Mit der Richtlinie werden Regelungen zur Konkretisierung und Sicherstellung einer einheitlichen Ermessensausübung durch die Straßenverkehrsbehörden bei der Anordnung von Tempo 30 im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern getroffen.
Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Wie kann die Wärmeversorgung des Neubaugebietes Fischbeker Reethen klimafreundlich und kostensparend mit Erneuerbaren Energien umgesetzt werden?