Link zur Ressource:Genehmigung nach HBauO
Gemeinschaftsunterkünfte getroffen und dass die Sicherung des Bedarfs zur Unterbringung von Flüchtlingen oder
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für die öffentlich rechtlichen Unterbringung von Flüchtlingen BEFRISTETE GENEHMIGUNG Nach § 72 der
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rechtlliche Unterbringung von Flüchtlingen WIDERRUFLICHE GENEHMIGUNG Nach § 72 der Hamburgischen Bauordnung
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öffentlich-rechtliche Unterbringung von 28 Flüchtlingen befristet bis zum 22.10.2022 WIDERRUFLICHE UND BEFRISTETE
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Billbrook Errichtung einer Containeranlage für die öffentlich-rechtliche Unterbringung von 28 Flüchtlingen