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Die Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3 vom 26. Oktober 1965 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 189) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: "3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1 Für die mit "A" bezeichnete Fläche wird Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Freizeitbad" und der Grundflächenzahl 0,2 festgesetzt; maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). Es ist innerhalb der schraffiert dargestellten Fläche der Bau eines kombinierten Hallen- und Freibades mit Gastronomieeinrichtimg zulässig. Die Bebauung muß einen Abstand von mindestens 40 m zur Uferlinie des Außenmühlenteichs einhalten und darf eine Gebäudehöhe von 22 m über Normalnull (NN) nicht überschreiten. Für die zum Gotthelfweg gerichtete südöstliche Gebäudeseite ist eine Traufhöhe von maximal 19 m über NN und zum Außenmühlenteich hin eine Traufhöhe von maximal 17,5 m über NN einzuhalten. 3.1.1 Mindestens 30 vom Hundert der Dachflächen von Gebäuden sind zu begrünen. 3.1.2 Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m anzulegen. 3.1.3 Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80cm in Im Höhe über dem Erdboden sind zu erhalten, sofern dadurch die Durchführung zulässiger Bauvorhaben nicht unzumutbar erschwert wird. Für die infolge baulicher Maßnahmen zu beseitigenden Bäume sind auf der Fläche des Sondergebiets Ersatzpflanzungen vorzunehmen. 3.1.4 Im Kronenbereich von zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäumen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen unzulässig. 3.1.5 Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gewege sowie Stellplätze in wasser- und luft-durchlässigem Aufbau herzustellen, soweit ein Grundwasserflurabstand von mindestens 2 m ein-gehalten wird; die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig. Fährwege und Stellplatzflächen mit einem Grundwasserflurabstand von weniger als 2 m sind zu versiegeln. 3.1.6 Das von Stellplätzen abfließende Niederschlagswasser ist vor Einleitung in den Außenmühlenteich durch geeignete technische und biologische Maßnahmen vorzuklären. 3.1.7 Das Ufer des Außenmühlenteiches soll naturnah gestaltet und mit standortgerechten Röhrichtpflanen, Erlen und Weiden ausgebildet werden. Der am Ufer vorhandene Gehölzbestand soll erhalten und vor dem Ufer eine Röhrichtzone von mindestens 3,5 m Breite angelegt werden. 3.2 Auf den mit "A", "B", "C" und "D" bezeichneten Flächen sind für Anpflanzungen einheimische standortgprechte Laubgehölze zu verwenden. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm in Im Höhe über dem Erdboden aufweisen. Schwarzerlen müssen mindestens eine Höhe von 2 m aufweisen. 3.3 Entlang der Südostgrenzen der mit "B" und "C" bezeichneten Flächen sind zu den Kleingärten und den Wohngebieten Anpflanzungen von mindestens 5 m Breite mit dichtwachsenden Bäumen und Sträuchern vorzunehmen. 3.4 Die mit "B" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. 3.5 Die mit "C" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit dem Zusatz ¿Parkplatz" festgesetzt. 3.6 Die mit "D" bezeichneten Flächen werden als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" festgesetzt. 3.7 Die mit "E" bezeichnete Wasserfläche wird nachrichtlich entsprechend der festgelegten Uferlinie übernommen.

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Der Bebauungsplan Wilstorf 5 für den Geltungsbereich Winsener Straße-Tivoliweg-Reeseberg-Kniggestraße-Jägerstraße (Bezirk Harburg, Ortsteil 705) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Wilstorf 8 für das Plangebiet Rönneburger Straße-Radickestraße-Vogteistraße-Niedersachsenweg-Südostgrenzen der Flurstücke 1311, 1309 bis 1305, 1894 und 1895 der Gemarkung Wilstorf-Hilshain-Hilshöhe-Hüllbeen- West- und Nordgrenze des Flurstücks 1145 sowie Nordwestgrenzen der Flurstücke 1159, 1158 bis 1155 und 1153 bis 1149 der Gemarkung Wilstorf (Bezirk Harburg, Ortsteil 705) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Winterhude 10 für den Geltungsbereich Jarrestraße - Großheidestraße - Osterbekkanal - Westgrenze des Flurstücks 3384, über das Flurstück 3086, Nordgrenze des Flurstücks 3086, Westgrenzen der Flurstücke 3384, 3383 und 3382 der Gemarkung Winterhude (Bezirk HamburgNord, Ortsteil 411) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Winterhude 12 für den Geltungsbereich Maria-Louisen-Straße - Grasweg - Barmbeker Straße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 409) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Maria-Louisen-Straße - Grasweg - Ostgrenze des Flurstücks 2999 - Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 1692 -Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2707 - über das Flurstück 2707 - Südgrenze der Flurstücke 2707 und 1692 -Südgrenze des Flurstücks 3095 (Barmbeker Straße) der Gemarkung Winterhude - Barmbeker Straße.

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Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Winterhude 13 für den Geltungsbereich zwischen Barmbeker Straße und Gei- belstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 412) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Geibelstraße - Nordgrenze der Flurstücke 3468 und 3467 der Gemarkung Winterhude - Barmbeker Straße - Südgrenze des Flurstücks 3467 - Ostgrenze des Flurstücks 1467 der Gemarkung Winterhude - Knickweg - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1467, Südgrenze des Flurstücks 3468 der Gemarkung Winterhude.

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Der Bebauungsplan Winterhude 17 für den Geltungsbereich Barmbeker Straße-Jarrestraße-Ostgrenze des Flurstücks 271 der Gemarkung Winterhude-Osterbekkanal (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 411) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Winterhude 28 für den Geltungsbereich Braamkamp und Verlängerung bis zur Güterumgehungsbahn sowie Alsterdorfer Straße zwischen Bahnanlagen und Südgrenze des Flurstücks 2275 einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Winterhude (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 408) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Winterhude 30 für den Geltungsbereich Poßmoorweg-Barmbeker Straße-Goldbekkanal-Moorfurthweg (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 410) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Winterhude 5 für den Geltungsbereich Himmelstraße, Ohlsdorfer Straße, Winterhuder Marktplatz und Alsterdorfer Straße der Gemarkung Winterhude (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 409) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Winterhude 7 für den Geltungsbereich Hindenburgstraße-Bahnanlagen-Sengelmannstraße-Ostgrenze des Flurstücks 1373 der Gemarkung Alsterdorf-Sengelmannstraße-Limaweg-Ostgrenze des Flurstücks 1168 der Gemarkung Alsterdorf-Jahnring-Westgrenzen der Flurstücke 1250, 1442 und 1430 der Gemarkung Alsterdorf-Sydneystraße (Bezirk Hamburg- Nord, Ortsteil 408) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 1 für das Plangebiet Timms Hege-Kupferredder-Nordostgrenze des Flurstücks 559 der Gemarkung Ohlstedt-Walddörferbahn-Westerfelde (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 523) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 6 für den Geltungsbereich Korte Blöck-Lütte Blöck-Im Busch-Süd- und Westgrenze des Flurstücks 882, Westgrenzen der Flurstücke 459, 462 und 476, West- und Hordgrenze des Flurstücks 463 der Gemarkung Ohlstedt-Im Busch-Nordgrenzen der Flurstücke 102 und 402 der Gemarkung Ohlstedt-Krempenhege-über die Flurstücke 131 bis 135 zur Südgrenze des Flurstücks 272 der Gemarkung Ohlstedt (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 523) wird festgestellt.

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Bezirk: Hamburg-Mitte, Stadtteil: Hamm-Nord, Ortsteil: 122, Planbezirk: Burgstraße, Bethesdastraße, Schwarze Straße, Sievekingdamm, Hammer Landstraße

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Bezirk: Hamburg-Mitte, Stadtteil: Borgfelde, Ortsteil: 121, Planbezirk: Baubürgerweg, Hinrichsenstraße, Landwehrplatz, Bürgerweide

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Bezirk: Hamburg-Mitte, Stadtteil: Hamm-Nord, Ortsteil: 122, Planbezirk: Marienthalerstraße, Bahnanlagen, Jordanstraße

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Bezirk: Hamburg-Mitte, Stadtteil: Hamburg-Mitte, Ortsteil: 126, Planbezirk: Wackerhagen, Droopweg, Wichernsweg, Dobbelersweg

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Bezirk: Hamburg-Mitte, Stadtteil: Neustadt, Ortsteil: 104, Planbezirk: Schaarmarkt, Martin-Luther-Straße, Anberg, Pasmannstraße, Herrengraben, Schaarsteinweg

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Bezirk: Hamburg-Mitte, Stadtteil: Hamburg-Altstadt, Ortsteil: 102, Planbezirk: Nikolaifleet, Katharinenbrücke, Katharinenkirchhof, Bei den Mühren, Mattentwiete, Cremon, Hohe Brücke

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Bezirk: Hamburg-Mitte, Stadtteil: Hamm-Nord, Ortsteil: 123, Planbezirk: Ohlendorfstraße, Carl Petersenstraße, Hirtenstraße

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