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210 Suchergebnisse für ""g20""

Das BMF-Schreiben aktualisiert das Verzeichnis der Länder, zu denen Gegenseitigkeit im Sinne des § 26 Abs. 3 UStG festgestellt ist (Stand: 1. April 2017).

Link zur Ressource: Akte:FB5.S7433-2017/002-51 I Bundesministerium der Finanzen G20 GERMANY 2017

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Das BMF-Schreiben erläutert den Begriff "Ehrenamt" auf der Grundlage der neuesten Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil vom 17. Dezember 2015, V R 45/14).

Link zur Ressource: Akte:FB5.S7185-2012/004-51 I Bundesministerium der Finanzen G20 GERMANY 2017

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Mit Urteil vom 5. Oktober 2016 hat der EuGH entschieden, dass Artikel 132 Abs. 1 Buchstabe d MwStSystRL dahingehend auszulegen ist, dass die Lieferung von menschlichem Blut nicht die Lieferung von aus menschlichem Blut gewonnenem Blutplasma umfasst, wenn dieses Blutplasma nicht unmittelbar für therapeutische Zwecke, sondern ausschließlich zur Herstellung von Arzneimitteln bestimmt ist. Das BMF-Schreiben ändert den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend.

Link zur Ressource: Akte:FB5.S7173-2014/001-51 BETREFF BEZUG GZ DOK G20 GERMANY 2017 Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin Nur per

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Dieses BMF-Schreiben präzisiert die Aussagen des BMF-Schreibens vom 24. November 2016 - III C 3 - S 7170/15/10004 (2016/1073296) - (BStBl. I S. 1328) und ändert Abschnitt 4.14.1 Abs. 5 Nr. 6a des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses.

Link zur Ressource: Akte:FB5.S7170-2016/003-51 I Bundesministerium der Finanzen G20 GERMANY 2017

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Seit dem 1. Juli 2015 sind Saunaleistungen mit dem Regelsteuersatz zu besteuern (BMF-Schreiben vom 28. Oktober 2014, BStBl I S. 1439), während die unmittelbar mit dem Betrieb eines Schwimmbads verbundenen Umsätze nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG ermäßigt zu besteuern sind. Werden in einem Schwimmbad oder einer ähnlichen Einrichtung neben der Gelegenheit zum Schwimmen weitere Leistungen (wie z. B. Nutzung von Sauna, Solarium oder Geräten zur Steigerung der Fitness) angeboten, gelten für die Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts auf die dem ermäßigten Steuersatz bzw. dem Regelsteuersatz unterliegenden Leistungen die mit diesem BMF-Schreiben veröffentlichten Grundsätze.

Link zur Ressource: Akte:FB5.S7243-2012/002-51 I Bundesministerium der Finanzen G20 GERMANY 2017

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Das BMF-Schreiben passt den Umsatzsteuer-Anwendungserlass an die aktuelle Rechtsprechung des EuGH und des BFH zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) an.

Link zur Ressource: Akte:FB5.S7105-2015/002-51 I Bundesministerium der Finanzen G20 GERMANY 2017

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Link zur Ressource: Akte:033.03-10-53 Freien und Hansestadt Hamburg vertreten durch Senatskanzlei OSZE/G20-Stab Hermannstr. 15 20095

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Die Einführung eines einheitlichen Standarddatensatz als Schnittstelle zum elektronischen Lohnkonto ist ab dem 01.01.2018 verbindlich festgeschrieben.

Link zur Ressource: Akte:FB5.S2386-2016/014-52 I Bundesministerium der Finanzen G20 GERMANY 2017

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Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird zur Anwendung der allgemeinen Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften gem. § 8c KStG unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 22. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3950) – Einführung der Konzernklausel und der Stille-Reserven-Klausel –, durch das Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) – Anpassung der Stille-Reserven-Klausel – und durch das Steueränderungsgesetz 2015 (StÄndG 2015) vom 2. November 2015 (BGBl. I S. 1834) – Anpassung der Konzernklausel – wie folgt Stellung genommen. Das BMF-Schreiben vom 4. Juli 2008 (BStBl I S. 736) wird durch dieses Schreiben ersetzt.

Link zur Ressource: Akte:FB5.S2745a-2012/008-53 Bundesministerium der Finanzen G20 GERMANY 2017

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Mit dem BMF-Schreiben wird das Vordruckmuster USt 1 TN für den Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) eingeführt. Dadurch wird die von den Finanzämtern zu erteilende Bescheinigung bundeseinheitlich vorgegeben.

Link zur Ressource: Akte:FB5.S7359-2016/001-51 I Bundesministerium der Finanzen G20 GERMANY 2017

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