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Der Bebauungsplan Hausbruch 22 / Neugraben-Fischbek 41 für den Geltungsbereich Neuwiedenthaler Straße-Minnerweg- Neumoorstück-über die Flurstücke 523 / 9 und 351, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 353, Südgrenze des Flurstücks 344, über das Flurstück 344, West- und Nordgrenze des Flurstücks 2407, über die Flurstücke 340, 2407, 344, 353, 363 bis 367 und 335, Ostgrenze des Flurstücks 335 der Gemarkung Neugraben-Minnerweg-Minnerstieg (Bezirk Harburg, Ortsteile 717 und 718) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Hausbruch 3 für das Plangebiet Waltershofer Bahn-Die Landscheide-Ostgrenze des Flurstücks 880 und Verlängerung der Südgrenze des Flurstücks 903 der Gemarkung Neugraben (Bezirk Harburg, Ortsteil 717) wird festgestellt.

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Die Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 30 / Neugraben-Fischbek 54 vom 27. April 19S2 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 99) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefugte "Anlage zur Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 30 / Neugraben-Fischbek 54': wird der Verordnung hinzugefügt. 2.§ 2 wird wie folgt geändert: 2.1 Nummer 5 erhält folgende Fassung: "Für die Erschließung des Flurstücks der Gemarkung Neugraben sowie der im Blatt 2 der zeichnerischen Darstellung des Bebauungsplans ausgewiesenen Wohnbauflächen sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 41, 83), zuletzt geändert am 26. Juni 1989 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117), festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt." 2.2 Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 6 angefügt: "6. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 6.1 Auf den mit "A" bezeichneten Flächen wird die Festsetzung "Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen" aufgehoben. 6.2 Auf den mit "B" bezeichneten Flächen wird die Festsetzung "Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen" und die Festsetzung "Reihenhäuser" aufgehoben. 6.3 Auf der mit "C" bezeichneten Fläche wird die Festsetzung "Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Woh- nungen" aufgehoben und die Zahl der zulässigen Vollgeschosse auf zwei erhöht."

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Der Bebauungsplan Hausbruch 35 für den Geltungsbereich südlich der Dauerkleingärten zwischen Rehrstieg und Francoper Straße (Bezirk Harburg, Ortsteil 717) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Francoper Straße - Nordostgrenzen der Flurstücke 3961, 3962 und 3965, Nordost- und Südgrenze des Flurstücks 3966, Südgrenzen der Flurstücke 3965 und 3962 der Gemarkung Neugraben - Rehrstieg.

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Die Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 4/Heimfeld 10 vom 28. Juli 1964 (HmbGVBl. S. 163) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 4/Heimfeld 10" wird der Verordnung hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 6 angefügt: "6. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich gilt: 6.1 Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, soweit sie nicht mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern, unzulässig. 6.2 Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, Wettbüros, Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäfts-räume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind unzulässig."

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Der Bebauungsplan Hausbruch 4/Heimfeld 10 für das Plangebiet Waltershofer Bahn, von hier über das Flurstück 880 zur Nordgrenze des Flurstücks 904 der Gemarkung Neugraben-Dubben-Nordgrenzen der Flurstücke 921, 926, 927 und 931, Weg Flurstück 953 der Gemarkung Neugraben- Hausbrucher Moor-Bahnanlagen-Ostgrenzen der Flurstücke 1172 und 1882 der Gemarkung Neugraben-Cuxhavener Straße-Südostgrenze des Flurstücks 1178 der Gemarkung Neugraben-von der Südspitze dieses Flurstücks über das Flurstück 3 der Gemarkung Vahrendorf Forst zu den Südgrenzen der Flurstücke 433/134, 1179 und 1180, Westgrenzen der Flurstücke 1180 und 1151, Nordgrenzen der Flurstücke 1151 bis 1155 und 1157 der Gemarkung Neugraben (Bezirk Harburg, Ortsteile 711 und 717) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Heimfeld 30/Eißendorf 34 für den Geltungsbereich Triftstraße-West- und Nordgrenze des Flurstücks 100, Nordgrenzen der Flurstücke 3096, 3098, 103 bis 105, 3100, 2977 bis 2980, über das Flurstück 99, Westgrenze des Flurstücks 2972, West- und Nordgrenze des Flurstücks 137 der Gemarkung Eißendorf-Gemarkungsgrenze-Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1252 der Gemarkung Heimfeld-Ostgrenze des Flurstücks 166, über das Flurstück 167 der Gemarkung Eißendorf (Bezirk Harburg, Ortsteile 710 und 711) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Heimfeld 31 für den Geltungsbereich Milchgrund-Homannstraße-über das Flurstück 2049 der Gemarkung Heimfeld-Homannstraße-Heimfelder Straße-West- und Nordgrenze des Flurstücks 2102-Nordgrenzen der Flurstücke 943 und 942 der Gemarkung Heimfeld-Milchgrund-über die Flurstücke 941 und 93l der Gemarkung Heimfeld (Bezirk Harburg, Ortsteil 711) wird festgestellt.

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zwischen der Osterhoffstraße und der Straße An der Rennkoppel (Bezirk Harburg, Ortsteil 711) Osterhoffstraße - Ostgrenze des Flurstücks 3420, Ost-, Nord,- Süd- und Westgrenzen des Flurstücks 3769 der Gemarkung Heimfeld.

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Der Bebauungsplan Hoheluft West 4 / Hoheluft Ost 7 für den Geltungsbereich Wrangelstraße- Gärtnerstraße-Breitenfelder Straße-Hoheluftchaussee-Eppendorfer Weg (Bezirke Eimsbüttel und Hamburg-Nord, Ortsteile 316 und 402) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Hohenfelde 6 für das Plangebiet Mundsburger Damm zwischen Schwanenwik und Armgartstraße einschließlich westlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Hohenfelde (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 416) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Hohenfelde 9 für den Geltungsbereich zwischen Ifflandstraße, dem Fußweg zwischen Ifflandstraße und Mühlendamm, Mühlendamm und Schröderstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 416) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Ifflandstraße - Nordgrenze des Flurstücks 1205 der Gemarkung Hohenfelde - Mühlendamm - Schröderstraße.

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Datensatz 17.10.2022

Bebauungsplan Horn 11 Hamburg

Der Bebauungsplan Horn 11 für das Plangebiet Manshardtstraße-Ostgrenze des Flurstücks 191 sowie Süd-und Westgrenze des Flurstücks 1375 der Gemarkung Horn-Geest (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 130) wird festgestellt.

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Datensatz 17.10.2022

Bebauungsplan Horn 45 Hamburg

Der Bebauungsplan Horn 45 für das Gebiet zwischen der Horner Landstraße und der Bergedorfer Straße östlich der Güterumgehungsbahn (Hamburg-Mitte, Ortsteil 129) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Horner Landstraße - Culinstraße - Bauerbergweg - Südgrenzen der Flurstücke 492, 491 und 489, über das Flurstück 349 der Gemarkung Horn-Marsch.

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Der Bebauungsplan Hummelsbüttel 23 für den Geltungsbereich Poppenbütteler Weg-Grützmühlenweg-über die Flurstücke 1055, 1056, 1057, Nordost- und Ostgrenze des Flurstücks 1059, Ostgrenze des Flurstücks 1066 der Gemarkung Hummelsbüttel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 520) wird festgestellt

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Der Bebauungsplan Hummelsbüttel 26 für den Geltungsbereich nördlich Hummelsbütteler Weg sowie östlich Hummelsbüttler Hauptstraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 520) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Hummelsbüttler Hauptstraße - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 878, über die Flurstücke 4067 (entlang des Hummelsbütteler Schulgrabens), 4066 und 4156, Nordgrenze des Flurstücks 879 (Grützmühlenweg), West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2962, Ostgrenze des Flurstücks 879 (Grützmühlenweg) der Gemarkung Hummelsbüttel - Hummelsbüttler Dorfstraße - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 4461 der Gemarkung Hummelsbüttel - Hummelsbütteler Weg.

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Östlich Rehagen, nördlich Poppenbütteler Weg

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Der Bebauungsplan Hummelsbüttel 8/Fuhlsbüttel 12 für den Geltungsbereich Ohkamp-Südgrenze der Gemarkung Hummelsbüttel- über das Flurstück 3 der Gemarkung Fuhlsbüttel zum Ohkamp-Flughafenstraße-Westgrenze der Gemarkung Hummelsbüttel-Nordgrenze des Flurstückes 966, über die Flurstücke 966, 965 (Kleekampweg), 962, 963, 960 und 959 der Gemarkung Hummelsbüttel zum Kirchenredder-über die Flurstücke 959 und 958 der Gemarkung Hummelsbüttel zum Kirchenredder-Hummelsbütteler Kirchenweg (Bezirke Wandsbek und Hamburg- Nord, Ortsteile 520 und 431) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Hummelsbüttel 9 für den Geltungsbereich Hummelbüttler Hauptstraße-Süd- und Ost-grenze des Flurstücks 1747, Südgrenzen der Flurstücke 1794, 1788, 1782, 1775 und 1746, Ostgrenze des Flurstücks 2104, über das Flurstück 2104 der Gemarkung Hummelsbüttel-Langenhorner Weg-über die Flurstücke 2074 und 2075, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2074 der Gemarkung Hummelsbüttel-Langenhorner Weg-über die Flurstücke 1025 und 2251, Nordgrenzen der Flurstücke 1037 und 1035 der Gemarkung Hummelsbüttel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 520) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Iserbrook 17 für den Geltungsbereich Jochen-Fink-Weg-Wisserweg-Schenefelder Landstraße-Pieperweg (Bezirk Altona, Ortsteil 224) wird festgestellt.

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