Wer entgeltliche Festmacherdienste anbietet, bedarf in Zukunft einer Betriebsunternehmerer-laubnis der zuständigen Behörde (HPA). Zudem müssen Festmacher entsprechende Mindestanforderungen erfüllen. So ist ein speziel-les theoretisches Grundwissen und die Teilnahme an 20 Festmachervorgängen erforderlich. Fahrzeugführerinnen oder Fahrzeugführer bedürfen zum Führen des Festmacherbootes einer speziellen Erlaubnis.