Städtebaulicher Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Investorin. Dieser Vertrag dient der Konkretisierung des Vorhabens aus dem Bebauungsplan Barmbek-Nord 41.
Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (sowie ergänzende Stellungnahmen nach Kenntnisnahme-Verschickung) mit umweltrelevanten Inhalten
Während des laufenden ergänzenden Verfahrens zum Bebauungsplan HafenCity 15 wurde die Verkehrsführung auf der Überseeallee (West) auf die Verbesserung der Belange des Radverkehrs und der Kfz-Erschließung des südlichen Überseequartiers hin überprüft. Die Straßenplanung wurde daraufhin überarbeitet. Die sich daraus ergebenden verkehrlichen Veränderungen wurden in zwei verkehrstechnischen, einer lärmtechnischen sowie einer luftschadstofftechnischen gutachterlichen Kurzstellungnahme untersucht.
Im Rahmen der vorliegenden Verkehrsuntersuchung wird geprüft, ob die von der geplanten Nachverdichtung im Zuge des Bebauungsplanes Niendorf 93 ausgehende verkehrliche Mehrbelastung im Umfeld des Plangebietes weiterhin abgewickelt werden kann. Dabei wird geklärt, ob die vom gebietsbezogenen Neuverkehr betroffenen Streckenabschnitte weiterhin leistungsfähig sind.
Im Rahmen der vorliegenden Lärmtechnischen Untersuchung werden die auf das Plangebiet des Bebauungsplanes Niendorf 93 einwirkenden
Verkehrslärmimmissionen ermittelt und beurteilt. Dabei werden auch die Auswirkungen der geplanten Bebauung entlang der Paul-Sorge-Straße untersucht, insbesondere inwieweit es aufgrund zusätzlicher Reflexionen zu Lärmpegelerhöhungen für die benachbarte Bestandsbebauung kommt.