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351 Suchergebnisse für ""g20""

Link zur Ressource: Befristete Genehmigung nach HBauO Vorlagen Nummer 2 Raumbuch zum G20 Gipfel in Hamburg am 07./08.07.2017 3 Veranstaltungsbeschreibung

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  • Infrastruktur, Bauen und WohnenInfrastruktur, Bauen & Wohnen
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Link zur Ressource: Befristete Genehmigung nach HBauO Vorlagen Nummer 2 Raumbuch zum G20 Gipfel in Hamburg am 07./08.07.2017 3 Veranstaltungsbeschreibung

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Link zur Ressource: Akte:FB5.S2142-2017/006-52 I Bundesministerium der Finanzen G20 GERMANY 2017

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  • Verwaltung, Haushalt und SteuerVerwaltung, Haushalt & Steuern
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Link zur Ressource: Akte:FB5.S2142-2017/006-52 I Bundesministerium der Finanzen G20 GERMANY 2017

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  • Verwaltung, Haushalt und SteuerVerwaltung, Haushalt & Steuern
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Stellungnahmen u. a. zu den Themen polizeiliche Datenverarbeitung, Datenverarbeitung im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel, Schutz der Funkdaten bei der Feuerwehr, IT-Infrastruktur der FHH, digitale Verwaltung sowie E-Government-Gesetz

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  • Wirtschaft und ArbeitWirtschaft & Arbeit
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Das BMF-Schreiben erläutert die steuerliche Behandlung von bestimmten Wertpapiergestaltungen. Zahlreiche Beispiele sind enthalten.

Link zur Ressource: Akte:FB5.S2252-2017/003-52 BETREFF BEZUG GZ DOK G20 GERMANY 2017 Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin Nur per

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  • Verwaltung, Haushalt und SteuerVerwaltung, Haushalt & Steuern
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Das BMF-Schreiben beinhaltet die Pauschbeträge, die ab 01.01.2018 für betrieblich oder beruflich veranlassten Auslandsreisen angesetzt werden können.

Link zur Ressource: Akte:FB5.S2353-2017/008-52 • I iundeimjrastiriuin I derFlnin^n G20 GERMANY 2017

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  • Verwaltung, Haushalt und SteuerVerwaltung, Haushalt & Steuern
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Die Neufassung des BMF-Schreibens ersetzt Teil B des BMF-Schreibens vom 24. Juli 2013 (BStBl I S. 1022). Es befasst sich insbesondere mit den steuerlichen Folgerungen aus dem Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 17. August 2017 und ist mit Wirkung ab 1. Januar 2018 anzuwenden.

Link zur Ressource: Akte:FB5.S2221-2017/011-52 Bundeszentralamt für Steuern G20 GERMANY 2017 HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97 10117 Berlin TEL FAX E-MAIL

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  • Verwaltung, Haushalt und SteuerVerwaltung, Haushalt & Steuern
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Link zur Ressource: Akte:FB5.S2139b-2016/001-52 I Bundesministerium der Finanzen G20 GERMANY 2017

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  • Verwaltung, Haushalt und SteuerVerwaltung, Haushalt & Steuern
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Link zur Ressource: Upload: Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit 2016-2017 G20-Gipfel . . 29 4.6 Auslandsreisen von Bürgerschaftsabgeordneten . . . . . 31 4.7 Auskunft zu

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  • Verwaltung, Haushalt und SteuerVerwaltung, Haushalt & Steuern
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Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit 2016/2017

Link zur Ressource: Akte: 02.03-2017 der Finanzämter 4.5 Mietverträge zum OSZE-Treffen und zum G20-Gipfel. 4.6 Auslandsreisen von

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  • Politik und WahlenPolitik & Wahlen
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Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit 2020/2021

Link zur Ressource: Akte: 02.03-2020/2021 2020/2021 - HmbBfDI 51 'JZELFÄLLE G20-Gipfel im Sommer 2017 eingesetzt wurde. Die Zulässigkeit des

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  • Politik und WahlenPolitik & Wahlen
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Link zur Ressource: Genehmigung nach HBauO / 7 a 20170529_B1932-G20_V100 - Grundriss 2.OG 38 / 8 a 20170529_B1932-G40_V100 - Dachaufsicht 38

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  • Infrastruktur, Bauen und WohnenInfrastruktur, Bauen & Wohnen
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Link zur Ressource: Änderungsbescheid 24.02.16 1100 Plannummer BP-G20 0 / 58 Schnitt/ A-A vom 24.02.16 1100 Plannummer BP-S01 0 / 59 Ansicht

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  • Infrastruktur, Bauen und WohnenInfrastruktur, Bauen & Wohnen
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Das BMF-Schreiben begleitet die Veröffentlichung der BFH-Urteile vom 15. Dezember 2016, V R 26/16 und vom 29. März 2017, XI R 5/16 im Bundessteuerblatt. Nach den Grundsätzen der o. g. BFH-Urteile führt eine Rückzahlung eines bereits entrichteten Entgelts an den Insolvenzverwalter, welche nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und aufgrund einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO erfolgt, zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs gem. § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG. Diese ist im Zeitpunkt der tatsächlichen Entgeltrückgewähr vorzunehmen und nicht bereits bei Entstehung des (zivilrechtlichen) Anspruchs auf Rückgewähr. Der Berichtigungsanspruch nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG entsteht demnach im Rahmen der Masseverwaltung und erhöht folglich die gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 InsO als Masseverbindlichkeit festzusetzende Umsatzsteuerschuld.

Link zur Ressource: Akte:FB5.S7330-2017/001-51 I Bundesministerium der Finanzen G20 GERMANY 2017

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Das BMF-Schreiben aktualisiert das Verzeichnis der Länder, zu denen Gegenseitigkeit im Sinne des § 26 Abs. 3 UStG festgestellt ist (Stand: 1. April 2017).

Link zur Ressource: Akte:FB5.S7433-2017/002-51 I Bundesministerium der Finanzen G20 GERMANY 2017

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Das BMF-Schreiben erläutert den Begriff "Ehrenamt" auf der Grundlage der neuesten Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil vom 17. Dezember 2015, V R 45/14).

Link zur Ressource: Akte:FB5.S7185-2012/004-51 I Bundesministerium der Finanzen G20 GERMANY 2017

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Mit Urteil vom 5. Oktober 2016 hat der EuGH entschieden, dass Artikel 132 Abs. 1 Buchstabe d MwStSystRL dahingehend auszulegen ist, dass die Lieferung von menschlichem Blut nicht die Lieferung von aus menschlichem Blut gewonnenem Blutplasma umfasst, wenn dieses Blutplasma nicht unmittelbar für therapeutische Zwecke, sondern ausschließlich zur Herstellung von Arzneimitteln bestimmt ist. Das BMF-Schreiben ändert den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend.

Link zur Ressource: Akte:FB5.S7173-2014/001-51 BETREFF BEZUG GZ DOK G20 GERMANY 2017 Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin Nur per

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Dieses BMF-Schreiben präzisiert die Aussagen des BMF-Schreibens vom 24. November 2016 - III C 3 - S 7170/15/10004 (2016/1073296) - (BStBl. I S. 1328) und ändert Abschnitt 4.14.1 Abs. 5 Nr. 6a des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses.

Link zur Ressource: Akte:FB5.S7170-2016/003-51 I Bundesministerium der Finanzen G20 GERMANY 2017

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Seit dem 1. Juli 2015 sind Saunaleistungen mit dem Regelsteuersatz zu besteuern (BMF-Schreiben vom 28. Oktober 2014, BStBl I S. 1439), während die unmittelbar mit dem Betrieb eines Schwimmbads verbundenen Umsätze nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG ermäßigt zu besteuern sind. Werden in einem Schwimmbad oder einer ähnlichen Einrichtung neben der Gelegenheit zum Schwimmen weitere Leistungen (wie z. B. Nutzung von Sauna, Solarium oder Geräten zur Steigerung der Fitness) angeboten, gelten für die Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts auf die dem ermäßigten Steuersatz bzw. dem Regelsteuersatz unterliegenden Leistungen die mit diesem BMF-Schreiben veröffentlichten Grundsätze.

Link zur Ressource: Akte:FB5.S7243-2012/002-51 I Bundesministerium der Finanzen G20 GERMANY 2017

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