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229 Suchergebnisse für "*"

Nord- und Ostgrenzen des Flurstücks 4259 - nördlicher Sportplatzring - Basselweg - südlicher Sportplatzring - Westgrenze der Flurstücke 4757, 1130, 2194 - westlicher Sportplatzring - Westgrenze des Flurstücks 3099 - Südgrenze der Flurstücke 3096, 3097 - Stellinger Steindamm - Nordgrenze des Flurstücks 3098 - Westgrenze des Flurstücks 4259 der Gemarkung Stellingen

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Das Vorhaben besteht aus zwei Teilen, dem Bereich des jetzigen Sportplatzes (Teilbereich (1) und dem Bereich des zukünftigen, verlagerten Sportplatzes (Teilbereich 2). Bereiche an der Efftingestraße und östlich der Fläche Am Neumarkt 40 werden als Arrondierungsflächen einbezogen.

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Hebebrandstraße - Bahnanlagen - Alte Wöhr - Saarlandstraße - über die Flurstücke 1311 (Jahnring) und 1618 (Jahnbrücke), Westgrenzen der Flurstücke 1615, 1608, 1318 und 1591 der Gemarkung Alsterdorf.

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Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Neßdeich - Westgrenze des Flurstücks 4292, über das Flurstück 4478, über das Flurstück 5051, über das Flurstück 4341 der Gemarkung Finkenwerder Nord - Kreetslag. Als Verkehrsflächen sind der Kreetslag vollständig und der Neßdeich bis zur Straßenmitte in den räumlichen Geltungsbereich mit einbezogen.

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Das Plangebiet wird im Norden durch die Straße Papenreye, im Osten durch die Westgrenzen der Flurstücke 2026, 2082 und 2025, im Süden durch die Straßen Niendorfer Weg und Stavenhagenstraße sowie im Westen durch den Verlauf der Tarpenbek begrenzt.

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Wiesendamm - Barmbeker Stichkanal - nördliche Grenze Flurstück 1952 - über das Flurstück 1952 der Gemarkung Barmbek (Bezirk Hamburg Nord, Ortsteil 427)

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Wiesendamm - Barmbeker Stichkanal - nördliche Grenze Flurstück 1952 - über das Flurstück 1952 der Gemarkung Barmbek (Bezirk Hamburg Nord, Ortsteil 427)

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Erna-Stahl-Ring - Am Anzuchtgarten - Ostgrenze des Flurstücks 1860 (Am Anzuchtgarten), Nordgrenze des Flurstücks 65 (Große Horst), über das Flurstück 65, Südgrenzen der Flurstücke 65, 1860 und 3747, Westgrenze des Flurstücks 3747 der Gemarkung Ohlsdorf (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 430.

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Erna-Stahl-Ring - Am Anzuchtgarten - Ostgrenze des Flurstücks 1860 (Am Anzuchtgarten), Nordgrenze des Flurstücks 65 (Große Horst), über das Flurstück 65, Südgrenzen der Flurstücke 65, 1860 und 3747, Westgrenze des Flurstücks 3747 der Gemarkung Ohlsdorf (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 430.

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Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne, B-Pläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zählen. In einer Reihe von Bebauungsplänen, die in den letzten rd. 20 Jahren erstellt worden sind, wurde eine Festlegung über die Versorgung der Neubauten mit Wärme für Heizung und Warmwasser vorgenommen. Üblicherweise wurde der Wärmebezug aus einem Wärmenetz (Anschluss- und Benutzungsgebot) festgelegt. Unterschiede sind vor allem durch unterschiedlich hohe Qualitätsansprüche an das Wärmenetz gegeben. Diese sind in Stufen farblich unterschiedlich dargestellt. Detaillierte Informationen können Sie dem Wärmekataster-Handbuch entnehmen.

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Die Stadt Hamburg (Behörde für Umwelt und Energie) begleitet, unterstützt und fördert energetische Quartierskonzepte, die Maßnahmen zur Steigerung der Gesamtenergieeffizienz in einem Quartier beleuchten und zur Umsetzungsreife voranbringen. Ziele sind u.a. das Voranbringen von energetischen Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden, die Erschließung von erneuerbaren Energiequellen und Abwärmequellen, das Erzielen von Kosteneinspareffekten durch Beteiligung mehrerer Akteure und die Anregung mehrerer Gebäudeeigentümer in einem Quartier zur gemeinsamen Durchführung energetischer Maßnahmen. Das KfW-Programm "Energetische Stadtsanierung" fördert vertieft integrierte Quartierskonzepte. In diesen Quartierskonzepten werden neben den energetischen Aspekten auch alle anderen relevanten städtebaulichen, denkmalpflegerischen, baukulturellen, wohnungswirtschaftlichen und sozialen Aspekte betrachtet. Damit soll eine detaillierte Prüfung von technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenzialen im Quartier vollzogen werden, um auf dieser Basis konkrete Maßnahmen für eine kurz-, mittel- und langfristige CO2-Emissionsreduktion zu identifizieren. Zusätzlich zu den Bundesmitteln der KfW fördert die Behörde für Umwelt und Energie die Erstellung von Quartierskonzepten mit Landesmitteln, sofern bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Die Karte zeigt Quartiere in Hamburg, die im Zuge dieser Programme umgesetzt werden bzw. umgesetzt wurden und gibt Information zum Projektstand. Detaillierte Informationen zu diesem Datensatz können Sie dem Wärmekataster-Handbuch entnehmen.

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Das Plangebiet stellt den südlichen Eingang zum Gewerbegebiet am Poppenbütteler Bogen/Ecke Harksheider Straße dar. Die Harksheider Straße verbindet Poppenbüttel mit Norderstedt. Direkt südlich an das Plangebiet grenzt eine Kleingartenanlage, daran schließt sich eine teilweise verdichtete Einfamilienhausbebauung an. Südwestlich, auf der gegenüberliegenden Seite der Harksheider Straße, erstreckt sich eine offene Einfamilienhausbebauung. Das Plangebiet selbst wird überwiegend durch die Firma Teppich Stark selbst genutzt, auf dem Grundstück Harksheider Straße 100 bestand ehemals ein Autohandel.

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Das Plangebiet stellt den südlichen Eingang zum Gewerbegebiet am Poppenbütteler Bogen/Ecke Harksheider Straße dar. Die Harksheider Straße verbindet Poppenbüttel mit Norderstedt. Direkt südlich an das Plangebiet grenzt eine Kleingartenanlage, daran schließt sich eine teilweise verdichtete Einfamilienhausbebauung an. Südwestlich, auf der gegenüberliegenden Seite der Harksheider Straße, erstreckt sich eine offene Einfamilienhausbebauung. Das Plangebiet selbst wird überwiegend durch die Firma Teppich Stark selbst genutzt, auf dem Grundstück Harksheider Straße 100 bestand ehemals ein Autohandel.

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Das Plangebiet befindet sich westlich der Brückwiesenstraße und östlich der Tarpenbek und schließt die Verlängerung des Warnckeswegs mit ein. Es umfasst die Flurstücke 1981 und 1982 der Gemarkung Groß Borstel (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 406).

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Der Bebauungsplan Neuenfelde 17 für den Geltungsbereich östlich des Nincoper Deichs und südlich des Nincoper Orts (ca. 64.700 m²) wird wie folgt begrenzt: Über das Flurstück 308 der Gemarkung Nincop - Nincoper Ort -,Ostgrenze des Flurstücks 1568, Ostgrenze des Flurstücks 1699 (Unterm Wassergang), Südgrenze des Flurstücks 1699, über das Flurstück 1017, über das Flurstück 1239, Westgrenze des Flurstücks 1239 (Nincoper Deich) der Gemarkung Nincop (Bezirk Harburg, Ortsteil 717).

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Nordgrenze des Flurstücks 222 (Alster), über das Flurstück 222 (Alster), Am Hasenberge, Im Grünen Grunde, über die Flurstücke 242 (Im Grünen Grunde), 338, 669 und 222 (Alster), Westgrenze des Flurstücks 222 (Alster) der Gemarkung Ohlsdorf.

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Zwischen Oberhafenkanal im Norden und Osten, der Norderelbe im Süden und dem Quartier Elbbrücken West im Westen.

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Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Lurup 65 für den Geltungsbereich zwischen der Elbgaustraße im Nordwesten, dem Lüttkampgraben im Nordosten und dem Vorhornweg im Südwesten (Bezirk Altona, Ortsteil 220) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Elbgaustraße - Nordostgrenze des Flurstücks 2441 (Lüttkampgraben), Nordostgrenze des Flurstücks 3622, Südostgrenze des Flurstücks 3622, über das Flurstück 844 (Vorhornweg), Südwestgrenze des Flurstücks 844 (Vorhornweg) der Gemarkung Lurup.

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Im Norden durch südliche Grenze Flurstücke 8316 und 7912 der Gemarkung Schnelsen (Süntelstraße und Pinneberger Straße) im Westen durch die westliche Grenze des Flurstücks Flurstück 8510 (Holsteiner Chaussee), die südliche Grenze des Flurstücks 8894 (Hogenfelder Kamp) und durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 8891 und 8690 der Gemarkung Schnelsen.

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Das ca. 2,8 ha große Plangebiet (Flurstück 60 tlw., 1609, 1287 tlw., 1289 tlw.) wird nordöstlich durch den Björnsonweg, südlich durch die Straße Notenbarg sowie westlich durch eine an-grenzende Waldfläche (Flurstück 1289) begrenzt.

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