Das BMF-Schreiben regelt, in welchen Fällen eine Abstandnahme vom Einbehalt der Kapitalertragsteuer bei Stiftungen der Kommunen aus sachlicher Billigkeit möglich ist.
Das BMF-Schreiben enthält eine Nichtbeanstandungsregelung für die Fälle, in denen die Kreditinstitute die gesetzlichen Regelungen mangels technischer Umsetzung nicht nachvollziehen können.
Informationen über Änderungen des Beihilferechts, Wegfall Kostendämpfungspauschale, Verkürzung der Antragsfrist, Änderungen bei den Sehhilfen, Wegfall der Beihilfefähigkeit von Heilpraktikerleistungen