Konkretisierung zum Umgang mit trans*-, intergeschlechtlichen und nicht-binären Gefangener und Untergebrachter hinsichtlich Aufnahmeverfahren, Ansprache, Durchsuchungen und Urinkontrollen mit Handlungsanweisung
Für "nicht beratene Fälle" werden die Fristen zur Abgabe der Feststellungserklärungen und Anzeigen nach
§ 18 Außensteuergesetz (AStG) für das Feststellungsjahr 2022 bis zum 31. Juli 2024 verlängert, da die zwingend zu verwendenden Vordrucke noch nicht Verfügung stehen.
Nach Aufnahme der hamburgischen Auffangtatbestände in den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog dürfen die Auffangtatbestände nicht mehr zur Anwendung kommen. Gleichwohl soll die bisherige Handhabe der Ordnungskräfte weiterhin sichergestellt werden. Dies macht eine Änderung der Weisung erforderlich.
Das BMF-Schreiben umfasst die Neuregelungen um das Arbeitszimmer sowie die Tagespauschale mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum (Steuererklärung) 2023.
Allgemeine Verfügung der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Nr. 13/2023 – Elektronische Aktenführung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in der Freien und Hansestadt Hamburg