur geringer Breite als Verbindungsglied isoliert liegender städtischer Grünräume bis hin zum weiten Elbe-Urstromtal. In Teilbereichen der Landschaftsachsen liegen auch Siedlungsflächen, die durch möglichst hohe Begrünung die Grünvernetzung bis zur nächsten Grünfläche ermöglichen sollen. Für die Landschaftsachsen gilt die Schutz- und Kompensationsregelung in der Innenstadt, daher sind nur die innerstädtischen Landschaftsachsen dargestellt. Hinweise: Die Karte „Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung“ zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün liegt sowohl im Maßstab 1:20.000 (Hamburg dargestellt in 6 Blättern) als auch im Zusammenschnitt im Maßstab 1:60.000 vor. Die Abgrenzungen sind nicht immer parzellenscharf, so dass über die konkrete Abgrenzung im Zweifel einzelfallbezogen im Einvernehmen mit der Fachbehörde (Umweltbehörde) entschieden werden muss. In der Regel ist die Außenkante der Abgrenzungslinie maßgebend. Zu beachten ist, dass die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung Grünes Netz Abweichungen in der Darstellung der Landschaftsachsen im Vergleich zu den im geltenden Landschaftsprogramm dargestellten Landschaftsachsen aufweist. Bei der Abgrenzung der Grünen Ringe gibt es sehr geringfügige Abweichungen. Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen sind im geltenden Landschaftsprogramm gekennzeichnet; Teilbereiche davon sind dort allerdings als Milieus „Parkanlage“ oder „Grünanlage eingeschränkt nutzbar“ oder als „Grüne Wegeverbindung“ dargestellt. Weitere Informationen zur Volksinitiative Hamburgs Grün erhalten und zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün können unter www.hamburg.de entnommen werden z.B. https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/12524062/2019-04-24-sk-volksinitiative-hamburgs-gruen-erhalten/ https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/15204244/2021-06-22-bukea-vertrag-fuer-hamburgs-stadtgruen/

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