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316 Suchergebnisse für "*"

Datensatz 07.07.2023

Parkscheinautomaten Hamburg

Dieser Dienst stellt die in der Freien und Hansestadt Hamburg aufgestellten und vom Landesbetrieb Verkehr betreuten Parkautomaten bzw. deren Standorte dar. In den Sachdaten sind neben Informationen zum Standort auch u. a. solche zu Bewirtschaftungszeiten, Bewirtschaftungszone, Höchstparkdauer und Handyparkzone enthalten. Nachstehend sind Erläuterungen zu den Attributen zu finden: 1. Block - Adressdaten inkl. Straßenschlüssel 2. Block - Verwaltungszugehörigkeit inkl. Region, Kontrollgebiet gemäß LBV Parkraum-Management 3. Block - Standortangaben inkl. Status 4. Block - Bewirtschaftungsinformationen*) 5. Block - zugeordneter Parkscheinautomat *) Tarifzone: In Hamburg werden vier Zonen mit unterschiedlichen Parkgebühren ausgewiesen. Zone 1: 3,50 € pro Stunde Zone 2: 3,00 € pro Stunde Zone 3: 2,50 € pro Stunde Zone 4: 1,50 € pro Stunde Höchstparkdauer angegeben in Minuten

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  • Transport und VerkehrTransport & Verkehr
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CASAblanca: Beratungsstelle für HIV und sexuell übertragbare Infektionen (STI). Das Angebot beinhaltet Präventionsberatung und Testung und ist kostenlos und anonym. Zielgruppen sind Menschen mit Informationsbedarf und erhöhten Risiken zu HIV und STI sowie die Allgemeinbevölkerung mit Risiken. GESAH14 ist eine Beratungsstelle für Sexarbeitende in Hamburg. Sie bietet gesundheitliche Beratung an und stellt die entsprechende Bescheinigung darüber aus, um sich als Prostituierte in Hamburg anmelden zu können.

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  • GesundheitGesundheit
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Städtebauliche Erhaltungsverordnungen nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 BauGB. Die Daten werden nach dem Standard XPlanung erstellt und bei Bedarf fortgeführt. Soziale Erhaltungsverordnungen nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BauGB werden als Datensatz vom Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung herausgegeben.

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  • Infrastruktur, Bauen und WohnenInfrastruktur, Bauen & Wohnen
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  • Verwaltung, Haushalt und SteuerVerwaltung, Haushalt & Steuern
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Der Datensatz enthält die Stammdaten Hamburger Sportstätten. Für jede Sportstätte Hamburg werden dargestellt: - Name - Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Geoposition) - Träger - Ausstattungsmerkmale (derzeit nur bei bezirklichen Sportplätzen)

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  • Kultur, Sport und TourismusKultur, Sport & Tourismus
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Karte zur Temperaturverteilung in einer Tiefe von 100 m unter Gelände. Datengrundlage sind gemessene Temperaturprofile an ca. 130 tiefen Grundwassermessstellen. Diese Temperaturprofile dienen als Grundlage für die Konstruktion und Interpolation (Kriging) eines 3D Temperaturmodells für den mitteltiefen Untergrund Hamburgs (Damerau, 2013). Mit Hilfe des Temperaturmodells wurde eine Flächenkarte der natürlichen Temperaturverteilung in der Tiefe von 100 m unter Gelände entwickelt.

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  • Geografie, Geologie und GeodatenGeografie, Geologie & Geodaten
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  • Umwelt und KlimaUmwelt & Klima
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Datensatz 07.07.2023

Temperatur in minus 100 mNHN

Karte zur Temperaturverteilung in einer Tiefe von -100 mNHN Datengrundlage sind gemessene Temperaturprofile an ca. 130 tiefen Grundwassermessstellen. Diese Temperaturprofile dienen als Grundlage für die Konstruktion und Interpolation (Kriging) eines 3D Temperaturmodells für den mitteltiefen Untergrund Hamburgs (Damerau, 2013). Mit Hilfe des Temperaturmodells wurde eine Flächenkarte der natürlichen Temperaturverteilung in der Tiefe von -100 mNHN entwickelt.

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  • Geografie, Geologie und GeodatenGeografie, Geologie & Geodaten
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  • Umwelt und KlimaUmwelt & Klima
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Der Datensatz beinhaltet Anbieter von Menüdiensten und Hausnotrufen im Bezirk Eimsbüttel.

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  • BevölkerungBevölkerung
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  • SozialesSoziales
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Datensatz 07.07.2023

Verkehrslage Hamburg

Der Datensatz enthält die Verkehrslage in Echtzeit (Aktualisierung alle 5 Minuten) auf dem Hamburger Straßennetz und auf größeren Straßen im direkten Hamburger Umland sowie auf den durch Hamburg verlaufenden Autobahnen südlich bis Lüneburg, Hannover und Bremen und nördlich bis Itzehoe, Flensburg und Lübeck. Die Verkehrslage ist in 4 Zustandsklassen eingeteilt, von Zustandsklasse 1, fließender Verkehr (grün) über Zustandsklasse 2, dichter Verkehr (orange) und Zustandsklasse 3, zäher Verkehr (rot) bis Zustandsklasse 4, gestauter Verkehr (dunkelrot). Liegen für einzelne Segmente dauerhaft oder zeitweise keine Daten vor, wird keine Verkehrslage angezeigt. Die Verkehrslage wird mit Hilfe eines Geschwindigkeitsindexes (GI) bestimmt. Dieser errechnet sich aus der aktuellen Geschwindigkeit geteilt durch die Geschwindigkeit bei freiem Verkehrsfluss. Die Einordnung in die Zustandsklassen ergibt sich nach folgenden Vorgaben: Zustandsklasse 1: GI > 0,7, Zustandsklasse 2: GI >= 0,4, Zustandsklasse 3: GI >= 0,2, Zustandsklasse 4: GI < 0,2 Grundlage der Verkehrslagedarstellung sind Floating Car Daten der Firma INRIX, die über die TraffGo Road GmbH bereitgestellt werden.

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  • Transport und VerkehrTransport & Verkehr
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Der Datensatz enthält die Verkehrsmengen auf Hauptverkehrsstraßen (HVS) sowie Bundesautobahnen (BAB). Verkehrsmengenkarte 2019: Für das Jahr 2019 erfolgt die Angabe der Verkehrsmengen als durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV, Montag bis Sonntag). Zusätzlich ist in den Attributen der prozentuale Schwerverkehrsanteil (SV) am durchschnittlichen täglichen Verkehr an Werktagen (DTVw, Montag bis Freitag) angegeben. Die Angaben zu den Verkehrsmengen stammen aus dem Verkehrsmodell der Stadt Hamburg. Dem Verkehrsmodell liegen unter anderem Verkehrszählungen zugrunde, die bis zum Jahr 2019 durchgeführt wurden. Die im Verkehrsmodell als DTVw vorgehaltenen Verkehrsstärken (Kfz) wurden mittels pauschaler Faktoren auf den DTV umgerechnet, anschließend manuell abgeglichen und falls erforderlich geglättet. Die im Verkehrsmodell als SV-Anteil am DTVw vorgehaltenen Angaben zum Schwerverkehr wurden hingegen nicht auf den DTV umgerechnet, sondern ohne Anpassung auf den DTV übertragen. Für Verkehrsprognosen sind die Angaben in der Verkehrsmengenkarte nicht geeignet. Bearbeitungsstand 2019: 22.11.2022 Verkehrsmengenkarte 2014: Für die Jahre 2013 und 2014 erfolgt die Angabe der Verkehrsmengen als durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke an Werktagen (DTVw, Montag bis Freitag). Die Angaben zu den Verkehrsmengen stammen aus Verkehrszählungen, die bis zum Jahr 2014 an Bundesautobahnen und Hauptverkehrsstraßen durchgeführt wurden. Die Zählergebnisse wurden auf den durchschnittlichen Werktagsverkehr (DTVw), des Jahres 2014 hochgerechnet. Aufgrund umfangreicher Baustelleneinflüsse im Jahr 2014 wurden für die Bundesautobahnen die DTVw-Werte des Jahres 2013 zugrunde gelegt. Innerhalb der farbig angelegten Streckenabschnitte kann die Verkehrsmenge innerhalb der angegebenen Bandbreite schwanken. Für Verkehrsprognosen sind die Angaben in der Verkehrsmengenkarte nicht geeignet. Bearbeitungsstand 2013/2014: 25.08.2016

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  • Transport und VerkehrTransport & Verkehr
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Datensatz 07.07.2023

Verkehrsstärken Hamburg

Auf dem Gebiet Hamburgs werden in regelmäßigen Abständen Verkehrszählungen durchgeführt. Die Ergebnisse aus diesen Zählungen dienen in erster Linie der Verkehrsplanung sowie der Ermittlung der Verkehrsentwicklung in Hamburg. Für jedes Jahr werden die durchschnittlichen täglichen Kfz-Verkehrsstärken als Kenngröße der durchschnittlichen Verkehrsbelastung eines Straßenquerschnitts ermittelt und auf einer Karte dargestellt. Unter Verwendung von mathematisch-statistischen Verfahren wird nach Durchschnittswerten aller Tage (DTV, Montag bis Sonntag) und aller Werktage (DTVw, Montag bis Freitag) unterschieden. Grundlagen für die Durchschnittswerte bilden mehr als 300 Pegel (Querschnittszählungen), an denen der fließende Kfz-Verkehr mittels Dauerzählstellen (Induktionsschleifen), Infrarotsensoren (Wärmebildkameras) oder manueller Verkehrszählungen (stichprobenartig an repräsentativen Tagen, mindestens einmal pro Jahr) erhoben wird. In diesem Dienst werden die Verkehrsstärken seit 2004 veröffentlicht (als Excel-Tabelle zum Download), visualisiert als Tabelle und Diagramm werden jeweils die letzten 10 Jahre. Die Karten stehen zum Teil auch im digitalen Format (pdf) im Internet unter https://www.hamburg.de/bvm/verkehrsstaerken-kfz/ zur Verfügung.

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  • Transport und VerkehrTransport & Verkehr
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Die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung für das innerstädtische Grüne Netz wird in der Drucksache 21/16980 vom 24. April 2019 (Einigung mit der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“) festgelegt und ist in der Anlage ergänzend zu Petitum I.4. als stark verkleinerte und vereinfachte Karte enthalten. Da die Karte als Arbeitsgrundlage zur Beurteilung der Lage von geplanten Bebauungsplänen und Bauvorhaben im Grünen Netz dienen soll, wurde eine präzisere Fassung dieser Karte zur Drucksache 21/01547 vom 17. Juni 2021 (Vertrag für Hamburgs Stadtgrün) erstellt. Die Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 (Grünes Netz) bezieht sich gemäß der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ nur auf das Grüne Netz in der inneren Stadt bis zum äußeren Rand des 2. Grünen Rings. Der räumliche Geltungsbereich für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 wird somit durch die Außengrenze des 2. Grünen Ringes definiert. Innerhalb dieses Bereiches gehören zur Flächenkulisse des Grünen Netzes: • die Abschnitte der Landschaftsachsen, • beide Grüne Ringe, • gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen, • alle öffentlichen Parkanlagen (alle Kategorien, auch die nicht typisierten Parkanlagen) sowie Spielplätze. Außerhalb des 2. Grünen Ringes gilt ein Schutzstatus nach Pet. I.5 („öffentliche Grün- und Erholungsanlagen“) für alle öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze. Die im Pet. I.4 verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Wohnen und Gewerbe ohne Kompensation) findet sich in einer Anlage der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“. Diese „geeinten Flächen“ sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. Ausgenommen von der Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes sind darüber hinaus Bauvorhaben zur Verwirklichung von Hafenentwicklungszielen im Hafennutzungs- und Hafenerweiterungsgebiet. Ausgenommen sind auch die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarten Verkehrsanlagen sowie Radverkehrsrouten. Wegen der Vielfalt und vor allem Kleinräumlichkeit dieser Maßnahmen sind sie nicht in der Karte dargestellt. Folgende sonstige Darstellungen der Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung werden in diesem Geodatensatz „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“, da bereits im FHH-Atlas / Geoportal vorhanden, nicht dargestellt: • „Bauflächen in Baustufenplänen und Bebauungsplänen“ sind im Fachdienst „XPlanung Bebauungspläne – Vektordarstellung“ enthalten. • „Bezirksgrenzen“ und „Landesgrenzen“ sind im Fachdienst „ALKIS Verwaltungsgrenzen Hamburg“ enthalten. • „Hafennutzungsgebiet“ und „Hafenerweiterungsgebiet“ den sind im Fachdienst „Hafengebietsgrenzen“ enthalten. Die Darstellung der „Gewässer“ wurde für die Kartenfassung zur Drucksache zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün nachrichtlich zur besseren Orientierung aus dem Landschaftsprogramm übernommen. Diese können im FHH-Atlas / Geoportal nicht einzeln eingeblendet werden. Zur besseren Orientierung lassen sich diverse Kartengrundlagen bzw. Luftbilder einblenden.   Die Fachdienste des Geodatensatzes „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“ werden wie folgt präzisiert: 1 Hauptwegenetz des Freiraumverbundes Die Hauptwege sollen die Vernetzung und Nutzbarkeit des übergeordneten Grünen Netzes – in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen – für Fuß- und Radverkehr sicherstellen. Sie sind insbesondere für den beabsichtigten Verlauf der gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen von Bedeutung. 2 Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen Das System der Landschaftsachsen und Grünen Ringe wird durch Grünverbindungen ergänzt und das Netz dadurch engmaschiger. Die Grünverbindungen übernehmen als stadtteilbezogene „Grüne Zubringer“ wichtige Verbindungsfunktionen insbesondere durch die verdichteten Stadtquartiere und Gewerbegebiete zu den Landschaftsachsen und zu den weiter entfernten Parkanlagen und Naherholungsgebieten. Die hierzu dargestellten Abgrenzungen kennzeichnen symbolisch den Verlauf der Grünverbindungen und müssen durch die Bezirke konkretisiert werden. In der Regel bestehen die einzelnen Grünverbindungen aus unterschiedlichen Abschnitten und werden durch grüne Elemente geprägt. Die Grünverbindungen verlaufen • zum Teil in breiten Grünzügen abseits vom Straßenverkehr (autofrei) und werden durch öffentliche Grünanlagen und andere Grünflächen geprägt, z.B. Alster-Bille-Elbe-Grünzug, • zum Teil im Straßenraum an wenig befahrenen, ruhigen Straßen oder befahrenen aber breiten Straßen, wo der grüne Charakter durch schmale, begleitende Grünflächen sowie Baumreihen und –alleen vorhanden ist oder entwickelt werden kann. Neben der freizeitbezogenen Funktion und der Verbindungsfunktion für den Fuß- und Fahrradverkehr können die Grünverbindungen auch weitere Funktionen haben, z.B. für Regenwasserrückhaltung und/oder als ökologischer Trittstein für den Biotopverbund. Zudem weisen manche Grünverbindungen einen kulturhistorischen Hintergrund auf (z.B. alte Postwege, Dorfwege, Alleen und städtebauliche Achsen) und können somit zur Lesbarkeit der Stadt- und Landschaftsgeschichte beitragen. 3 Potenzialflächen ohne Kompensation Die im Pet. I.4 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ findet sich in der Anlage dieser Drucksache. Diese „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Gewerbe und Wohnungsbau) sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. 4 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze bis inkl. 2. Grüner Ring Die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sind gemäß Pet. I.4 Teil der kompensationspflichtigen Flächenkulisse. Innerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für den vollständigen Bestand der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, die als solche bekannt gemacht werden und im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht werden. Das sind die Kategorien öffentliche Parkanlagen, öffentliche Spielplätze, öffentliche Grünflächen an Kleingärten, Schutzgrünflächen, Sportplätze. Auch Kleingärten und Friedhöfe gehören bei Lage in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und Grünverbindungen zur Flächenkulisse des Grünen Netzes, in der die Schutz- und Kompensationsregelung gilt. Außerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung (in „Streulage“) ist die Darstellung und somit die Anwendung der Schutz- und Kompensationsregelung auf die für das Grüne Netz besonders wichtigen Flächenkategorien beschränkt worden. Von besonderer Bedeutung sind alle gewidmeten, bestehenden öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Ausgenommen von der Kompensationsregelung sind somit Sportplätze, Kleingärten und Friedhöfe in Streulage. 5 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze außerhalb des 2. Grüner Ring Gemäß Pet. I.5 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ darf der „vorhandene Bestand an öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen“ grundsätzlich nicht für bauliche Entwicklung in Anspruch genommen werden. Wie unter Punkt 4 ausgeführt, beschränkt sich diese Aussage und somit die Darstellung auf die Grünflächenkategorien mit einer hohen Bedeutung für die quartiersbezogene Erholungsnutzung, nämlich die öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Sofern diese innerhalb der Flächenkulisse des Grünen Netzes der inneren Stadt bis inkl. 2. Grüner Ring liegen, sind sie in der Karte dunkelgrün dargestellt und es gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für das Grüne Netz für diese Flächen (siehe oben). Davon grafisch unterschieden sind die öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze, die jenseits des 2. Grünen Rings bis zur Landesgrenze vorhanden sind; sie sind in der Karte grün schraffiert dargestellt. Der Schutz dieser Flächen vor Bebauung ist in Pet. I.5 festgelegt. Bei Inanspruchnahmen von öffentlichen Grünflächen jenseits des 2. Grünen Rings muss die Anforderung des funktionalen Ersatzes in die Abwägung eingestellt werden. Sollte beispielsweise ein Spielplatz bebaut werden, ist dieser in der Abwägung zu berücksichtigen und ggf. zu ersetzen. 6 Grüne Ringe Die beiden Grünen Ringe stellen zusammen mit Hamburgs Landschaftsachsen das grüne Grundgerüst der Stadt dar und sind deshalb für sämtliche Schutzgüter von großer Bedeutung. Für sie gilt die Schutz- und Kompensationsregelung uneingeschränkt. 7 Landschaftsachsen bis inkl. 2- Grüner Ring Mit den Landschaftsachsen werden alle empfindlichen Landschaftsräume Hamburgs erfasst und zu einem für die Erholungsnutzung und die Stadtökologie wichtigen Verbundsystem zusammengeführt. Die Lage der Achsen ist wesentlich durch die noch erhaltenen naturräumlichen und kulturlandschaftlichen Strukturen wie Gewässerläufe, Kanäle, Marsch und Geest bestimmt. Das Spektrum ihrer Ausprägungen reicht von schmalen, grüngeprägten Straßen von nur geringer Breite als Verbindungsglied isoliert liegender städtischer Grünräume bis hin zum weiten Elbe-Urstromtal. In Teilbereichen der Landschaftsachsen liegen auch Siedlungsflächen, die durch möglichst hohe Begrünung die Grünvernetzung bis zur nächsten Grünfläche ermöglichen sollen. Für die Landschaftsachsen gilt die Schutz- und Kompensationsregelung in der Innenstadt, daher sind nur die innerstädtischen Landschaftsachsen dargestellt. Hinweise: Die Karte „Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung“ zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün liegt sowohl im Maßstab 1:20.000 (Hamburg dargestellt in 6 Blättern) als auch im Zusammenschnitt im Maßstab 1:60.000 vor. Die Abgrenzungen sind nicht immer parzellenscharf, so dass über die konkrete Abgrenzung im Zweifel einzelfallbezogen im Einvernehmen mit der Fachbehörde (Umweltbehörde) entschieden werden muss. In der Regel ist die Außenkante der Abgrenzungslinie maßgebend. Zu beachten ist, dass die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung Grünes Netz Abweichungen in der Darstellung der Landschaftsachsen im Vergleich zu den im geltenden Landschaftsprogramm dargestellten Landschaftsachsen aufweist. Bei der Abgrenzung der Grünen Ringe gibt es sehr geringfügige Abweichungen. Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen sind im geltenden Landschaftsprogramm gekennzeichnet; Teilbereiche davon sind dort allerdings als Milieus „Parkanlage“ oder „Grünanlage eingeschränkt nutzbar“ oder als „Grüne Wegeverbindung“ dargestellt. Weitere Informationen zur Volksinitiative Hamburgs Grün erhalten und zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün können unter www.hamburg.de entnommen werden z.B. https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/12524062/2019-04-24-sk-volksinitiative-hamburgs-gruen-erhalten/ https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/15204244/2021-06-22-bukea-vertrag-fuer-hamburgs-stadtgruen/

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  • Geografie, Geologie und GeodatenGeografie, Geologie & Geodaten
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  • Umwelt und KlimaUmwelt & Klima
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Werkstätten für Menschen mit Behinderung bieten auf Grundlage von §§ 219ff. i.V. mit §§ 56ff. SGB IX Menschen, bei denen nicht oder noch nicht wieder eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einschließlich einer Beschäftigung in einem Inklusionsbetrieb (§ 215 SGB IX) in Betracht kommt und die ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen, eine Beschäftigung. Die Leistung im Arbeitsbereich wird vom Leistungsträger der Eingliederungshilfe als "Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben" erbracht. Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich werden i.d.R. von der Bundesagentur für Arbeit, den Rentenversicherungen oder auch der gesetzlichen Unfallversicherungen erbracht. Hier werden lediglich die größeren Standorte von Hamburger Werkstätten erfasst.

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  • BevölkerungBevölkerung
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  • SozialesSoziales
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Alle landwirtschaftlich nutzbaren Flächen unterliegen aus Gründen einer einheitlichen Besteuerung der Bodenschätzung. Die Ergebnisse der Bodenschätzung werden im ALKIS Liegenschaftskataster geführt. Um den Bezug zum Flurstücksbestand herzustellen, ist eine Darstellung der Bodenschätzungswerte auf den Daten des Amtlichen Liegenschaftskatasters im Maßstab 1:500 - 1:2000 sinnvoll. Skalierung Min/Max nur bei digitalem Kartenbestand. Erfassungsgrad: Analog: 100% Digital: 100% (ca. 1520 Halbblätter)

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  • Geografie, Geologie und GeodatenGeografie, Geologie & Geodaten
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  • Umwelt und KlimaUmwelt & Klima
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Datensatz 08.07.2023

Bodendenkmäler Hamburg

Dieser Datensatz wird zukünftig unter dem Namen Denkmalkartierung Bodendenkmale Hamburg geführt. Kartierung von Bodendenkmälern und weiteren Archäologieflächen auf dem Gebiet der FHH; Die dargestellten Objekte sind teilweise oder zur Gänze lediglich untertägig erhalten. Ihre vollständige Ausdehnung wäre somit nur durch Ausgrabungen zu ermitteln. Die fachliche Beurteilung, ob bei Bau- oder Planvorhaben ein auf einem Flurstück eingetragenes archäologisches Objekt von Eingriffen betroffen wäre, obliegt daher allein der für die Ausübung der Bodendenkmalpflege zuständigen Stelle.

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  • Infrastruktur, Bauen und WohnenInfrastruktur, Bauen & Wohnen
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  • Verwaltung, Haushalt und SteuerVerwaltung, Haushalt & Steuern
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Informationen über alle Grünarten - Parkanlagen, Kinderspielplätzen, öffentlichem Grün an Kleingartenanlagen, Kleingartenanlagen und Schutzgrün. Wesentliche Datenfelder: Anlagenname, Belegenheit, Flächengröße, Typisierung, Ortsteilnummer, Bezirk und (je nach Quelle auch Eigentum). Erfasst im Rahmen fortlaufender Meldungen der Landesbetriebes Immobilienmanagement und Grundvermögen der Finanzbehörde und der Bezirke.

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  • Geografie, Geologie und GeodatenGeografie, Geologie & Geodaten
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  • Umwelt und KlimaUmwelt & Klima
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Der Datensatz zeigt ausgewählte Freizeit,- Kultur- und Bildungseinrichtungen im Bezirk Eimsbüttel. Ebenso umfasst der Datensatz eine Vielzahl an ausgewählten religiösen Einrichtungen.

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  • BevölkerungBevölkerung
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  • Bildung und WissenschaftBildung & Wissenschaft
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  • Kultur, Sport und TourismusKultur, Sport & Tourismus
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  • SozialesSoziales
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Hochwasser gefährdeter Bereich Tidegebiet Elbe Hamburg Fachliche Beschreibung: „Der durch Tidehochwasser, insbesondere Sturmfluten, gefährdete Bereich im Tidegebiet der Elbe besteht aus den Landflächen zwischen der Gewässerlinie der Elbe (§ 3) und der Linie der öffentlichen Hochwasserschutzanlagen oder, sofern öffentliche Hochwasserschutzanlagen nicht bestehen, der Linie des amtlich bekannt gemachten Bemessungswasserstands für öffentliche Hochwasserschutzanlagen zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 0,50 m." Auszug aus § 53 HWaG Rechtlicher Hintergrund: § 53 des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) in der Fassung vom 29.05.2005 über "Hochwassergefährdeter Bereich im Tidegebiet der Elbe"

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  • Geografie, Geologie und GeodatenGeografie, Geologie & Geodaten
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  • Umwelt und KlimaUmwelt & Klima
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Datensatz 08.07.2023

Hafenmessfahrten 2014 Hamburg

An der Elbe und im Hafen werden zusätzlich zum Betrieb der Messstationen mehrfach im Jahr mobile Messungen mit einem Messschiff durchgeführt. Im Jahr 2014 wurden fünf Untersuchungen der Wasserqualität im Hamburger Elbeabschnitt vorgenommen. Die Fahrten wurden im Mai, Juli, August, September und November durchgeführt. Die Ergebnisse können hier in verschiedenen Karten angesehen werden.

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Datensatz 08.07.2023

Hafenmessfahrten 2015 Hamburg

An der Elbe und im Hafen werden zusätzlich zum Betrieb der Messstationen mehrfach im Jahr mobile Messungen mit einem Messschiff durchgeführt. Im Jahr 2015 wurden drei Untersuchungen der Wasserqualität im Hamburger Elbeabschnitt vorgenommen. Die Fahrten wurden im Juni, Juli, und September November durchgeführt. Die Ergebnisse können hier in verschiedenen Karten angesehen werden.

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Datensatz 08.07.2023

Hafenmessfahrten 2016 Hamburg

An der Elbe und im Hafen werden zusätzlich zum Betrieb der Messstationen mehrfach im Jahr mobile Messungen mit einem Messschiff durchgeführt. Im Jahr 2016 wurden zwei Untersuchungen der Wasserqualität im Hamburger Elbeabschnitt vorgenommen. Die Fahrten wurden im April und August durchgeführt. Die Ergebnisse können hier in verschiedenen Karten angesehen werden. Hinweis: Die Karten sind noch in Bearbeitung werden aber zeitnah hier veröffentlicht.

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