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Grimm - Willy-Brandt-Straße - Neue Gröningerstraße - Katharinenkirchhof (Flurstück 1280) der Gemarkung Altstadt-Süd (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 102)

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Das Plangebiet liegt im Stadtteil Hamm, unmittelbar nördlich der U-Bahn-Haltestelle „Burgstraße“. Es wird südlich begrenzt durch die Hammer Landstraße und im Osten durch den Sievekingdamm sowie die Schwarze Straße. Im Westen schließt das Plangebiet ab mit der Grünfläche entlang der Hohen Landwehr, im Südwesten dehnt es sich bis zur Burgstraße aus. Der Norden des Plangebietes wird begrenzt durch die nördlich an das Schulgrundstück (Flurstück 28) angrenzende Wohnbebauung. Insgesamt umfasst das Plangebiet in einer Größe von 43.900 m² die Flurstücke 28 (Schulgrundstück), 1444 (heute Sportzentrum HT16), 971 und 1687 (Grünfläche, tlw. Stellplatzfläche) sowie 31, 1090, 1821, 1794 tlw. (Straßenverkehrsflächen).

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Datensatz 17.10.2022

Bebauungsplan Hamm 2 Hamburg

Das Plangebiet liegt im mittleren Hamm südlich der Hammer Landstraße. Begrenzt wird es im Süden durch den Pröbenweg, im Westen durch den Luisenweg, im Nor-den verläuft die Abgrenzung mittig durch den betreffenden Baublock und im Osten parallel zur Straße Kentzlerdamm rückwärtig zur straßenseitigen Bebauung. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 521, 1271, 1475, 1522, 1523 und den südlichen Grundstücksteil des Flurstücks 1524. Es beinhaltet eine Gesamtfläche von etwa 11.600 m².

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Der Bebauungsplan Hamm-Mitte 1 für das Plangebiet Hübbesweg-Hammer Landstraße-Wichernsweg-Droopweg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 126) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Hamm-Mitte 7 für das Plangebiet Hammer Landstraße-Luisenweg-Eiffestraße-Hammer Weg-Westgrenze des Flurstücks 401 der Gemarkung Hamm-Marsch (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 125) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Hammerbrook 7/Klostertor 8 für den Geltungsbereich Spaldingstraße-Hammerbrookstraße-Süderstraße-Amsinckstraße-Mittelkanal-Nagelsweg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteile 115 und 117) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Harburg 12 für den Geltungsbereich Knoopstraße-Julius-Ludowieg-Straße-Harburger Rathausstraße- Bremer Straße (Bezirk Harburg, Ortsteil 701) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Lohbrügge 19 für das Plangebiet Binnenfeidredder-Ostgrenzen der Flurstücke 313 bis 325 der Gemarkung Lohbrügge-Goerdelerstraße-Ostgrenzen der Flurstücke 327 bis 333 sowie Ost- und Südgrenze des Flurstücks 334 der Gemarkung Lohbrügge-Stormarnhöhe-Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 336 sowie Ostgrenze des Flurstücks 337 der Gemarkung Lohbrügge Habermannstraße-Bornmühlenweg (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Harburg 38 / Neuland 8 für den Geltungsbereich Hörstener Straße-West- und Nordgrenze des Flurstücks 2293 (Schlachthofstraße) der Gemarkung Wilstorf, über die Flurstücke 1047 und 1048 (Moorwettern), über das Flurstück 1047, Westgrenze des Flurstücks 1048, über die Flurstücke 1048, 1066 und 1065 der Gemarkung Harburg, über die Flurstücke 928, 922, 928, 934, 927, 923, 523, 924, 524 bis 528, 530 bis 528, 935, 926, 533, 537, 531 (Großmoordamm) und 532 der Gemarkung Neuland, über die Flurstücke 1835, 1797 (Wetternstraße), 2638, 1767, 1768, 2638 und 1776, Südostgrenze des Flurstücks 2638 der Gemarkung Wilstorf (Bezirk Harburg, Ortsteile 702 und 703) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Harburg 4 für den Geltungsbereich Großer Schippsee-Buxtehuder Straße-Südgrenze des Flurstücks 2717 der Gemarkung Harburg-Goldtschmidtstraße-Lauterbachstraße (Bezirk Harburg, Ortsteil 702) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Harburg 44 für den Geltungsbereich Schwarzenbergstraße, über die Flurstücke 3747 (Harburger Ring) und 1120 (Neue Straße), Nordgrenzen der Flurstücke 1166 und 1165, Westgrenze des Flurstücks 1144, über die Flurstücke 1144, 3168 bis 3171, 4058 (Harburger Rathausstraße), 3747 (Harburger Ring), 3177 (Harburger Rathausstraße), Südgrenzen der Flurstücke 1154, 1155, 1157, 1170 (Salzburger Häuser) und 4090 der Gemarkung Harburg (Bezirk Harburg, Ortsteil 702) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Harburg 47 für den Geltungsbereich Harburger Ring-Lauterbachstraße-Goldtschmidtstraße-(Bezirk Harburg, Ortsteil 702) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Harburg 57 für den Geltungsbereich zwischen Bremer Straße, Wilstorfer Straße und Bunatwiete (Bezirk Harburg, Ortsteil 702) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Bremer Straße-Krummholzberg-Wilstorfer Straße-Nordwest- und Nordgrenze des Flurstücks 3239, West-, Nord- und Nordostgrenze des Flurstücks 3942, Nord-, Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 3938, über das Flurstück 3938, Nordostgrenzen der Flurstücke 3942, 2890 und 3056, Ostgrenze des Flurstücks 2922 der Gemarkung Harburg-Moorstraße- Wilstorfer Straße-Kalischerstraße-Eddelbüttelstraße-Bunatwiete-Maretstraße-über das Flurstück 4454 (Alter Friedhof), Südwestgrenze des Flurstücks 3956 der Gemarkung Harburg.

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Der Bebauungsplan Harburg 59 für den Geltungsbereich nördlich der Straße Karnapp zwischen Westlichem und Östlichem Bahnhofskanal und Verkehrshafen (Bezirk Harburg, Ortsteil 702) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Hafengebietsgrenze - über das Flurstück 2999 (Nartenstraße) der Gemarkung Harburg - Östlicher Bahnhofskanal - über die Flurstücke 3522, 4822 (Karnapp), Südgrenzen der Flurstücke 3550, 3530 und 3531, Ostgrenze des Flurstückes 3529, über das Flurstück 3529, Westgrenzen der Flurstücke 3540 und 3538, Südgrenze des Flurstückes 4822 (Karnapp), über das Flurstück 4822 (Karnapp), Westgrenzen der Flurstücke 998 und 3295, Nordgrenze des Flurstückes 3295, Westgrenze des Flurstückes 998 der Gemarkung Harburg - Westlicher Bahnhofskanal - über das Flurstück 2999 (Nartenstraße) der Gemarkung Harburg.

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Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Harburg 64 für den Geltungsbereich beiderseits der Moorstraße zwischen Wilstorfer Straße und Hannoversche Straße (Bezirk Harburg, Ortsteil 702) wird festgestellt: Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Wilstorfer Straße - Moorstraße - West- und Nordgrenze des Flurstücks 4160, über die Flurstücke 3937 und 1133 (Seevekanal) der Gemarkung Harburg - Hannoversche Straße - Südgrenzen der Flurstücke 1133 und 4996 der Gemarkung Harburg.

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Der Bebauungsplan Harburg 66/Neuland 22 für den Geltungsbereich südlich Neuländer Straße zwischen Schlachthofstraße und Harburger Umgehung - Bundesautobahn A 253 - (Bezirk Harburg, Ortsteile 703 und 702) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Schlachthofstraße - Neuländer Straße - Harburger Umgehung (Bundesautobahn A 253) - über die Flurstücke 1833, 2366, 2367 und 2368 der Gemarkung Neuland.

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Der Bebauungsplan Harvestehude 13 für den Geltungsbereich zwischen Mittelweg - Sophienterrasse - Alsterkamp - Harvestehuder Weg - Alfred-Beit-Weg - Klosterstieg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 313) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Mittelweg - Sophienterrasse - Alsterkamp - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 733, Ostgrenze des Flurstücks 1929, Nordgrenze des Flurstücks 830 der Gemarkung Harvestehude (Sophienterrasse) - Harvestehuder Weg-Südgrenze des Flurstücks 828, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2074, über das Flurstück 2147, Ostgrenze des Flurstücks 235 (Alfred-Beit-Weg), über das Flurstück 2149, Südgrenze des Flurstück 235, Süd- und Westgrenzen des Flurstücks 2191, Südgrenzen der Flurstücke 2091 und 209 der Gemarkung Harvestehude.

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Der Bebauungsplan Hausbruch 1/Neugraben-Fischbek 10 für das Plangebiet Francoper Straße-Neuwiedenthaler Straße-Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2086 sowie Ostgrenze des Flurstücks 2083 der Gemarkung Neugraben-Bahnanlagen (Bezirk Harburg, Ortsteile 717 und 718) wird festgestellt.

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Die Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 12 vom 12. September 1967 (HmbGVBl. S. 276) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 12" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: "3. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich gilt: 3.1 Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, soweit sie nicht mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern, unzulässig. 3.2 Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind unzulässig. 3.3 Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, Wettbüros sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, werden ausgeschlossen. 3.4 Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."

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Der Bebauungsplan Hausbruch 15 / Neugraben-Fischbek 31 für das Plangebiet Ostgrenze des Flurstücks 2083, Südgrenze des Flurstücks 2086, von der Südostecke dieses Flurstücks über das Flurstück 2089 zur Nordwestecke des Flurstücks 2121, von der Westgrenze dieses Flurstücks zur Südgrenze des Flurstücks 2146, Ostgrenze des Flurstücks 2149 der Gemarkung Neugraben-Bahnanlagen (Bezirk Harburg, Ortsteile 717 und 718) wird festgestellt.

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