Es handelt sich um den 3. Nachtrag zur Vereinbarung zur weiteren Entwicklung und Projektneuordnung des südlichen Überseequartiers betreffend die Restrukturierung einzelner Projektgesellschaften.
Es handelt sich um den 4. Nachtrag zur Vereinbarung zur weiteren Entwicklung und Projektneuordnung des südlichen Überseequartiers betreffend die Übertragung der Planungs- und Realisierungsverantwortung der Wohngebäude A und E3
Es handelt sich um den 5. Nachtrag zur Vereinbarung zur weiteren Entwicklung und Projektneuordnung des südlichen Überseequartiers betreffend eine geringfügige Flächenanpassung der Teilfläche E3.
In dieser Rechtsexpertise untersucht die Verfasser*in exemplarisch die notwendigen Anpassungen im Landesrecht der Freien und Hansestadt Hamburg im Zusammenhang mit der Aufnahme eines dritten positiven Geschlechtseintrags im Personenstandsrecht durch Beschluss des BVerfG vom 10.10.2017 (1 BvR 2019/16). In ausgewählten Rechts- und Lebensbereichen werden die gesetzlichen Grundlagen und die Herausforderungen bei der Auslegung im Lichte der BVerfG- Entscheidung beschrieben. Ferner werden Empfehlungen und Anregungen zur Umsetzung gegeben.
Dies ist das Gesetz über die Errichtung der Stiftung Elbefonds (Elbefondsgesetz - ElbefondsG) vom 16. Oktober 2007. Das Gesetz enthält unter anderem Regelungen zum Stiftungszweck, zum Stiftungsvermögen, zu den Stiftungsorganen und den Grundsätzen der Förderung durch die Stiftung Elbefonds.
Die Bestandsaufnahme / Standortanalyse wird im weiteren Verlauf fortgeschrieben und ersetzt, wenn sich im Planungsprozess Anpassungen oder Ergänzungen ergeben.
Dies sind die Vergaberichtlinien der Stiftung Elbefonds. Sie enthalten unter anderem Regelungen zu den Voraussetzungen einer Maßnahmenförderung durch die Stiftung Elbefonds und zum Antragsverfahren.
Die Satzung der Stiftung Elbefonds enthält Informationen zur Arbeit und zur Fördertätigkeit der Stiftung Elbefonds, die sich aus den zugrundeliegenden gesetzlichen Regelungen ergeben.
Dies sind die Vergaberichtlinien der Stiftung Elbefonds Stand 22.03.2021. Sie enthalten unter anderem Regelungen zu den Voraussetzungen einer Maßnahmenförderung durch die Stiftung Elbefonds und zum Antragsverfahren. Im Vergleich zur vorherigen Version der Vergaberichtlinien wurde die im Dokument enthaltene Verlinkung aktualisiert.
Es handelt sich um den 1. Nachtrag zur Dreiparteienvereinbarung vom November 2018 betreffend die Übertragung der Planungs- und Realisierungsverantwortung der Wohngebäude A und E3.