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Verwaltungsabkommen zwischen Bund und FHH über die anteilige Finanzierung der Beauftragung einer vertieften Untersuchung zur technischen, verkehrlichen und betrieblichen Realisierbarkeit eines Verbindungsbahnentlastungstunnels Hamburg

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Eine Vereinbarung im Sinne des Vergaberechts. Die Vereinbarung wurde zwischen Bund, Schleswig-Holstein, DB Netz AG und Hamburg abgeschlossen.

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Zur Verbesserung und Stärkung des Schienennetzes für den SPNV (Einführung des sog. „Hamburg-Taktes“) sollen unter anderem die S-Bahn-Korridore HH-Harburg (Linien S3/S31, künftig S3/S5) und S32 (künftig S6)) und HH-Bergedorf (Linien S2/S21, (künftig S2)) als Gesamtvorhaben ausgebaut werden. Über die Finanzierung des Gesamtvorhabens soll zwischen der FHH, der DB Netz AG und der DB Energie ein Realisierungs- und Finanzierungsvertrag (RuFV; "großer" RuFV) abgeschlossen werden. Nach derzeitiger Einschätzung ist dies für Mitte 2023 vorgesehen. Für die angestrebte Umsetzung des Gesamtvorhabens bis zum Jahr 2029 (angestrebte erste Inbetriebnahme ab Dez. 2027) ist eine Realisierung der ersten drei Gleichrichterwerke (Lohbrügge, Rothenburgsort, Kornweide) ab Sommer 2024 erforderlich. Die Finanzierung der Realisierung der ersten drei Gleichrichterwerke wird daher bereits vor Abschluss des großen RuFV nach den Regeln dieses Vertrages (kleiner RuFV) vereinbart.

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ÖRV § 13 Abs. 5 HWG zur Kostenbeteiligung des benachbarten Investors an den Rückbaukosten der Cremonbrücke

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FHH mit LNVG und WiMi SH als Auftraggeber und S-Bahn Hamburg GmbH als Auftragnehmer haben in 2018 mit der 2. Änderungsvereinbarung eine Fortschreibung der ausgelaufenen Fahrzeugbeschaffungsoptionen vereinbart. Diese Option haben die Auftraggeber schriftlich im Mai 2021 mit einer Bestellung von 64 Fahrzeugen der BR 490 (Zweisystemfahrzeuge) fristgerecht ausgelöst. Seit Unterzeichnung haben sich neue Erkenntnisse hinsichtlich - der späteren Fertigstellung der Infrastrukturprojekte (inbs. die neue Linie S4), - der darauf abgestimmten Beschaffungszeiträume - der neu zu erfolgenden Zulassung der Fahrzeuge - sowie der künftigen Digitaliserungs vorbereitenden Fahrzeugausstattung (Ausrüstung mit ETCS/ATO) ergeben. Die 4. Änderungsvereinbarung regelt final diese Punkte und die Beschaffung der 64 Optionsfahrzeuge.

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Dokument 29.03.2022

Planung_Gleisquerung

Vertrag Planung Gleisquerung Veloroute 10

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Umgestaltung der Fahrradstellplätze im Harvestehuder Weg 12 Plan, Kostenschätzung und Vereinbarung mit der Hochbaudienststelle

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Vertrag Ersatzneubau der Finkenwerder Brücke

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Bauvertrag zur Bezirklichen Radverkehrsmaßnahmen Haldesdorfer Straße

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Vertrag Baüberwachung Neubau Finkenwerder Brücke

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Vertrag für den Bau der Fussgängerbrücke Moorburg

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Vertrag mit Moia und Taxenvermittlungsunternehmen zur Erbringung eines ergänzenden Verkehrsangebotes (während der Corona-Pandemie)

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Im Zuge der bevorstehenden Straßenbaumaßnahme soll der gesamte Straßenraum zukünftig als Wohnhof mit Pflastersteinen aus Beton hergestellt und die Straßenentwässerung neu angelegt werden. Auch Grüninseln und Straßenbeleuchtung werden erneuert. Die Länger der Baustrecke umfasst insgesamt 480 Meter.

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Eisenbahnkreuzungsvereinbarung über den Bau einer neuen Wegeverbindung

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