Im vorliegenden Arbeitsstand des Gutachtens sind die Ergebnisse der Bestandserfassungen der Artengruppen Vögel und Fledermäuse sowie einer Potenzialanalyse für die übrigen besonders oder streng geschützten Arten dargestellt. Sie bilden die Grundlage für die artenschutzfachliche Bewertung der Planungsauswirkungen. Dabei wird geprüft, ob bei Realisierung der Planung artenschutzrechtliche Verbotstatbestände eintreten können. Ggf. werden Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen benannt. Erforderlichenfalls erfolgt auch eine Prüfung, ob die ökologischen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Verboten vorliegen.
Auf Grundlage der Erhebung zum Vorkommen von Fledermäusen und Vögeln im Plangebiet wurde untersucht, inwiefern es durch die geplante Neubebauung zu Beeinträchtigungen dieser Arten kommen kann bzw. wie diese vermieden werden können.
Das zum Bebauungsplanverfahren Lemsahl-Mellingstedt 14 erstellte artenschutzfachliche Gutachten wurde auch für das Bebauungsplanverfahren Lemsahl-Mellingstedt 19 verwendet.
Vertragsunterlagen für den Auftrag der FHH, Behörde für Umwelt und Energie zur Bereitstellung eines für den Nutzer kostenlosen, gebäudebezogenen Energieberatungs- und -informationsangebots in Hamburg