Im Februar 2019 hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg den Masterplan für den neuen 105. Hamburger Stadtteil Oberbillwerder beschlossen. Dieser liefert neben einem städtebaulichen und freiraumplanerischen Gesamtkonzept die Zielsetzungen für eine nachhaltige, zukunftsweisende Mobilität. Der Siegerentwurf des dänisch-niederländischen Planungskonsortiums ADEPT und Karres+Brands zeichnet sich durch fünf städtebaulich diverse Quartiere aus, welche sich in Dichte und Nutzung unterscheiden. Neben den hochwertigen Grün- und Freiraumverbindungen spielen die Leitbilder „Active City“ Sport, Bewegung und Gesundheit als zentrale Bestandteile des Lebens und Bewegens in Oberbillwerder sowie „Connected City“ Oberbillwerder als in sich und mit der Umgebung respektvoll verbundener Stadtteil eine wesentliche Rolle. Beide Leitbilder weisen bereits auf den Mobilitätsbezug hin, der im Rahmen des nachhaltigen, bewegungsfördernden und integrierten Städtebaus einen unverzichtbaren Baustein einnimmt.
Das Projektgebiet Oberbillwerder umfasst eine Fläche von etwa 118 ha. und soll mit Wohn- und Bürogebäuden sowie ca. 28 ha. Grün- und Freizeitflächen bebaut werden. Wegen relativ hoch
anstehender Grundwasserstände wird zuvor eine Bodenaufhöhung um etwa 1,5 m bis 2,0 m bzw.
im Mittel bis auf etwa NHN +1,9 m erforderlich werden. Die vorliegende Stellungnahme klärt die Frage, mithilfe welcher technischen Hilfsmaßnahmen der Bau von Untergeschossen für Mobility-Hubs möglich ist.
Gemäß der E-Mail von Prisma vom 20.09.2021 prüfen das Bezirksamt Bergedorf und die IPEG
derzeit die Grundlagen für die Genehmigungsfähigkeit einer Baustraße innerhalb der Fläche für
die später geplante westliche Erschließungsstraße. Die Genehmigung erfolgt in Abhängigkeit
von verschiedenen Parametern im Rahmen der Hamburger Bauordnung oder des Hamburger
Wegegesetzes.
Die vorliegende Stellungnahme beinhaltet die angefragten Informationen bzw. die Beantwortung
der gemäß v. g. E-Mail mitgeteilten Fragestellungen.
Der vorliegende Bericht enthält eine verdichtete Baugrundbeurteilung für das Gesamgebiet und geotechnische Empfehlungen für die Straßenzüge der 1.Phase der Baugrund-Haupterkundung. Nach Abstimmung mit den Planungsbeteiligten sollen diese Straßen im Bauablauf zeitlich zuerst hergestellt werden. Des Weiteren sind nach Vorgabe von IOW für Entwässserungsplanung einzelne Teilbereiche der Gesamtfläche berücksichtigt.
Die Firma Steinfeld und Partner BERATENDE INGENIEURE mbB wurde beauftragt, basierend auf den vorhandenen Unterlagen, eine Baugrundbeurteilung mit geotechnischen Empfehlungen für die nordöstliche Erschließungsstraße im Projektgebiet Oberbillwerder zu erstellen. Anbei ist ein Untersuchungsbericht zu den Ergebnissen einer geotechnischen und schadstofftechnischen Baugrunderkundung.
Die IPEG ist von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) mit der Projektent-wicklung für das Projektgebiet Oberbillwerder beauftragt. In diesem Zusammenhang ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die Erarbeitung eines Luftschadstoffgutachtens er-forderlich. Innerhalb des Gutachtens sind unter Berücksichtigung der geltenden Rechtslage die Auswirkungen des geplanten Bauvorhabens auf die Immissionssituation des Unter-suchungsgebietes zu untersuchen und zu bewerten.