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Der Gleichstellungsplan betrachtet die Personalstruktur in der Finanzbehörde zu den Themen Flexible Arbeitszeiten und –formen, Führungskräfteauswahl und –entwicklung, Personalgewinnung und Ausbildung sowie Fortbildungen. Auf Grundlage dieser Daten werden Maßnahmen zur Gleichstellungsförderung entwickelt.

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Verwaltungsakt der obersten Finanzbehörden der Länder

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Das BMF-Schreiben regelt, wie im Fall von Dividendenstripping die Anschaffungskosten auf die neuen Wirtschaftsgüter aufzuteilen sind.

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Das BMF-Schreiben regelt Fallkonstellationen bei ein- und mehrtägigen Auslandsreisen eines Arbeitsnehmers.

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In dem BMF-Schreiben vom 15.12.2016 wird dargelegt, unter welchen Voraussetzungen ein Leasing-Fahrzeug dem Arbeitnehmer zuzurechnen und somit ein geldwerter Vorteil nach § 8 Abs. 2 S. 2 bis 5 EStG nicht anzusetzen ist.

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Ab VZ 2017 handelt es sich bei den Ruhegeldzahlungen der EUMETSAT um Versorgungsbezüge i. S. d. § 19 Abs. 2 EStG.

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In dem Erlass wird dargelegt, in welcher Höhe der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen Gestellung einer Unterkunft bei Beamtenanwärtern der Polizei der Freien und Hansestadt Hamburg anzusetzen ist.

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In dem BMF-Schreiben wird dargelegt, unter welchen Voraussetzungen das elektrische Aufladen von Elektrofahrzeugen steuerfrei ist (§ 3 Nr. 46 EStG), und welche geldwerten Vorteile pauschal besteuert werden können (§ 40 Abs. 2 S. Nr. 6 EStG).

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