Im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens Hummelsbüttel 28 wurde ein Luftschadstoff-Gutachten erstellt, das die Verträglichkeit der geplanten Nutzungen mit evtl. vorherrschender Luftbelastung untersucht hat. Im Ergebnis waren keine besonderen Schutzvorkehrungen erforderlich.
Im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens Hummelsbüttel 28 wurde eine Schalltechnische Untersuchung erstellt, welche die Verträglichkeit der geplanten Nutzungen mit der vorherrschenden Lärmsituation untersucht. Im Ergebnis waren keine besonderen Festsetzungen im Bebauungsplan erforderlich.
Die Tabelle bildet den Anhang des Sozialmonitoring-Berichts 2016 im maschinenlesbaren Format ab. Weitere Informationen zum Sozialmonitoring finden Sie unter http://www.hamburg.de/sozialmonitoring.