Link zur Ressource:Befristete Genehmigung nach HBauO
Folgeunterkunft von ca. 140 Flüchtlingen BEFRISTETE GENEHMIGUNG Nach § 72 der Hamburgischen Bauordnung
Link zur Ressource:Befristete Genehmigung nach HBauO
Erstaufnahme von maximal 500 Flüchtlingen mit Verwaltung Kantine und Schulung BEFRISTETE GENEHMIGUNG