BMF stellt eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen zum 1. Januar 2022 zur Verfügung.
Für das internationale Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gilt dieses vom BMF veröffentlichte Merkblatt.
Das BMF-Schreiben enthält Regelungen für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen. Es enthält die Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen. Das Schreiben verweist zu verschiedenen Themen auf die OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2017, die das BMF zum Stand 14. Juli 2021 aus drei Dokumenten zur Veröffentlichung im Internet und im Bundessteuerblatt Teil I zusammengestellt hat. Diese OECD-Verrechnungspreisleitlinien sind hier nicht abgedruckt (Umfang rund 700).
Die deutschen Finanzbehörden beanspruchen und gewähren zwischenstaatliche Amtshilfe bei der Steuererhebung nach Maßgabe der in diesem BMF-Schreiben dargestellten Grundsätze. Deutsche Finanzbehörden im Sinne dieses Schreibens sind das BMF, das BZSt und die Landesfinanzbehörden.
Zwischenstaatliche Amtshilfe können auch Gemeinden (Gemeindeverbände) nach Maßgabe der in diesem Schreiben dargestellten Grundsätze beanspruchen, soweit Steuern und Abgaben betroffen sind, die von ihnen verwaltet werden.
Durch das BMF-Schreiben werden die Voraussetzungen für die sinngemäße Anwendung des § 8 Absatz 2 des Gesetzes über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (AStG) für Fälle erläutert, die den Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 22. Mai 2019 - I R 11/19 - und vom 18. Dezember 2019 - I R 59/17 gleichgelagert sind. Das BMF-Schreiben begleitet die Veröffentlichung der Urteile im Bundessteuerblatt.
BMF stellt eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen zum 1. Januar 2021 zur Verfügung.
Das BMF-Schreiben enthält Regelungen für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Mitwirkungspflichten sowie die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen und Zuschlägen. Es ergänzt die Regelungen des AEAO zu § 90 und zu § 162 insbesondere in Bezug auf Auslandssachverhalte und grenzüberschreitende Sachverhalte.
GwG in der Fassung vom 23.06.2017, zuletzt geändert durch ART 269 der VO vom 19.06.2020 (BGBl. I. S. 1328) mit Gültigkeit ab 01.11.2020. Ersetzt VO vom 01.02.2019. Im Übrigen vgl. EU-Richtlinie 2018/843.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der
Länder gelten für die Verpflichtung zur Abgabe von Steueranmeldungen/Steuererklärungen zur
beschränkten Steuerpflicht bei der Überlassung von in inländischen Registern eingetragenen
Rechten die Regelungen dieses BMF-Schreibens.