Der Gleichstellungsplan betrachtet die Personalstruktur im LSBG und vergleicht diese mit den Personalstrukturdaten des vorangegangenen Gleichstellungsplanes. Dabei werden die Themen Personalgewinnung und- ausbildung, berufliche Entwicklung, Arbeitsformen und Arbeitszeiten sowie Fortbildung betrachtet. Außerdem setzt der Gleichstellungsplan Ziele und Zielvorgaben, die der Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes dienen. Zur Erreichung der Ziele bzw. Zielvorgaben werden Maßnahmen entwickelt
Der Gleichstellungsplan der Feuerwehr Hamburg der Behörde für Inneres und Sport betrachtet die Kennzahlen der Personalstruktur im Hinblick auf die geschlechtliche Verteilung der Beschäftigten. Aus diesen Kennzahlen werden Maßnahmen abgeleitet. Die Pläne werden regelmäßig fortgeschrieben, die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft.
Der Gleichstellungsplan betrachtet die Personalstruktur in der Finanzbehörde zu den Themen flexible Arbeitszeiten und –formen, Führungskräfteauswahl und –entwicklung, Personalgewinnung und Ausbildung sowie Fortbildungen. Auf Grundlage dieser Daten werden Maßnahmen zur Gleichstellungsförderung entwickelt.