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Der Bebauungsplan Groß Borstel 17 für den Geltungsbereich Borsteler Chaussee-Nordgrenzen der Flurstücke 256 und 156, über das Flurstück 156, Ostgrenzen der Flurstücke 157, 371 und 145 der Gemarkung Groß Borstel-Wigandweg- Koldeweystraße-Moorweg (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 406) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Groß Borstel 26 für den Geltungsbereich westlich der Alsterkrugchaussee, südlich der Hinden- burgstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 406) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Alsterkrugchaussee - Südwestgrenze der Flurstücke 1583, 2286 (alt: 1913), Südgrenze des Flurstückes 2285 (alt: 1913) der Gemarkung Groß Borstel - Sportallee - Nordwestgrenze der Flurstücke 1824 und 1887 der Gemarkung Groß Borstel - Hindenburgstraße.

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Die Verordnung über den Bebauungsplan Groß Borstel 3 vom 30. Mai 1967 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 212) wird wie folgt geändert: 1.In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung "Baugrundstück für den Gern ein bedarf (Schule)" für das Flurstück 764 der Gemarkung Groß Borstel in die Festsetzung "reines Wohngebiet", für die Flurstücke 102, 165, 286; 461, 511 und 512 der Gemarkung Groß Borstel in "allgemeines Wohngebiet" geändert. Für diese Wohngebiete ,wird eine dreigeschossige geschlossene Bauweise mit der Grundflächenzahl 0,3 und der Geschoßflächenzahl 0,6 sowie die südliche Baugrenze in einem Abstand von 5,0 m nördlich der Nutzungsgrenze zur öffentlichen Grünfläche festgesetzt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 4 angefügt: "4. Für die Bebauung auf den Flurstücken 102, 165, 286, 461, 511, 512 und 764 der Gemarkung Groß Borstel ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten und gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden."

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Der Bebauungsplan Groß Borstel 4 für das Plangebiet Warnckesweg-Borsteler Chaussee-Schrödersweg-Lokstedter Damm- Tarpenbek (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 406) wird festgestellt.

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siehe Bebauungsplan Gross-Borstel5

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Grenzen des festgestellten Bebauungsplan GB 5

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Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Gebiet des Gasheizwerkes HafenCity südlich der Straße Am Dalmannkai/Ecke San-Francisco-Straße.

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Der Bebauungsplan HafenCity 8 für das Gebiet der Ericushalbinsel zwischen Oberhafen und Ericusgraben (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 103) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Poggenmühle - Oberbaumbrücke - Nordgrenze des Flurstücks 1677 (Oberhafen), über die Flurstücke 1677, 2073 (Ericusgraben) und 2074 (Ericusgraben) der Gemarkung Altstadt-Süd.

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Der Bebauungsplan Hamburg-Altstadt 1 für den Geltungsbereich Rolandsbrücke - Dornbusch - Pelzerstraße - Rathausstraße - Schmiedestraße - Alter Fischmarkt - Große Reichenstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 102) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Hamburg-Altstadt 18 für den Geltungsbereich Rödingsmarkt-Ost-West-Straße-Holzbrücke-Nikolaifleet- Hohe Brücke-Kajen (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 102) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Hamburg-Altstadt 2 für den Geltungsbereich Brandstwiete-Ost-West-Straße-Meßberg-Dovenfleet (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 101) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Hamburg-Altstadt 22 für den Geltungsbereich Bei den Mühren-Westgrenze des Flurstücks 526 der Gemarkung Hamburg-Altstadt- Katharinenfleet-Reimerstwiete-Katharinenstraße-Westgrenze des Flurstücks 648 der Gemarkung Hamburg-Altstadt-Nikolaifleet-Reimersbrücke-Katharinenstraße-Steckelhörn ( Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 102 ) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Hamburg-Altstadt 23 für den Geltungsbereich Schauenburger Straße - Domstraße - Südgrenze des Flurstücks 1636 der Gemarkung Hamburg-Altstadt - Pelzerstraße ( Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 102 ) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Harburg 21 für den Geltungsbereich Helmsweg-Bleicherweg-Buxtehuder Straße-Wallgraben-über das Flurstück 372 der Gemarkung Harburg-Am Soldatenfriedhof-Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 297, über das Flurstück 297 der Gemarkung Harburg (Bezirk Harburg, Ortsteil 701) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Harburg 29 für den Geltungsbereich Lüneburger Straße-Kleiner Schippsee-Großer Schippsee- Buxtehuder Straße-Küchgarten-Am Wall-Nordgrenzen der Flurstücke 3114 und 2676 der Gemarkung Harburg-Amalienstraße-Lauterbachstraße-Am Wall-Schüttstraße (Bezirk Harburg, Ortsteil 702) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Harburg 48 für den Geltungsbereich zwischen Harburger Rathausstraße-Harburger Ring-Lüneburger Straße-Deichhausweg (Bezirk Harburg, Ortsteil 702) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Harburg 61/ Heimfeld 45 für den Geltungsbereich vom Karnapp zwischen Ziegelwiesenkanal, Lotsekanal und dem Westlichen Bahnhofskanal (Bezirk Harburg, Ortsteile 702 und 711) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Hafengebietsgrenze - über das Flurstück 5376 (Ziegelwiesenkanal), Ostgrenzen der Flurstücke 5376 und 5377, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 3062, Ostgrenze des Flurstücks 159, über die Flurstücke 5340 (Blohmstraße), 5360, 5294 (Kanalplatz), 5309 (Veritaskai) und 999 (Westlicher Bahnhofskanal), südliche Grenze des Flurstücks 999, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 4801, Ostgrenze des Flurstücks 995, über das Flurstück 4822 (Karnapp), über das Flurstück 5397, Südgrenze des Flurstücks 5397, über das Flurstück 4818 (Blohmstraße), Südgrenze des Flurstücks 5397, über das Flurstück 5396 (Seehafenbrücke) der Gemarkung Harburg.

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Der Bebauungsplan Harburg 62 für den Geltungsbereich südlich der Neuländer Straße zwischen Östlichem Bahnhofskanal und Hannoversche Straße (Bezirk Harburg, Ortsteil 702 ) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Östlicher Bahnhofskanal - über die Flurstücke 2999 (Nartenstraße), 4037, 2999, 883 und 2999 der Gemarkung Harburg - Neuländer Straße - über das Flurstück 4837 (Hannoversche Straße), Ostgrenze des Flurstücks 4837, über das Flurstück 4837, Südgrenze des Flurstücks 4901 der Gemarkung Harburg.

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Der Bebauungsplan Harburg 67/Heimfeld 46 für den Geltungsbereich östlich Harburger Holzhafen, westlich Nar- tenstraße, zwischen Süderelbe und dem Kanalplatz/Veritaskai (Bezirk Harburg, Ortsteile 702 und 711) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Flurstück 5360 (Kanalplatz), über das Flurstück 5340 (Blohmstraße), Westgrenze des Flurstücks 5340, West-, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 5341, Westgrenzen der Flurstücke 5304 und 5435 (Lotsekanal), über das Flurstück 5376 (Ziegelwiesenkanal), Westgrenzen der Flurstücke 5376, 5379, 5386 und 5372, West-, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 5368 (Harburger Holzhafen), Westgrenze des Flurstücks 5399, über das Flurstück 5398, Westgrenzen der Flurstücke 5400, 5368 und 3111, über das Flurstück 5159 (Lauenbruch Ost), Nordgrenzen der Flurstücke 5159 und 3571, Westgrenze des Flurstücks 5183 (Dampfschiffsweg), über das Flurstück 5158 (Lauenbrucher Hauptdeich), West- und Nordgrenze des Flurstücks 5185, Westgrenze des Flurstücks 5167, Nordgrenzen der Flurstücke 3565 und 5167, Westgrenze des Flurstücks 5412, über das Flurstück 5412, Nordgrenze des Flurstücks 5412, West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 5419, Ostgrenzen der Flurstücke 5412 und 3565, Nordgrenze des Flurstücks 5104 (Harburger Hauptdeich), Westgrenzen der Flurstücke 5104 und 4940, Nord- und Westgrenze des Flurstücks 4940, Nordgrenzen der Flurstücke 4940 und 4937, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 5104, Nordgrenze des Flurstücks 4945, Westgrenzen der Flurstücke 5350, 5353 und 5345, Nordgrenzen der Flurstücke 5334, 5335, 4274 und 4272, über die Flurstücke 4272 und 4924, Ostgrenze des Flurstücks 5351, über das Flurstück 4924, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 4372, über das Flurstück 2999 (Nartenstraße), Süd- und Westgrenze des Flurstücks 883, Südgrenzen der Flurstücke 5491 und 5501 (Verkehrshafen), über das Flurstück 2999 (Veritaskai) und über das Flurstück 5294 (Kanalplatz) der Gemarkung Harburg.

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Der Bebauungsplan Harvestehude 11 für den Geltungsbereich Rothenbaumchaussee - Hansastraße - Mittelweg - Hallerstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 313) wird festgestellt.

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