Dokument
20.02.2018
Anlage 1: Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes und zur Änderung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen, für die Lehrämter; Art. 1: Sechstes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes, Neufassung des § 29, Gebührenfreiheit des Schulbesuches; Art. 2: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen, für die Lehrämter, zuletzt geändert am 14.05.2001, Änderung des § 5; Anlage 2: Vierte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Schulwesen sowie für die Bereiche der Berufsbildung und der allgemeinen Fortbildung; Auswirkungen auf den Haushaltsplan 2005/2006 (Anlage 3)
Formate:
pdf
- Bildung & Wissenschaft
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